Es gibt Handlungen, die wohl niemand als verboten einstufen würde. Zum Beispiel die Weitergabe eines Medikaments, das man erhalten hat. Genau das hat ein Mann aus dem Glattal getan und wurde deshalb zum Fall für die Justiz.
Der 39-Jährige hatte im vergangenen Frühling in seinem Briefkasten eine Schachtel mit 30 Tabletten Xanax deponiert. Xanax ist ein rezeptpflichtiges Medikament, das angstlösend, beruhigend und entspannend wirkt und gemäss dem Schweizer Arzneimittel-Kompendium zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen eingesetzt wird. Bei einer andauernden Einnahme über längere Zeit besteht Suchtgefahr. Die Arznei wird auch als Droge missbraucht.
Verbotene Post im Briefkasten
Das im Briefkasten liegende Xanax war für eine Frau bestimmt. Der Glattaler hatte ihr mitgeteilt, dass sie es dort abholen könne, wie aus einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zu dem Fall hervorgeht.
Ob die Abholerin die Tabletten gratis oder gegen Bezahlung erhielt, wird im Strafbefehl nicht ausgeführt, ist aber letztlich auch egal, denn verboten ist beides.

