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Glattaler für Weitergabe von Beruhigungsmittel bestraft

Es war ein starkes Beruhigungsmittel, das ein Arzt einem Glattaler verschrieben hatte. Doch der Mann nahm es nicht ein, sondern gab es weiter. Das kostet ihn nun mehrere hundert Franken.

Der Briefkasten diente einem Mann als Depot für die verbotene Weitergabe eines Medikamentes.

(Symbolfoto: Pixabay)

Glattaler für Weitergabe von Beruhigungsmittel bestraft

Es gibt Handlungen,   die wohl niemand als verboten einstufen würde. Zum Beispiel die Weitergabe eines Medikaments, das man erhalten hat. Genau das hat ein Mann aus dem Glattal getan und wurde deshalb zum Fall für die Justiz.

Der 39-Jährige hatte im vergangenen Frühling in seinem Briefkasten eine Schachtel mit 30 Tabletten Xanax deponiert. Xanax ist ein rezeptpflichtiges Medikament, das angstlösend, beruhigend und entspannend wirkt und gemäss dem Schweizer Arzneimittel-Kompendium zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen eingesetzt wird. Bei einer andauernden Einnahme über längere Zeit besteht Suchtgefahr. Die Arznei wird auch als Droge missbraucht.

Verbotene Post im Briefkasten

Das im Briefkasten liegende Xanax war für eine Frau bestimmt. Der Glattaler hatte ihr mitgeteilt, dass sie es dort abholen könne, wie aus einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft   zu dem Fall hervorgeht.

Ob die Abholerin die Tabletten gratis oder gegen Bezahlung erhielt, wird im Strafbefehl nicht ausgeführt, ist aber letztlich auch egal, denn verboten ist beides.

Geldstrafe von 500 Franken

Ein Arzt hatte dem Glattaler das Mittel «für seinen persönlichen Gebrauch» verschrieben, wie es im Strafbefehl ausdrücklich heisst. Der 39-Jährige habe gewusst, dass er «nicht berechtigt gewesen war, das Medikament ohne die entsprechende Bewilligung an Drittpersonen abzugeben».

Deshalb wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Vergehens gegen das Heilmittelgesetz verurteilt. Er erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 500 Franken. Dazu addieren sich noch Verfahrenskosten von 800 Franken. Total also 1300 Franken für die verbotene Abgabe eines Medikamentes im Wert von rund 16 Franken.

Immerhin: Auf den im Rahmen dieses Urteils noch möglichen Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe von 1500 Franken verzichtete die Staatsanwaltschaft. Allerdings wurde die Probezeit für diese Sanktion um ein Jahr verlängert. 

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