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Ustermerin half bei internationalem Internetbetrug mit

Eine Frau aus Uster hat Unbekannten ihr Konto zur Verfügung gestellt, damit sie über dieses Geldgeschäfte abwickeln können. Geschäfte, die jedoch auf einem Betrug basierten, weshalb die Oberländerin jetzt verurteilt wurde.

Mit ihrem Postfinance-Konto hat eine Ustermerin Betrügern ermöglicht, Geld aus Straftaten zu waschen.

(Symbolfoto: Postfinance)

Ustermerin half bei internationalem Internetbetrug mit

Über zwei Wochen hinweg und im finanziell sehr kleinen Rahmen hat sich eine Ustermerin im vergangenen Sommer einer kriminellen Nebentätigkeit gewidmet. Seit kurzem ist die Frau nun verurteilt als mehrfache Geldwäscherin. 

Was war passiert? Die heute 52-Jährige hatte fünfmal von Personen aus verschiedenen Kantonen eine Überweisung auf ihr Postfinance-Konto erhalten. Es handelte sich dabei um Beträge zwischen 230 und 465 Franken. Die 1795 Franken, die so zusammenkamen, transferierte die Frau ins Ausland weiter. Für diesen Service bekam die Oberländerin 200 Franken.

Anweisungen kamen per Chat

An welchen Tagen Geld eintraf und wohin dieses dann sofort weiterzuleiten sei; diese Informationen hatte die Frau per Chatnachricht von Unbekannten erhalten.

Im Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zu dem Fall werden diese Unbekannten als «Hintermänner» bezeichnet. Hintermänner, die die Überweisungen «in deliktischer Weise durch betrügerische Handlungen» ausgelöst hätten.

Die Ermittler gehen davon aus, dass das jeweils an eine Adresse im US-Ostküstenstaat Pennsylvania geschickte Geld «aus einem Cybercrime-Betrug stammte».

Frau musste von illegalen Geschäften ausgehen

Dass das Zurverfügungstellen seines eigenen Kontos an Unbekannte zum Abwickeln von Geldgeschäften wohl kaum einer seriösen Sache dient, hätte die Frau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wissen müssen.

Die «Inhalte der Konversation mit den Hintermännern und die angeblichen Hintergründe der Zahlungen, verbunden mit der Pflicht, die Gelder umgehend ins Ausland weiterzuleiten» seien klare Hinweise gewesen. Hinweise, «dass die Art und Weise des Erwerbs der jeweiligen Beträge nicht legal sein konnte».

Die Staatsanwaltschaft hat die Frau deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken bestraft. Dazu kommen eine Busse von 700 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.

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