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Ein Auto als «Tatwaffe» für einen Raub

Ein Mann begeht in Pfäffikon einen absoluten Bagatelldiebstahl, wird erwischt, wehrt sich dann aber auf sehr ungewöhnliche Art. Dafür wurde er nun verurteilt.

Ein Dieb steuerte in Pfäffikon mit seinem Auto absichtlich auf die Mitarbeiterin eines Ladens zu.

(Symbolbild: Pixabay)

Ein Auto als «Tatwaffe» für einen Raub

Ein Raub ist – vereinfacht gesagt – ein Diebstahl, bei dem irgendeine Form von Gewalt eingesetzt oder angedroht wird. Klassischerweise bedeutet Gewalt in diesem Zusammenhang «Waffe»: Ein Täter stoppt einen Passanten oder betritt einen Laden, zückt eine Pistole und fordert Geld.

Doch es gibt in seltenen Fällen auch ganz andere Formen von «Waffen» oder eben Gewalt im Sinne des Gesetzes, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zeigt. Die Geschichte spielte sich in Pfäffikon ab und war gleich in mehrerer Hinsicht aussergewöhnlich. Es beginnt mit dem Alter des Täters  –  der war nämlich 71.

Drei Flaschen Brennsprit gestohlen

Der Senior hatte im Frühling vergangenen Jahres kurz vor Mittag einen grossen Laden im Bezirkshauptort betreten. Von einem Gestell nahm er drei Flaschen Brennsprit. Totalwert: etwas über acht Franken.

Mit den Flaschen ging er jedoch an der Kasse vorbei, «ohne die Ware bezahlt zu haben», wie der Strafbefehl festhält. Denn der Mann habe beabsichtigt, «den Brennsprit zu behalten und sich damit einen ihm nicht zustehenden geringfügigen Vermögensvorteil zu verschaffen».

Mitarbeiterin verfolgte den Dieb

Nur: Diese Rechnung ging nicht auf. Denn eine Angestellte hatte den Diebstahl bemerkt und sogleich die Verfolgung des aus dem Geschäft laufenden Kunden aufgenommen.

Auf dem Parkplatz des Ladens trafen sich die beiden dann beim Auto des Diebes. Um den Mann an einer Flucht zu hindern, trat die Mitarbeiterin nun resolut auf: Laut Strafbefehl stellte sie sich «unmittelbar vor den Personenwagen, wobei sie ihre Arme auf der Motorhaube abstützte».

Der Senior, der mittlerweile hinter dem Steuer sass, liess sich aber nicht beeindrucken. «Wissentlich und willentlich» sei er im Schritttempo mit seinem Auto etwa zwei Meter auf die Frau zugerollt. Dies «in der Absicht, sie zu zwingen, aus dem Weg zu treten, um seine Beute behalten zu können».

Strafbare Nötigung

Ob die Frau schliesslich sinnvollerweise den Weg freigab oder der Mann zur Einsicht kam und von sich aus stoppte, ist nicht bekannt. Bekannt ist nun aber, wie das nach diesem Ereignis eingeleitete Strafverfahren endete: Der Senior wurde zu einer bedingten sechsmonatigen Strafe verurteilt.

Und zwar wegen Raubes. Denn auch wenn es kein typischer Raub war, sieht das Gesetz eben vor, dass «wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt», sogenannte Nötigungshandlun­gen wie bei einem «normalen» Raub begeht, «um die gestohlene Sache zu behalten», nach dem Tatbestand des Raubes bestraft werden kann. Die Nötigungshandlung im vorliegenden Fall war die Bedrohung der Frau mit dem rollenden Auto.

Der versuchte Brennsprit-Diebstahl, beziehungsweise juristisch Raub, war aber nicht nur in Bezug auf das Täteralter, die Reaktion der Mitarbeiterin des Ladens und die eingesetzte «Waffe» speziell. Auch wenn man die Sache von der finanziellen Seite her anschaut, stechen zwei Dinge ins Auge: die Zahlen, die hier quasi «Aufwand» und «Ertrag» darstellen. Der Senior muss die für ein solches Strafverfahren üblichen Kosten von 800 Franken bezahlen – und hat damit 100 Mal höhere Auslagen, als wenn er den Brennsprit damals einfach korrekt an der Kasse berappt hätte.

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