Bedingt für Teenager, der «einfach so» auf 180 beschleunigte
Ein extrem riskantes Überholmanöver mit 175 km/h, eine Raserfahrt mit 170 km/h: Die Mönchaltorferstrasse wirkt auf Automobilisten offenbar wie eine Einladung, um offensiv zu Fahren. Denn die abgesehen von drei langgezogenen Kurven fast gerade Verbindung zwischen Gossau und Mönchaltorf, die übers flache, unbebaute Land führt, scheint für viele Verkehrsteilnehmer den Eindruck einer absolut ungefährlichen Strecke zu machen.
Entsprechend wird hier Gas gegeben, wie Kontrollen der Polizei jeweils zeigen. In einer solchen Kontrolle blieb auch derjenige Lenker hängen, der für sich den Temporekord auf dieser Strecke in Anspruch nehmen dürfte.
Fast 100 km/h zu schnell
Der 18-Jährige war Mitte Nachmittag an einem Tag Anfang November 2020 mit zwei Mitfahrern im Auto auf der Mönchaltorferstrasse Richtung Mönchaltorf unterwegs. Im Ausserortsbereich «beschleunigte er stark», wie die Kantonspolizei später in einer Medienmitteilung schrieb.
Wobei «stark» eher untertrieben war: Mit einem Tempo von 180 km/h passierte der BMW des Teenagers die Kontrollstelle der Polizei. Das entspricht – nach Abzug der Toleranzmarge – einer Geschwindigkeit von netto 175 km/h. Oder anders gesagt: er war fast 100 km/h schneller gefahren, als die erlaubten 80 km/h.
«Ich sah die Strasse, ich drückte aufs Gas.»
Der beschuldigte Autofahrer
Für diese Raserfahrt musste sich der Mann kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Und dort zeigte er sich sehr reuig und zerknirscht.
«Ich kann es mir nicht erklären, es ist einfach so passiert», sagte er zu seinem Tempoexzess. «Ich sah die Strasse, sie war übersichtlich, ich drückte aufs Gas», so erklärte er sein «sehr unüberlegtes» Handeln. Dass er dabei ein Spitzentempo von 180 km/h erreichte, das habe er gar nicht wahrgenommen. Und derart schnell fahren sei auch nicht typisch für ihn: «Es passt nicht zu meinem Charakter».
700 Franken Busse
Da der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, war der Beschuldigte mit dem Sanktionsvorschlag der Staatsanwaltschaft einverstanden, und das Gericht bestätigte diesen dann auch: Schuldspruch wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln. Geahndet wurde die Fahrt mit einer bedingten Strafe von 16 Monaten bedingt.
Dazu kommen eine Busse von 700 Franken und Verfahrenskosten von 2600 Franken. Total also 3300 Franken oder mehr als zwei Monatslöhne des Lehrlings. Und den Führerausweis auf Probe, der ihm nach der Raserfahrt in Gossau sogleich abgenommen wurde, den sieht er bis auf Weiteres nicht mehr.
«Eine Dummheit» – aber keine kleine
Der 18-Jährige hatte während seiner Befragung schon selbst gesagt, es sei eine riesige Dummheit gewesen, die er gemacht habe. Die vorsitzende Richterin nahm diese Bewertung in ihrem Schlusswort auf: «Ja, es war eine Dummheit, aber keine Kleinigkeit». Deshalb hoffe das Gericht sehr, dass er «Lehren aus diesem Vorfall gezogen hat». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
