Verkehrsnacherziehung für zwei Teilnehmer eines illegalen Rennens
Der VW Golf ist ein sehr beliebtes, kompaktes Auto, das – würde man ihm Charaktereigenschaften zusprechen – als unauffällig und gutmütig bezeichnet werden könnte. Auf jeden Fall sicher nicht als Rennmaschine. Es gibt allerdings zwei, drei Modelle, die auf Sportlichkeit ausgelegt sind. An der Spitze die R-Reihe, in deren Zusammenhang zuweilen von «Top-Performance-Fahrzeugen» die Rede ist.
Polizei beobachtete alles
Eine Performance, eine Leistung, die man als Besitzer dann natürlich einmal ausreizen möchte. Das war nach Ansicht eines Staatsanwaltes auch die Absicht von zwei jungen Männern, die kurz vor Mitternacht an einem Märztag 2019 mit ihrem Golf VII R (300 PS) und Golf VI R (270 PS) durch Hinwil fuhren. Was die beiden nicht wussten: Auch die Polizei war in jener Nacht gleichenorts unterwegs und beobachtete dabei Szenen, die später in einer Anklage Niederschlag fanden.
Und laut Anklage, die von den Hauptdarstellern diese Woche vor dem Bezirksgericht Hinwil als absolut zutreffend anerkannt wurde, spielte sich folgendes ab: Der eine Lenker überfuhr bei der Kreuzung Überland-/Winterthurerstrasse beim Logistikzentrum der Armee das Rotlicht. Dies tat er laut Staatsanwalt, «um dem Golf, gelenkt durch seinen Kollegen, welcher vor ihm über die Verzweigung fuhr, nachzufahren».
Mit 170 km/h unterwegs
Diese Fahrt ging zum Betzholzkreisel und dann auf die Oberlandautobahn Richtung Rapperswil – und wie: Kaum hatte das Duo die Signaltafel «Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h aufgehoben» passiert, beschleunigte es. So waren die zwei Autos auf der Überholspur kurzzeitig mit «einer Geschwindigkeit von mindestens 170 km/h» unterwegs. Der Abstand zwischen den zwei Golf: «lediglich rund neun Meter».
«Das hohe Risiko eines Unfalls mit Todesopfern in Kauf genommen»
Der Staatsanwalt
Für den Staatsanwalt begingen die zwei Autofahrer den Tempoexzess aus einem einfachen Grund: «Um spontan mittels Beschleunigungsrennen die Leistungsstärke der Fahrzeuge zu testen, beziehungsweise zu vergleichen». Dabei hätten die Lenker nicht mal auf den Tacho geschaut. Durch dieses illegale Rennen mit einem Spitzentempo von 50 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h nahmen die Fahrer gemäss dem Ankläger «wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern in Kauf».
Bedingte Freiheitsstrafen
Da der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, gab es nicht viel zu diskutieren, und das Gericht bestätigte die beantragten Sanktionen: Schuldspruch wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten (für denjenigen Lenker, der zusätzlich zum Rennen noch das Rotlicht überfuhr) und 12 Monaten.
Ferner müssen der heute 25-Jährige und der 24-Jährige ein staatliches Lernprogramm besuchen. In dieser Schulung für «risikobereite Verkehrsteilnehmende» lernen sie verantwortungsbewusstes Verhalten hinter dem Steuer.
Mehrere tausend Franken Kosten
Obwohl das Duo diese Auflage mit dem Absolvieren des Kurses bereits erfüllt hat, ist das verbotene Rennen damit noch nicht abgehakt. Denn nebst den Kosten für die Teilnahme am Lernprogramm haben sie auch die Kosten des Strafverfahrens – pro Kopf über 7500 Franken – zu tragen. Und ihren Führerausweis werden sie wohl längere Zeit nicht mehr sehen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
