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Ex-Freundin mit Mails terrorisiert: 1000 Franken Busse

«Verdammte Scheiss-Kuh, verrecke»: Mit Mails dieser Art hat ein Pfäffiker seine Ex-Partnerin eingedeckt. Die Frau liess das nicht einfach so stehen, sondern meldete es der Polizei. Nun wurde der Mann verurteilt.

Ein Mann, der seiner früheren Partnerin Hassmails schickte, wurde bestaft.

Symbolfoto: Pixabay

Ex-Freundin mit Mails terrorisiert: 1000 Franken Busse

Der Spätsommer 2020 bleibt einer Frau in ganz schlechter Erinnerung. Über rund vier Wochen hinweg hatte sie damals nämlich mehrere Dutzend E-Mails erhalten, in denen sie beschimpft und bedroht wurde.

Absender der Schreiben: ein Pfäffiker, mit dem sie einmal eine Partnerschaft pflegte, die dann aber auseinanderging. «Aus Wut über die Trennung», wie es in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu dem Fall heisst, hatte der Mann in seiner Wohnung in die Tasten gegriffen und ein Mail-Feuerwerk gestartet.

«Ich mache euch alle zur Sau»
Der Droher im E-Mail

Nicht nur die Menge der Schreiben – am Rekordtag waren es 24 –, sondern vor allem der Inhalt belasteten die Frau. So wurde sie einerseits als «gottverdamt verlogen» und als «Hure» bezeichnet, andererseits aber auch bedroht. «Verdammte Scheiss-Kuh, elende, verrecke» hiess es etwa, oder «wenn ich will, mache ich euch alle zur Sau».

Angst vor Angriff gehabt

Mit diesen Aussagen habe der Mann die Frau «in einen Angstzustand versetzt, sodass die Geschädigte um ihr leibliches Wohl fürchtete», heisst es im Strafbefehl. Denn die Empfängerin der Mails habe angenommen, ihr Ex könnte tatsächlich an ihren Wohnort in einem anderen Kanton kommen und ihr und ihrem neuen Freund dann etwas antun.

Das wollte sie aber verhindern. So informierte sie die Polizei über die Mails, erstattete Anzeige, und ein Strafverfahren im Zürcher Oberland kam ins Rollen.

Bedingte Geldstrafe

Geendet hat dieses Verfahren nun mit einer Verurteilung des heute 43-jährigen Pfäffikers wegen Drohung, Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage, alles mehrfach begangen. Die Staatsanwaltschaft sprach eine bedingte Geldstrafe von 4800 Franken aus. Der unbedingte, also zu zahlende Teil der Sanktion, umfasst eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken, total 1800 Franken.

Der Mann habe damit rechnen müssen, dass die Mails die Frau beunruhigen, heisst es im Strafbefehl. Und durch die Vielzahl der Schreiben habe der Oberländer auch in Kauf genommen, dass sich seine Ex-Freundin über Wochen hinweg belästigt fühlte.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, www.kbm.zh.ch    (ehi)

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