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Mit vorgetäuschter Liebe die Vermieterin ausgenommen

Über 100’000 Franken hat eine Oberländerin einem Mann überlassen. Denn er hatte ihr gestanden, dass er sie liebe, aber leider nicht an sein Vermögen herankomme. Brandschwarze Lügen, die ihm nun vor Bezirksgericht Hinwil eine Verurteilung eintrugen.

Geld zahlen, statt erhalten: eine Vermieterin wurde von einem Betrüger zu einer Rollenumkehr manipuliert.

(Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Mit vorgetäuschter Liebe die Vermieterin ausgenommen

Charmant, herzlich, einfühlsam und eloquent – so schildert eine Staatsanwältin das Verhalten eines Mannes, der von 2015 bis 2018 in Dürnten wohnte. Doch all die positiven Eigenschaften nutzte der Mann für Negatives: für einen Liebesbetrug. Nicht in der bekannten Form eines Heiratsbetrugs oder der internetbasierten Variante davon namens Romance Scam, sondern indem er als Mieter seine Vermieterin auf bitterste Art täuschte.

Abenteuerliche Geschichten aufgetischt

Vor ein paar Tagen musste sich der heute 70-Jährige, der jedoch so gar nicht dem Klischee des charmanten Betrügers entsprach, vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Und er gestand, dass er seiner Oberländer Vermieterin eine Liebesbeziehung zu ihr nur vorgegaukelt hatte. Ebenso, wie er ihr abenteuerliche Geschichten erzählt hatte: von seiner angeblichen Arbeit als Pathologe, die ihn derart krank gemacht habe, dass er Künstler geworden sei; von seinem Schiff und seinen zwei Liegenschaften in Frankreich, von denen er das eine Haus durch eine Verkauf bald zu Geld machen werde; von hohen Steuerforderungen, die er mit einem Trick umgehen müsse.

Der Mann habe «gezielt falsche Tatsachen vorgespiegelt» mit dem Ziel, kostenlos wohnen zu können, heisst es in der Anklage. So hatte er letztlich Mieten im Umfang von 48’000 Franken für die Wohnung in Dürnten nie überwiesen.

Doch damit nicht genug: er bat seine Vermieterin auch noch um Geld. Geld, das er zur Überbrückung eines vorübergehenden finanziellen Engpasses benötige und nachher natürlich zurückzahle. Die Frau glaubte ihm und überliess ihm fast 89’000 Franken.

«Zu keinem Zeitpunkt willens, die Forderungen zurückzubezahlen»

Die Anklage über den Betrüger

So stand er schliesslich mit insgesamt über 137’000 Franken in der Schuld der Oberländerin. Und war dabei «zu keinem Zeitpunkt willens, geschweige denn fähig, der Geschädigten die ausstehenden Forderungen vollständig aus eigenen Mitteln zurückzubezahlen», wie die Anklage lakonisch festhält. Zudem habe er der Frau «permanent ein schlechtes Gewissen gemacht beziehungsweise bat sie um Nachsicht», sobald sie einmal das Thema Geld-Rückzahlung ansprach.

Mit Geld Rechnungen beglichen

Der Mann hatte all seine Lügen, mit denen er sich bereicherte, zugegeben. Aber vor Gericht dann auch gesagt, «es tut mir wahnsinnig leid, dass die Beziehung so ausartete – doch es war keine Absicht dabei». Mit dem Geld, das er der Frau abschwatzte, habe er seine Rechnungen bezahlt, sich dabei aber nichts Besonderes geleistet.

Bedingte Freiheitsstrafe

Da der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, lag ein Urteilsvorschlag vor, den das Gericht dann auch bestätigte: Schuldspruch wegen Betrug sowie – für den Besitz von über 10’000 aus dem Internet heruntergeladenen Kinderporno-Fotos – mehrfacher Pornografie. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, verbunden mit einer langen Probezeit von vier Jahren und einen lebenslänglichen Tätigkeitsverbot mit Kindern.

«Ich habe zu wenig zum Sterben und zu wenig zum Leben.»

Der Verurteilte

Zudem wurde er verpflichtet, seiner früheren Vermieterin 141’000 Franken zurückzubezahlen. Und auch die Verfahrenskosten von über 11’000 Franken soll er begleichen.

Ob die Frau und der Staat allerdings je auch nur zu einem Teil dieses Geldes kommen, ist äusserst fraglich. Der 70-Jährige bezieht lediglich eine kleine Rente, die kaum zum Leben reicht, in seinem Kunstatelier «läuft nichts», und er hat bereits 200’000 Franken Schulden. Oder, wie er seine finanzielle Situation am Prozess umschrieb: «Ich habe zu wenig zum Sterben und zu wenig zum Leben». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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