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Blaulicht

Mit vorgetäuschter Liebe die Vermieterin ausgenommen

Über 100’000 Franken hat eine Oberländerin einem Mann überlassen. Denn er hatte ihr gestanden, dass er sie liebe, aber leider nicht an sein Vermögen herankomme. Brandschwarze Lügen, die ihm nun vor Bezirksgericht Hinwil eine Verurteilung eintrugen.

Charmant, herzlich, einfühlsam und eloquent – so schildert eine Staatsanwältin das Verhalten eines Mannes, der von 2015 bis 2018 in Dürnten wohnte. Doch all die positiven Eigenschaften nutzte der Mann für Negatives: für einen Liebesbetrug. Nicht in der bekannten Form eines Heiratsbetrugs oder der internetbasierten Variante davon namens Romance Scam, sondern indem er als Mieter seine Vermieterin auf bitterste Art täuschte.

Abenteuerliche Geschichten aufgetischt

Vor ein paar Tagen musste sich der heute 70-Jährige, der jedoch so gar nicht dem Klischee des charmanten Betrügers entsprach, vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Und er gestand, dass er seiner Oberländer Vermieterin eine Liebesbeziehung zu ihr nur vorgegaukelt hatte. Ebenso, wie er ihr abenteuerliche Geschichten erzählt hatte: von seiner angeblichen Arbeit als Pathologe, die ihn derart krank gemacht habe, dass er Künstler geworden sei; von seinem Schiff und seinen zwei Liegenschaften in Frankreich, von denen er das eine Haus durch eine Verkauf bald zu Geld machen werde; von hohen Steuerforderungen, die er mit einem Trick umgehen müsse.

Der Mann habe «gezielt falsche Tatsachen vorgespiegelt» mit dem Ziel, kostenlos wohnen zu können, heisst es in der Anklage. So hatte er letztlich Mieten im Umfang von 48'000 Franken für die Wohnung in Dürnten nie überwiesen.

Doch damit nicht genug: er bat seine Vermieterin auch noch um Geld. Geld, das er zur Überbrückung eines vorübergehenden finanziellen Engpasses benötige und nachher natürlich zurückzahle. Die Frau glaubte ihm und überliess ihm fast 89'000 Franken.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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