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Blaulicht

Rückfällig geworden – mit 90 Jahren

Er ist hochbetagt und hat keinen Führerausweis mehr, kann aber trotzdem die Finger nicht vom Autosteuer lassen. Deshalb wurde ein Tösstaler erneut bestraft. Und sein Auto, das hat man ihm weggenommen.

Erst nach mehreren Versuchen konnte die Polizei einen hochbetagten Verkehrssünder stoppen. Nun wurde er bestraft.

Symbolfoto: Kantonspolizei St. Gallen

Rückfällig geworden – mit 90 Jahren

Es war an einem Juniabend vergangenen Jahres gegen 22.30 Uhr, als in Uster ein Auto die Aufmerksamkeit eines Polizei-Teams erregte, das in einem zivilen Fahrzeug unterwegs war. Das Auto war nämlich bei einem der grossen Kreisel im Zentrum zuerst auf der Fahrbahn stehengeblieben, und danach fuhr es so langsam weiter, dass sich der Verkehr staute.

Zwei Strassen weiter handelte dann die Polizei: Sie schaltete die Leuchtschrift «Stop – Polizei» ein, betätigte sogar die Hupe und gab Lichtzeichen. Doch nichts passierte. Im Gegenteil: Das Auto fuhr weiter, überrollte ohne anzuhalten eine Stoplinie und bog ab, wobei es beinahe zu einem Zusammenstoss mit einem anderen Wagen kam. Erst danach konnte die Polizei das Auto anhalten.

Bedingte Geldstrafe

Am Steuer des durch Uster schleichenden Wagens sass ein 90-Jähriger. Ein Autofahrer dieses Alters ist ja an und für sich schon sehr ungewöhnlich – doch der ertappte Lenker war ein noch viel speziellerer Fall. Wie sich in den folgenden Abklärungen nämlich zeigte, hatte er gar keinen Führerausweis mehr und war einschlägig vorbestraft. Ein Umstand, der den Mann aus dem Tösstal aber nicht hinderte, keine zwei Monate nach der Episode in Uster noch einmal ein Fährtchen zu unternehmen.

Entsprechend massiv fiel die Strafe aus. Die regionale Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann kürzlich per Strafbefehl wegen Verkehrsregelverletzung und mehrfachem Fahren ohne Berechtigung zu einer Geldstrafe von 5400 Franken. Diese Strafe wurde zwar bedingt ausgesprochen, allerdings mit einer langen Probezeit von vier Jahren.

Auto wird verkauft

Dazu kommen noch Sanktionen, die der Mann wirklich merkt: eine erst Anfang 2020 ausgesprochene, bedingte Geldstrafe von 1800 Franken wurde widerrufen, muss also jetzt bezahlt werden. Die Strafe gab es damals für mehrere Fahrten des Tösstalers im Oberland und in einem Fall sogar ins deutsche Jestetten.

Ebenfalls zu begleichen sind laut Strafbefehl eine neue Busse von 1100 Franken und Verfahrensgebühren von fast 3800 Franken sowie die Kosten seiner Verteidigung. Zudem wurde bei dem Mann, der seine verbotenen Fahrten offenbar mit verschiedenen Autos machte, ein Kleinwagen sichergestellt. Dieser Wagen wird nun vom Staat verkauft und der Erlös dann an Busse und Verfahrenskosten angerechnet.

Staat zahlt Gutachten

Und es hätte sogar noch teuer werden können für den 90-Jährigen. Im Rahmen der Strafuntersuchung wurde nämlich ein Gutachten angefertigt, das rund 1000 Franken kostete. Normalerweise werden solche Aufwendungen dem Verurteilten auferlegt, hier jedoch gehen die Kosten zulasten der Staatskasse.

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