Es war an einem Juniabend vergangenen Jahres gegen 22.30 Uhr, als in Uster ein Auto die Aufmerksamkeit eines Polizei-Teams erregte, das in einem zivilen Fahrzeug unterwegs war. Das Auto war nämlich bei einem der grossen Kreisel im Zentrum zuerst auf der Fahrbahn stehengeblieben, und danach fuhr es so langsam weiter, dass sich der Verkehr staute.
Zwei Strassen weiter handelte dann die Polizei: Sie schaltete die Leuchtschrift «Stop – Polizei» ein, betätigte sogar die Hupe und gab Lichtzeichen. Doch nichts passierte. Im Gegenteil: Das Auto fuhr weiter, überrollte ohne anzuhalten eine Stoplinie und bog ab, wobei es beinahe zu einem Zusammenstoss mit einem anderen Wagen kam. Erst danach konnte die Polizei das Auto anhalten.
Bedingte Geldstrafe
Am Steuer des durch Uster schleichenden Wagens sass ein 90-Jähriger. Ein Autofahrer dieses Alters ist ja an und für sich schon sehr ungewöhnlich – doch der ertappte Lenker war ein noch viel speziellerer Fall. Wie sich in den folgenden Abklärungen nämlich zeigte, hatte er gar keinen Führerausweis mehr und war einschlägig vorbestraft. Ein Umstand, der den Mann aus dem Tösstal aber nicht hinderte, keine zwei Monate nach der Episode in Uster noch einmal ein Fährtchen zu unternehmen.
Entsprechend massiv fiel die Strafe aus. Die regionale Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann kürzlich per Strafbefehl wegen Verkehrsregelverletzung und mehrfachem Fahren ohne Berechtigung zu einer Geldstrafe von 5400 Franken. Diese Strafe wurde zwar bedingt ausgesprochen, allerdings mit einer langen Probezeit von vier Jahren.

