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Blaulicht

Bezirksgericht Uster verurteilt jungen Messerstecher

Bei einem Streit zwischen zwei Teenagern zückt der eine ein Messer und sticht zu. Nun wurde er vom Jugendgericht Uster zu einer bedingten Gefängnisstrafe und einer Therapie verurteilt.

Zwei damals 16-Jährige waren an einem späten Abend vor rund zwei Jahren im Bezirk Uster aneinandergeraten. Zuerst wurden Beleidigungen ausgeteilt, dann schlug der eine dem anderen zweimal ins Gesicht.

Der Geschlagene griff zu einem mitgeführten Klappmesser und stach seinem Gegenüber dreimal wuchtig in die Brust. Dabei drang die Klinge jedes Mal über sechs Zentimeter tief in den Körper ein  – so schildert das Jugendgericht Uster in einer Medienmitteilung die Tat.

Tötungsversuch vorgeworfen

Eine Tat, für die sich der Messerstecher am Donnerstag vor dem Gericht verantworten musste. Wie bei solchen Prozessen üblich, geschah dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Angeklagt war der heute bald 18-Jährige der versuchten Tötung.

Dies, weil er laut Anklage «billigend in Kauf genommen hat», dass sein Opfer durch den Einsatz der Stichwaffe hätte tödlich verletzt werden können.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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