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Trotz 130 km/h in 60er-Zone: Raser entgeht dem Gefängnis

Zwei Golf-Fahrer liefern sich in Dübendorf ein Rennen. Beide kommen mit einer bedingten Strafe davon – einer allerdings nur, weil das Gericht ein letztes Mal Gnade walten liess.

Zwei Golf-Fahrer, einer davon mit einem GTI, sind vom Bezirksgericht Uster für eine nächtliche Raserfahrt verurteilt worden.

Symbolfoto: Pixabay

Trotz 130 km/h in 60er-Zone: Raser entgeht dem Gefängnis

Was eine Patrouille der Stadtpolizei Dübendorf an einem Oktobertag 2018 auf der Überlandstrasse per Zufall auf Video festhalten konnte, war deutlich mehr als nur eine Tempoüberschreitung. Die Polizisten beobachteten, wie ein damals 18-Jähriger mit einem VW Golf und ein 22-Jähriger mit einem VW Golf GTI Richtung Zürich bretterten.

Ein später aufgrund des Videos erstelltes Gutachten kam zum Schluss, dass das Duo mit «mindestens 129 km/h» fuhr. Die auf diesem Strassenabschnitt erlaubte Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h wurde somit um mehr als 100 Prozent überschritten. 

«Hohes Risiko für sehr schweren Unfall»

Zudem hielt der 18-Jährige viel zu wenig Abstand zum voranfahrenden Auto: lediglich etwas mehr als zehn Meter statt der bei diesem Tempo erforderlichen mindestens 64 Meter.

Für den Staatsanwalt, der sich später mit dem Fall befasste, war klar: Die beiden «lieferten sich ein Rennen». Und sie verletzten dabei «die elementaren Geschwindigkeitsvorschriften krass». So hätten die zwei jungen Automobilisten auf der doppelspurigen Strasse mit mehreren Fussgängerstreifen und Einmündungen, wo man demzufolge immer mit anderen Verkehrsteilnehmern jeder Art rechnen musste, «ein hohes Risiko» für einen sehr schweren Unfall geschaffen.

16 Monate bedingt akzeptiert

Vor ein paar Tagen mussten sich die Golf-Fahrer vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Beide waren geständig, zeigten sich reuig und sprachen von «einem Fehler». Sie betonten aber unisono: «Es war kein Rennen.»

Beim Jüngeren der beiden gab es in Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen nichts zu diskutieren: In einem abgekürzten Verfahren hatte er einer dann vom Gericht auch bestätigten Strafe von 16 Monaten bedingt und einer Busse von 1000 Franken wegen qualifizierter sowie vorsätzlicher grober Verkehrsregelverletzung zugestimmt. Zudem muss er, der als Lehrling 800 Franken pro Monat verdient, Verfahrenskosten von über 5700 Franken übernehmen.

Für anderen Fahrer Gefängnis gefordert

Deutlich schwerere Folgen drohten dem Älteren: Weil er eine einschlägige Vorstrafe hat – er war früher bereits einmal in Dübendorf innerorts massiv zu schnell unterwegs – und sich zudem innerhalb der Probezeit dieser Strafe zum nächtlichen Tempoexzess hinreissen liess, forderte der Staatsanwalt hier eine unbedingte Strafe von zwei Jahren. Ferner sei der beschlagnahmte Golf GTI vom Staat zu verkaufen und mit dem Erlös ein Teil der Verfahrenskosten von rund 12‘000 Franken zu begleichen.

Der Automobilist habe bewusst und «aus machohaftem Motiv gehandelt». Man könne ihm keine günstige Prognose stellen.

Einfach «zwei Halbstarke»?

Der Angeklagte sei, abgesehen von der zur Debatte stehenden Raserfahrt, «ein absolut anständiger junger Mann», sagte hingegen der Verteidiger. Der Anwalt war mit einem Schuldspruch einverstanden, aber es genüge eine bedingte Strafe von 14 Monaten.

Und dann erklärte der Verteidiger, wie er den Tempoexzess einstuft: «Es waren zwei Halbstarke, die zusammen schnell gefahren sind.» Und das sei «viel weniger gefährlich» als ein Rennen, wie es der Staatsanwalt den Männern vorwirft.

Gewalt- und Pornoszenen auf Handy

Über diese Definition konnte das Gericht nur den Kopf schütteln. «Wir gehen davon aus, dass ein Rennen stattgefunden hat. Was soll denn sonst stattgefunden haben?», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung.

Als Strafe wurden 24 Monate bedingt ausgefällt. Diese Sanktion schliesst neben der groben Verkehrsregelverletzung eine Verurteilung wegen einem halben Dutzend auf dem Handy des Mannes gefundener Videos mit verbotenen Gewalt- und Pornoszenen ein.

Dieses Handy wird gemäss Urteil vernichtet, der über zehn Jahre alte GTI wie beantragt verkauft. Die damals bedingt erlassene Vorstrafe von 1100 Franken für die erste Schnellfahrt in Dübendorf wurde widerrufen und muss jetzt bezahlt werden.

«Ihre allerallerletzte Chance»

Der Richter betonte gegenüber dem heute 25-jährigen Beschuldigten, dass er «absolut keinen Grund hatte, so schnell durch die Gegend zu blochen». Das Gericht nehme ihm seine Einsicht und Reue für diese gefährliche Fahrt zwar ab, auch wenn es «zwei Delikte brauchte, bis Sie gescheiter wurden».

In der nun folgenden, langen Probezeit von vier Jahren liegen allerdings keinerlei neue Eskapaden mehr drin. Die bedingte Freiheitsstrafe «ist Ihre allerallerletzte Chance», mahnte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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