Mit einem Rüstmesser auf Mann eingestochen: 44-Jährige muss in Therapie
Immer wieder hatte es in den vergangenen Monaten Streit gegeben zwischen dem Ehepaar im Bezirk Hinwil; meist verbal, einige Male auch mit Tätlichkeiten. Doch in jener Nacht im Frühling 2019 kam erstmals eine Waffe ins Spiel.
Klinge blieb im Körper stecken
Die schwer betrunkene Frau hatte sich in der Küche ein Rüstmesser mit einer acht Zentimeter langen Klinge geholt und stach dann dem Mann einmal in den Rücken, wobei jedoch nur eine ganz kleine Wunde entstand. Der Mann drehte sich um und erhielt daraufhin einen zweiten Stich von vorne in den Oberkörper. Der Angegriffene machte anschliessend eine Abwehrbewegung, worauf das Messer in der Mitte brach und die Klinge im Körper stecken blieb.
«Zufall», dass Angriff nicht tödlich endete
Der Mann überstand den Streit trotz beträchtlicher Verletzung ohne lebensbedrohliche Schäden. Doch der Staatsanwalt, der sich später mit dem Fall befasste, ist überzeugt, dass es «einzig dem Zufall zu verdanken war, dass die Stiche nicht unmittelbar zum Tode führten». Deshalb klagte er die Frau der versuchten vorsätzlichen Tötung an, und alle Beteiligten trafen sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil.
Erklärungsmangel auf beiden Seiten
Der 36-jährige Mann sagte am Prozess, er habe «keine Ahnung», weshalb die Frau auf ihn losgegangen sei. Die Frau sagte zur Messerattacke: «davon weiss ich nichts mehr». Die heute 44-Jährige, die mit 13 aus der Karibik nach Europa kam und später in der Schweiz heiratete, erinnerte sich nur noch, dass die anfangs gute Stimmung an jenem Tag plötzlich gekippt sei. Dies, weil zur Sprache gekommen war, dass ihr Mann, den sie bereits der Untreue verdächtigt hatte, mit einer Kollegin geflirtet hat.
«Ich würde meinen Mann nie absichtlich verletzten,
da ich ihn mehr liebe als mich selber»
Die Beschuldigte
Anschliessend sei es zum Streit gekommen: er habe sie gewürgt, sie sich gewehrt – und plötzlich habe er gesagt, er sei geschnitten worden. Wie und von wem, das wisse sie nicht. Aber sicher nicht durch sie, denn «ich würde meinen Mann nie absichtlich verletzten, da ich ihn mehr liebe als mich selber». Dass sie seit dem Ereignis in Haft sitzte, sei einzig auf das rassistische Schweizer Justizsystem zurückzuführen, sagte die Angeklagte.
Landesverweisung von 15 Jahren gefordert
Doch für den Staatsanwalt ist klar: Die Frau hat in eindeutiger Tötungsabsicht gehandelt. Auch wenn sie während der Strafuntersuchung mehrfach ihre Aussagen änderte und «bis heute keine plausible Erklärung für die Stichverletzungen hat».
Da die 44-Jährige gemäss Gutachten an einer psychischen Krankheit leidet, forderte der Staatsanwalt neben einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und einer Landesverweisung von 15 Jahren zusätzlich eine stationäre Therapie. Unbehandelt gehe von der Frau «ein erhebliches Mass an Gefahr aus».
Nur ein einziger, ungefährlicher Stich?
Der Verteidiger verlangte einen Freispruch sowie die sofortige Entlassung der Frau aus der Haft. «Sie hatte nie und nimmer einen direkten Tötungsvorsatz», sagte er. Es habe zudem nur einen einzigen Messerstich, denjenigen von vorne, gegeben, und von dieser Verletzung sei «keinerlei Lebensgefahr» ausgegangen.
Die Frau habe keine psychische Störung, sondern habe aber «im Eifersuchtswahn» und unter dem Einfluss einer Alkoholvergiftung gehandelt: «Sie wusste nicht, was sie in den Händen hatte.» Und vielleicht, merkte der Anwalt an, habe sich der Mann die Verletzung ja auch selbst zugefügt.
Tiefere Strafe als beantragt
Das Gericht glaubte den Schilderungen des Ehemannes, denn «alles in allem sind die Aussagen der Beschuldigten als nicht glaubwürdig einzustufen». So kam es zum Schuldspruch wegen eines Tötungsversuchs, allerdings mit einer im Gegensatz zur Anklage stark reduzierten Strafe von fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Vor der Freiheitsstrafe muss die Frau eine stationäre Therapie absolvieren. Nach der Freiheitsstrafe wird sie für zehn Jahre des Landes verwiesen.
«Sie hat seinen Tod in Kauf genommen.»
Das Gericht
Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau mindestens zweimal zugestochen hatte. Dies im Wissen, dass «schon ein einziger Messerstich in den Oberkörper tödliche Verletzungen zur Folge haben kann». Mit ihrem Angriff habe sie ihren Ehemann deshalb sicher nicht nur verletzen wollen, sondern «sie hat seinen Tod mindestens in Kauf genommen». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Messer nicht selber rausziehen
Beim zweiten Messerstich, den die Frau ihrem Mann zugefügt hat, ist die Klinge fast sechs Zentimeter tief in den Körper eingedrungen und dann abgebrochen – woraufhin der Mann gemäss Staatsanwalt die Klinge selber rauszog. Eine reflexartige Handlung, wie sie wohl jedem in den Sinn käme, auch wenn es zur Durchführung starke Nerven braucht.
Doch genau diese Reaktion ist lebensgefährlich: Notfallmediziner sind sich einig, dass Laien in den Körper eingedrungene Gegenstände nie selber entfernen sollten. Dies, weil beim Entfernen oder nur schon beim Bewegen dieser Fremdkörper unkontrollierbare Blutungen ausgelöst werden können. (ehi)
