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Glücksspiel-Anbieter wird zur Kasse gebeten

Er führte im Bezirk Uster ein Lokal, wo man etwas trinken, aber auch Glücksspiele machen konnte. Doch Zweiteres war illegal, was den 48-Jährigen nun mehrere tausend Franken kostet.

Glücksspiele bringen in der Regel nur dem Veranstalter Glück - aber auch nicht immer, wie ein Fall aus der Region zeigt.

(Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Glücksspiel-Anbieter wird zur Kasse gebeten

Andere Leute treffen, den Hunger und Durst stillen und sich selbst dazu noch als Gambler versuchen: ein Angebot, das einem Café im Bezirk Uster viele Kunden bescherte.

Denn im Lokal gab es im Sommer 2019 über mindestens vier Monate hinweg Computerarbeitsplätze, an denen man an grossen digitalen Sportwetten und Glücksspielen teilnehmen konnte – aber erst, nachdem man zuvor eine sogenannte Wertkarte gekauft hatte. Siegte man in diesen Spielen, zahlte einem der Geschäftsführer des Lokals den Gewinn gleich bar aus.

Ohne Bewilligung gearbeitet

Nur: Das alles war illegal, und der 48-jährige Betreiber des Cafés bot den Zeitvertreib am Computer an, «ohne über die dafür notwendige Veranstalter- beziehungsweise Spielbewilligung zu verfügen».

Das hält die regionale Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Fall befasste, in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl fest. Der Mann habe auch nicht im Unwissen um die Rechtslage gehandelt, sondern es sei ihm klar gewesen, dass er eine Bewilligung benötigt hätte.

Folglich wurde er des vorsätzlichen Vergehens gegen das Bundesgesetz über Geldspiele schuldig gesprochen sowie – weil er im Café einen ohne Bewilligung erworbenen Tränengasspray aufbewahrte – des vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz.

Busse und hohe Verfahrenskosten

Die dafür ausgefällte Geldstrafe von 1800 Franken wird den Mann nicht gross kümmern, da sie bedingt ausgesprochen wurde, also nicht bezahlt werden muss.

Dennoch kommt ihn der Spielbetrieb doch teuer zu stehen. Zusätzlich zur bedingten Strafe gab es noch eine Busse von 500 Franken, und er muss die Kosten des Verfahrens von 5450 Franken übernehmen. Von diesen insgesamt 5950 Franken werden laut Strafbefehl 2870 Franken sichergestelltes Bargeld abgezogen, sodass schliesslich noch 3080 Franken zu begleichen sind.

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