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Blaulicht

Glücksspiel-Anbieter wird zur Kasse gebeten

Er führte im Bezirk Uster ein Lokal, wo man etwas trinken, aber auch Glücksspiele machen konnte. Doch Zweiteres war illegal, was den 48-Jährigen nun mehrere tausend Franken kostet.

Andere Leute treffen, den Hunger und Durst stillen und sich selbst dazu noch als Gambler versuchen: ein Angebot, das einem Café im Bezirk Uster viele Kunden bescherte.

Denn im Lokal gab es im Sommer 2019 über mindestens vier Monate hinweg Computerarbeitsplätze, an denen man an grossen digitalen Sportwetten und Glücksspielen teilnehmen konnte – aber erst, nachdem man zuvor eine sogenannte Wertkarte gekauft hatte. Siegte man in diesen Spielen, zahlte einem der Geschäftsführer des Lokals den Gewinn gleich bar aus.

Ohne Bewilligung gearbeitet

Nur: Das alles war illegal, und der 48-jährige Betreiber des Cafés bot den Zeitvertreib am Computer an, «ohne über die dafür notwendige Veranstalter- beziehungsweise Spielbewilligung zu verfügen».

Das hält die regionale Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Fall befasste, in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl fest. Der Mann habe auch nicht im Unwissen um die Rechtslage gehandelt, sondern es sei ihm klar gewesen, dass er eine Bewilligung benötigt hätte.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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