Aus «abgöttischer Liebe» wurde Extrem-Stalking
Ein Stalker der extremeren Sorte: Das ist der Eindruck, wenn man die Anklageschrift gegen einen Mann liest, der sich vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste. Denn laut dieser Anklage hat der heute 57-Jährige zwischen Anfang 2017 und Mitte 2020 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau unzählige Male belästigt.
Er drangsalierte sie mit Anrufen, SMS und Whatsappnachrichten – darunter auch Todesdrohungen. So hat der Täter seinem Opfer einmal innert zwei Tagen über 20 Mal telefoniert und einmal gar innerhalb von nicht einmal zwei Stunden gleich zwölf Mal. Anrufe, die laut Anklage zudem «zu jeder Tages- und Nachtzeit» stattfanden. Zudem verfolgte er sie im Auto und zu Fuss.
Peilsender am Auto montiert
Nicht nur bei den Anrufen machte er sich dabei die Technik zunutze, indem er sich gemäss Anklage «mindestens 15 Telefonnummern und Mobiltelefone besorgte», sondern auch bei der Verfolgung. So hatte der Mann am Auspuff des Autos der Frau einen GPS-Sender angebracht. Dank diesem Tracker wusste er jederzeit auf wenige Meter genau, wo sich seine Ex – oder mindestens ihr Wagen – gerade befand.
Ferner wurde ihm vorgeworfen, das Auto der Frau viermal beschädigt zu haben. Zum Beispiel, indem er das Glas des Frontscheinwerfers zerkratzte. Zudem hatte er sich bei einem Kollegen verbotenerweise eine Schreckschusspistole inklusive Munition ausgeliehen.
«Die Geschädigte lebte in ständiger Angst»
Staatsanwaltschaft zur Situation der Frau
All dies führte dazu, dass sich die Frau «in ihren Lebensgewohnheiten massiv eingeschränkt fühlte», heisst es in der Anklage. «Die Geschädigte lebte in ständiger Angst» und wähnte sich «unter Beobachtung».
Die Staatsanwaltschaft verlangte deshalb eine Verurteilung wegen Nötigung, mehrfacher, teilweise versuchter Drohung, mehrfacher Sachbeschädigung und Verstösse gegen das Waffengesetz. Das sei zu bestrafen mit zehn Monaten bedingt, einer Busse von 400 Franken und einem fünfjährigen Kontaktverbot.
Frau als Lügnerin bezeichnet
Der Angeklagte gab die Vorwürfe teilweise zu. Als seine 15 Jahre jüngere Frau nach mehreren Jahren Ehe, in denen sie allerdings einen Liebhaber gehabt habe, die Beziehung beendete, «war ich brutal verzweifelt und litt; das tat richtig weh». Denn «ich habe diese Frau über alles geliebt – abgöttisch».
Während dieser Zeit grösster Verzweiflung seien dann vielleicht schon mal einige drohende Worte gefallen. Und ja, «ganz am Anfang wollte ich sie auch ein paar Mal sehen, so aus 200 bis 300 Metern Entfernung». Spätere Begegnungen im Oberland, wo sie beide wohnen, seien reiner Zufall gewesen, und er habe ihr dabei jeweils «nie ein Wort gesagt». Dinge wie eine Verfolgung oder massenhafte Anrufe habe sich die Frau nur eingebildet.
Überhaupt: Er fühle sich heute durch seine «verlogene» Ex belästigt. Und durch ihren neuen Freund, der ihn bedrohte und danach eine Schlägertruppe vorbeischickte, die ihn spitalreif prügelte.
Lediglich Nähe gesucht?
Abgesehen von einer einfachen Nötigung – zu bestrafen mit sechs Monaten bedingt – forderte der amtliche Verteidiger des 57-Jährigen einen Freispruch. Vieles in der Anklage sei zu ungenau beschrieben, und bei den Aktivitäten des Mannes «ging es ihm ja lediglich um Nähe zu der Frau; er wollte ihr aber keine Angst einjagen».
Nur ein Teilschuldspruch
Das sah das Gericht ganz anders. «Es war ein regelrechter Psychoterror», was der Mann getan habe. Es gab deshalb einen Schuldspruch wegen mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung sowie wegen einer Übertretung des Waffengesetzes. In den anderen Punkten erfolgte – unter anderem wegen fehlender Beweise – ein Freispruch.
Für das Stalking wurde eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen sowie das beantragte Kontaktverbot, für die Waffensache eine Busse von 600 Franken. Ferner soll der Mann rund 8000 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Ob er diese Beträge zahlen wird, ist aber sehr fraglich, lebt er doch in desolaten Verhältnissen: Er schläft im Auto, hat kein Geld, aber gegen 200‘000 Franken Schulden.
«Er wollte ihr das Leben schwer machen.»
Die Richterin
Das Gericht stufte die Schilderungen der Frau als glaubwürdig ein: «Er wollte ihr das Leben schwer machen. Ein Ausdruck seines Nichtakzeptierens der Trennung.» Dass die Zusammentreffen mit seiner Ex nach dem Beziehungsende nur Zufälle waren, «ist einfach nicht glaubhaft». Denn sowohl bei diesen Begegnungen, durch die es durch seine Verfolgungen kam, sowie den Telefonanrufen habe es sich um eine Vielzahl geplanter Einschüchterungen gehandelt, «eine schwere Form von Stalking».
Einen Teil der Tatwerkzeuge gibt’s zurück
Eindeutige Worte des Gerichtes, die sich dann allerdings im Handeln nicht voll durchzogen. So erhält der Mann – entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft – unter anderem mehrere seiner beschlagnahmten Mobiltelefone und den Peilsender zurück. Das heisst, ein Grossteil seiner Tatwerkzeuge wird ihm wieder zur Verfügung stehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ (ehi)
