Sex trotz Corona-Verbot kommt Prostituierte teuer zu stehen
Zu den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehört auch ein vorübergehendes Prostitutionsverbot. Ein Verbot, das in der Region schon mehrfach übertreten wurde – im grösseren Rahmen in einem Sexsalon im Bezirk Pfäffikon, wie ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl zeigt.
Täglich Freier bedient
Über fast zwei Monate im Frühling 2020 hinweg hatte in diesem Bordell eine Prostituierte «mit zwei bis drei Männern täglich Sexualverkehr vollzogen», wie der Strafbefehl festhält. Und das, «obschon diese Dienstleistungen zufolge der Corona-Pandemie untersagt» waren. Zudem seien beim Sex auch «keine bezüglich der Pandemie notwendigen Schutzmassnahmen» ergriffen worden.
Dass ein Prostitutions-Verbot herrschte und man diverse Schutzmassnahmen hätte befolgen müssen, sei der Frau jedoch bekannt gewesen. Ergo, folgert die Staatsanwaltschaft, habe die Sexarbeiterin die Verstösse «zumindest in Kauf genommen».
600 Franken Busse
Dafür wurde die 36-Jährige nun wegen Missachtung der Massnahmen in Sachen Covid-19-Verordnung 2 verurteilt. Dazu erging noch ein Schuldspruch wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetztes, da die Frau während ihrer Arbeit «fast täglich» Marihuana konsumiert hatte.
Sie fasste eine Geldstrafe von 1500 Franken, die allerdings bedingt ausgesprochen wurde, also nicht zu bezahlen ist. Bezahlt werden müssen jedoch eine Busse von 600 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken.
Frühere bedingte Strafe widerrufen
Zu den insgesamt 1400 Franken kommen aber noch weitere 250 Franken: Der Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe. Das, weil die Gesetzesverstösse im Bezirk Pfäffikon in der Probezeit dieser früheren Strafe passierten, weshalb diese damals auf Bewährung erlassene Strafe nun zu begleichen ist. Für die Missachtung des Prostitutionsverbotes muss die Frau letztlich also doppelt büssen.
Und, um die Kostenaufzählung abzuschliessen, erhält die 36-Jährige allenfalls noch eine weitere Rechnung. Nämlich «für Verwaltung, Entsorgung und Vernichtung» einiger Gramm Marihuana und einer Hanfmühle, die bei ihr beschlagnahmt wurden.
Auch Bordellbetreiber verurteilt
Im Zusammenhang mit dem trotz Pandemie weiterbetriebenen Bordell, in dem die Frau arbeitete, kam es bislang zu mindestens vier Strafverfahren. Dabei wurden nicht nur gegen Sexarbeiterinnen, sondern auch gegen den Betreiber des Etablissements Sanktionen verhängt. Der Mann erhielt eine Busse von über 1000 Franken und eine bedingte Geldstrafe.
