Zechprellerei im Hotel: eine seltene Sache, nachdem der Gast fast in jedem Betrieb bereits beim Reservieren und sonst spätestens beim Einchecken seine Kreditkartendaten hinterlegen muss. So, dass die Gaststätte quasi eine Garantie hat, dass sie auch zu ihrem Geld kommt.
Vier Hotels geschädigt
Trotzdem lässt es sich offenbar noch kostenlos logieren, wie ein kürzlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland abgeschlossenes Verfahren zeigt. Ein Hinwiler hatte im Spätsommer 2014 im Fürstentum Liechtenstein insgesamt vier Hotels besucht. Dort übernachtete der Mann jeweils zwischen fünf Tage und dreieinhalb Wochen lang.
Allerdings laut Staatsanwaltschaft «ohne für die entsprechenden Logiskosten als Ganzes aufzukommen». Oder, indem er nur einen Teilbetrag der Rechnungen beglich, die sich auf eine Gesamtsumme von fast 5700 Franken beliefen.
2600 Franken Kosten

