Zechpreller wird doch noch zur Kasse gebeten
Zechprellerei im Hotel: eine seltene Sache, nachdem der Gast fast in jedem Betrieb bereits beim Reservieren und sonst spätestens beim Einchecken seine Kreditkartendaten hinterlegen muss. So, dass die Gaststätte quasi eine Garantie hat, dass sie auch zu ihrem Geld kommt.
Vier Hotels geschädigt
Trotzdem lässt es sich offenbar noch kostenlos logieren, wie ein kürzlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland abgeschlossenes Verfahren zeigt. Ein Hinwiler hatte im Spätsommer 2014 im Fürstentum Liechtenstein insgesamt vier Hotels besucht. Dort übernachtete der Mann jeweils zwischen fünf Tage und dreieinhalb Wochen lang.
Allerdings laut Staatsanwaltschaft «ohne für die entsprechenden Logiskosten als Ganzes aufzukommen». Oder, indem er nur einen Teilbetrag der Rechnungen beglich, die sich auf eine Gesamtsumme von fast 5700 Franken beliefen.
2600 Franken Kosten
Deshalb wurde der heute 39-jährige Hinwiler per Strafbefehl wegen mehrfacher Zechprellerei verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von 1800 Franken. Dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten, total also 2600 Franken. Die Klagen der geschädigten Hotels werden auf den Zivilweg verwiesen.
«Beschuldigter wusste von vornherein, dass er nicht
über die finanziellen Mittel verfügt»
Staatsanwalt zum vorsätzlichen Vorgehen
Der für den Fall zuständige Staatsanwalt wirft dem Hinwiler ein eindeutig vorsätzliches Vorgehen vor. «Der Beschuldigte wusste in Anbetracht seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse jeweils von vornherein, dass er nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um die Leistungen der Hotelbetriebe bezahlen zu können.» Denn dass ein Aufenthalt in einem Hotel nie gratis ist, das sei dem Oberländer «durchaus bewusst» gewesen.
