Arbeitsloser plante Mord – weil er unbedingt ins Gefängnis wollte
«Ich bin selten sprachlos, aber jetzt …». Der vorsitzende Richter fasste zusammen, was alle dachten, die am Donnerstag am Bezirksgericht Uster dem Prozess gegen einen 53-Jährigen beiwohnten. Einem Angeklagten, der in verstörender Offenheit präzise, überlegt und logisch begründet darlegte, weshalb er unbedingt jemanden umbringen wollte – und vor allem, dass er dasselbe unter gewissen Umständen garantiert wieder tun werde.
Arbeitskollege solle Treppe hinunterstürzen
Der Mann hatte Ende September 2019 an seinem Arbeitsort in Uster, wo er gerade einen Hilfsjob hatte, einen verhassten Kollegen töten wollen. Er griff ihn mit Faustschlägen an und drohte ihm dabei mehrmals, «ich bringe dich um». Dann versetzte er dem Kollegen mindestens drei Fusstritte in der Absicht, er würde dadurch das Gleichgewicht verlieren und eine steile Treppe hinunterstürzen und sich dabei das Genick brechen.
Nur weil eine Drittperson hinzukam, endete der Angriff. Das Opfer kam mit leichten Verletzungen davon.
300 Mal erfolglos beworben
Das Motiv der Tat: «Ich wollte längerfristig ins Gefängnis» – und dort bleiben «bis an mein Lebensende», erklärte der 53-Jährige vor Gericht. Denn «draussen», im normalen Leben, sah der Mann absolut keine Zukunft für sich. Einst hatte er dank seiner guten Ausbildung im kaufmännischen Bereich gute Jobs mit einem anständigen Lohn. Dann nahm er sich eine Auszeit, schaffte in den vergangenen über zehn Jahren den Wiedereinstieg nicht mehr und wurde zum Sozialfall.
«300 erfolglose Bewerbungen» hätten ihm klar gemacht, dass er in der Arbeitswelt keinen Fuss mehr auf den Boden kriegt. Nach einer Situationsanalyse stand für ihn fest, dass es nur einen Ort gab, wo er Unterkunft, Essen und medizinische Versorgung hat – im Gefängnis. Oder noch besser: «Eine Verwahrung, das wäre das Optimum für mich» – eine Forderung, die der Staatsanwalt als «wohl einmalig in der Schweizer Kriminalgeschichte» bezeichnete.
«Um den ist es nicht schade.»
Täter, weshalb Opfer hätte sterben sollen
Doch dass er hinter Gitter kommt, musste der Mann eben zuerst eine ganz schwere Straftat begehen. Und da für dieses Ziel beispielsweise ein Raub nicht genügt hätte, entschloss er sich, den Arbeitskollegen, der ihm eine bessere Anstellung verunmöglicht habe, zu töten: «Er hat mir so ‹z leid gwärchet›, um den ist es nicht schade».
Vor Gericht nächste Tat angekündigt
Werde er nicht ins Gefängnis gesteckt oder bald wieder in Freiheit entlassen, werde er « schnellstens » erneut versuchen, jemanden zu töten, versicherte der Beschuldigte. Dranglauben müsse dann «irgendein erwachsener Mann, der mir einmal im Leben geschadet hat». Nachdem sein Opfer in Uster überlebte, weil die Attacke «nicht so optimal lief», will er das nächste Mal auf Nummer sicher gehen: Er werde eine Waffe nehmen und nicht mehr von vorne, sondern von hinten her angreifen.
Haftbegleitende Therapie gefordert
Der Staatsanwalt sagte, er habe zwar «immer noch gewisse Zweifel», ob der Mann wirklich habe töten wollen oder nicht. Letztlich klagte er dann aber eine versuchte vorsätzliche Tötung ein.
Der Strafantrag: sechseinhalb Jahre Gefängnis. Während dieser Zeit soll der Beschuldigte, der unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, eine «dringend nötige psychotherapeutische Behandlung» erhalten.
Eine Forderung, der sich der Verteidiger anschloss. Im mit fünf Minuten wahrscheinlich kürzesten Plädoyer, das je vor einem Zürcher Gericht gehalten wurde, sagte der Anwalt, sein Mandant sei trotz psychischer Krankheit voll schuldfähig und habe in Uster mit «direktem Tötungsvorsatz» gehandelt.
Keine Tötungsabsicht erkannt
«Hatte der Beschuldigte tatsächlich eine Tötungsabsicht?». Das sei die zentrale Frage bei der Urteilsfindung gewesen, und man habe sie mit Nein beantwortet, erklärte der vorsitzende Richter. Denn dass der Mann seinen Arbeitskollegen umbringen wollte, das habe er den Behörden erst später gesagt. Die Todesdrohungen während des Angriffs hätten für einen eindeutigen Tötungsversuch im rechtlichen Sinn «nicht genügt».
«Eine sehr verwerfliche Haltung.»
Gericht zur Einstellung des Täters
So erfolgte eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wobei die Tat, die «eine sehr verwerfliche Haltung» zeige, schon sehr nahe bei einem Tötungsversuch liege. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, muss die beantragte Therapie absolvieren und darf sich nach seiner Freilassung fünf Jahre lang nicht mehr seinem Opfer nähern.
Damit bleibt der 53-Jährige, der seit 14 Monaten in Haft ist, doch noch einige Zeit hinter Gittern. Also dort, wo er unbedingt hin wollte. Und dort, wo es ihm bisher bestens gefällt, denn «man hat alles», was man brauche, wie er erzählte. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bluttat in Rüti mit identischem Motiv
Der Fall aus Uster erinnert an ein Verbrechen, das Mitte Dezember 2005 Rüti erschütterte. Ein damals 20-Jähriger hatte mit dem Sturmgewehr aus dem Fenster einer Wohnung nahe des Ortszentrums auf ein gegenüberliegendes Haus geschossen. 41 Schüsse gab der Mann ab, getroffen wurden zwei Frauen, die schwere, teilweise lebensgefährliche Verletzungen erlitten.
Auch hier war das Motiv für die Tat, dass der arbeitslose Schütze einfach für möglichst lange Zeit ins Gefängnis wollte. Dorthin, wo er auf sicher Kost und Logis hätte. Der Mann wurde wegen mehrfachen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. (ehi)
