Post-Mitarbeiter bediente sich im Tresor
Kam früher in einer Filiale der Post eine grössere Summe Geld weg, war praktisch jedes Mal der Besuch eines Räubers der Grund dafür. Tempi passati: Aufgrund der immer strikteren Sicherheitsmassnahmen zahlt sich heute ein Überfall kaum mehr aus. So finden sich beispielsweise in der Statistik der Kantonspolizei Zürich zwischen 2015 und 2020 gerade mal noch ein bis maximal drei Post-Raube jährlich.
Vier Notenbündel à 10’000 Franken genommen
In den wenigen Fällen, in denen heute noch Geld aus einer Poststelle verschwindet, ist deshalb meistens ein Mitarbeiter der Drahtzieher – so, wie in einem bisher nicht öffentlich bekanntgewordenen Ereignis aus dem Bezirk Hinwil.
Eines Morgens im Winter 2019 hatte ein Angestellter der Postfiliale den Tresor geöffnet; den Code dazu kannte er. Der Mann nahm dann vier Bündel Papiergeld hinaus, wobei jedes Bündel aus zehn 1000er-Noten bestand. Diese 40’000 Franken sackte er aber nicht gleich ein, sondern liess sie einfach mal liegen, wie es in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft zu diesem Fall erlassenen Strafbefehl geschildert wird.
Es verging eine Stunde, bis der Mitarbeiter definitiv zugriff und das Geld in sein Portemonnaie steckte. Gleichentags beglich er mit über der Hälfte der Summe offene Rechnungen. Kurz darauf verwendete er gemäss Strafbefehl auch noch den Restbetrag «zur Bezahlung weiterer Ausstände».
Bedingte Geldstrafe
Doch so leicht, wie sich der Griff in den Tresor gestaltet hatte, so schwer scheint die Sache dem um die 40-jährigen Mann danach aufgelegen zu sein. Und so stellte er sich nicht lange nach der Tat der Polizei.
Im folgenden Strafverfahren wurde er nun wegen Veruntreuung verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken. Die Strafe wurde jedoch bedingt ausgesprochen, verbunden mit der kürzest möglichen Probezeit von zwei Jahren.
«Persönliche Schulden, die ihm über den Kopf gewachsen sind.»
Das Motiv des Post-Mitarbeiters
Aber auch wenn der Mann die bedingte Strafe nicht bezahlen muss, sondern lediglich eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 700 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken: Die Tat hat schwerwiegende Folgen für ihn. So verlor er nach der Selbstanzeige fristlos den Job bei der Post, wie die Rechtsvertretung des Mannes auf Anfrage bekanntgab. Nach seinem Fehltritt möchte der Verurteilte nun unbedingt wieder im Erwerbsleben Fuss fassen.
Bereits am Zurückzahlen
Die 40’000 Franken, die er genommen habe, «weil ihm persönliche Schulden über den Kopf gewachsen sind», die muss und will er zurückzahlen. Einen Teil des Geldes hat er laut seiner Rechtsvertretung der Post denn auch bereits wieder überwiesen.
Post führt keine Deliktsstatistik
Bei der Post gibt es « keine aussagekräftige Statistik», wie oft das Unternehmen Opfer von Straftaten wird. Das Unternehmen mit seinen rund 60’000 Mitarbeitenden sei «in Einzelfällen mit Gesetzesverstössen konfrontiert – und damit ein Abbild der Gesellschaft», sagt Mediensprecherin Léa Wertheimer auf Anfrage.
Bei Verdacht auf strafbare Handlungen führt der interne Ermittlungsdienst der Post Untersuchungen durch. Fälle von Diebstahl beispielsweise würden dann in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verfolgt «und gegebenenfalls mit der ganzen Härte des Gesetzes sanktioniert». Soweit soll es aber eigentlich gar nicht kommen, denn die Post unternimmt laut Wertheimer «grosse Anstrengungen, um Gesetzesverstösse zu verhindern». Unter anderem schule und sensibilisiere sie die Mitarbeitenden laufend. (ehi)
