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Falsche Polizistin nahm kosovarische Familien aus

Perfide Betrügerin oder wegen ihres Insiderwissens ein am Leben gefährdetes Opfer von Kriminellen? Das Bezirksgericht Hinwil hatte sich mit einer Frau zu befassen, die in unglaubliche Geschichten verwickelt ist. Und nun eine Strafe fasste.

Sie könne die Freilassung eines Inhaftierten erwirken – das war eines der Versprechen der falschen Polizistin.

Symbolfoto: Kantonspolizei Zürich

Falsche Polizistin nahm kosovarische Familien aus

«Sie hat systematisch und auf hinterhältige Weise das Vertrauen von Landsleuten ausgenützt.» Was der Staatsanwalt vor dem Bezirksgericht Hinwil über die Aktivitäten einer heute 44-jährigen Kosovarin sagte, ist in einer über 30 Seiten starken Anklageschrift im Detail erläutert.

Haftentlassung versprochen

Die im Oberland wohnhafte Frau hatte zwischen 2010 und 2015 drei Familien und einer Frau aus dem Kosovo versprochen, ihre Probleme zu regeln – ungewöhnliche Probleme, die auf legale Art kaum zu regeln gewesen wären. So versprach sie ihren Bekannten, sie könne die vorzeitige Haftentlassung eines Mannes erwirken, eine Einreisesperre aufheben, bei einem imaginären Liegenschaftskauf vermitteln sowie illegal Pässe für ein Asylbewerber-Paar beschaffen.

Dienstleistungen, für welche die Frau natürlich eine Entschädigung erbat. Oder, wie sie es zuweilen bezeichnete, ein «Depot» oder «Richterspesen». Und die Hilfesuchenden zahlten: Insgesamt über 130’000 Franken und 20’000 Euro wechselten den Besitzer.

«Hochrangige Beamtin für schwere Fälle.»

So gab sich die Frau laut Anklage aus

Dass die Kosovarin so leicht an das Geld kam, ist auf ihr offenbar absolut überzeugendes Auftreten zurückzuführen. Ein Auftreten, das dieser verletzlich und sehr harmlos wirkenden Frau, die kürzlich vor dem Bezirksgericht stand, wohl niemand auf Anhieb zutrauen würde.

Doch laut Anklage hat sich die Frau auf eindrückliche Art jeweils als Zürcher Kantonspolizistin ausgegeben. Und zwar nicht einfach als «normale» Mitarbeiterin, sondern «als zivil tätige, hochrangige Beamtin für schwere Fälle». Eine Spitzenkraft mit guten Connections zur Bundespolizei, zum Bundesgericht und gar zum FBI, für welche die Lösung so lästiger Umstände wie der Gefängnisaufenthalt eines Familienmitglieds «kein Problem sei».

Ihre Glaubwürdigkeit untermauerte sie unter anderem mit einem tatsächlich in einer Zeitschrift für Menschen aus dem Balkan erschienenen, bebilderten Bericht über ihre angebliche Tätigkeit bei der Kantonspolizei.

Hilfesuchende ausgenützt

Mit ihren «Lügengebilden» habe die Frau ein leichtes Spiel gehabt, sagte der Staatsanwalt. Denn die Hilfesuchenden seien durchwegs unkundig im Umgang mit Behörden gewesen. Dieses Manko und zum Teil auch sprachliche Barrieren auszunützen, sei «perfid». Zumal die Frau mit dem so eingenommenen Geld vermutlich «eigene Bedürfnisse befriedigte – und zwar nicht Grundbedürfnisse».

Der Ankläger stützte sich bei seinen Vorwürfen nicht nur auf übereinstimmende Aussagen aller Opfer, sondern auch auf verschiedene Beweise. Zum Beispiel sichergestellte, gefälschte Visitenkarten, mit denen sich die Frau als Mitarbeiterin des Kantonspolizeipostens Wetzikon ausgab. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Polizei-Informantin mit Beziehung zu Drogenkartell?

Die Angeklagte bestritt alle Vorwürfe, weigerte sich aber, die Fragen des Gerichtes zu beantworten, «weil mich das sehr belastet» und weil sie Angst habe. Der Grund für diese Angst bilde «das Umfeld der Beschuldigten» erklärte dann ihr Anwalt. Und erzählte anschliessend Geschichten, welche die schon sehr abenteuerlichen Schilderungen der Anklage vollkommen verblassen liessen.

Die Kurzfassung: Die Frau, die seit einiger Zeit bedroht werde und auf die man auch schon geschossen habe, habe als Informantin von Schweizer und ausländischen Polizeibehörden gearbeitet. Mit zwölf sei sie in ihrem Heimatland zwangsverheiratet worden, dann wurden die Eltern ermordet, und sie lebte jahrelang unter einem falschen Namen. Ihr Ehemann sei Teil eines Drogenkartells aus dem Balkan gewesen. Zudem fielen in den Schilderungen des Verteidigers die Stichworte «Blutrache» und «illegaler Organhandel».

«Unglaubliche Abläufe», nannte all das selbst der Anwalt. Und gab gleich noch einen drauf: Diese Darlegungen seien im Fall «nur die Spitze des Eisbergs».

«Nicht nachvollziehbare Unstimmigkeiten.»

Verteidiger zu Vorwürfen der Anklage

Seine Mandantin müsse freigesprochen werden, sagte der Verteidiger. Denn bei den Beschuldigungen handle es sich im finanziell schwersten Fall – dem Organisieren der vorzeitigen Haftentlassung eines Mannes durch «Freikaufen» – um «einen Rachefeldzug». Dies, weil die Frau zu viel über angeblich kriminelle Geschäfte der betroffenen Familie wusste. Bei den anderen Fällen gehe es um abgesprochene Vorwürfe und «nicht nachvollziehbare Unstimmigkeiten».

Bedingt – und horrende finanzielle Folgen

Das Gericht nahm sich Zeit, die wilden Geschichten genau zu prüfen – einen Monat nach dem Prozess liegt jetzt das unbegründete Urteil vor: Schuldspruch wegen mehrfachem gewerbsmässigem Betrug, wegen Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und einem Vergehen gegen das Waffengesetz (verbotener Besitz einer Softair-Pistole). Wie von der Anklage beantragt, wurde die Strafe auf 24 Monate bedingt festgesetzt, dazu kommt eine bedingte Strafe von 150 Franken für die Waffensache.

Zwei bedingte Strafen – das wird die 44-Jährige nicht kümmern. Ganz im Gegensatz zu den Zahlungen an ihre Opfer, die ihr das Gericht auferlegt: über 93’000 Franken und 15’800 Euro. Dazu kommen Verfahrenskosten von fast 14’000 Franken. Die mehr als 36’000 Franken, welche die Verteidigung der Frau kosteten, werden der Staatskasse belastet, später aber eventuell zurückgefordert.

Am Schluss blecht vermutlich der Steuerzahler

Für die Betrügerin, die jetzt schon 50’000 Franken Schulden hat und von der Sozialhilfe lebt, sind diese Folgen desaströs. Oder letztlich für die Steuerzahler, an denen möglicherweise alleine aus diesem Prozess mehrere zehntausend Franken hängenbleiben, welche die Frau wohl kaum je zahlen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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