Beiständin veruntreute 36'000 Franken
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eines Deutschschweizer Kantons hatte Anfang 2018 eine Glattalerin zur Beiständin eines Mitgliedes der eigenen Familie ernannt. Zur Aufgabe der jungen Frau gehörte es dabei unter anderem, sich um die finanziellen Angelegenheiten des Verwandten, eines Mannes, zu kümmern.
Über 100 Bargeldbezüge
Das war ein eher ungeschickter Entscheid der KESB, denn die Frau machte von der ihr anvertrauten Vollmacht über das Postfinance-Konto des Mannes äusserst regen Gebrauch – jedoch zu ihren Gunsten.
Wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, bezog sie ab dem Konto 129 Mal Bargeld. Ein paar tausend Franken davon verwendete sie für sich, rund 5000 Franken zweigte sie für Mietzahlungen für ihre Wohnung ab.
Die Postfinance-Karte des Mannes nutzte sie aber auch «wöchentlich mehrere Male für persönliche Einkäufe in diversen Ladenlokalitäten, insbesondere Lebensmittelgeschäften, Möbelgeschäften und Restaurants», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Bei diesen Shoppingtouren gab sie weitere 12’100 Franken aus.
Kleine Rückzahlung gleistet
Zwar zahlte die Beiständin zwischendurch mal insgesamt etwas mehr als 1000 Franken zurück, doch letztlich hatte sie über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren hinweg fast 36’000 Franken widerrechtlich bezogen. Dies einerseits «ohne Wissen und Einverständnis des Geschädigten beziehungsweise der KESB und damit instruktionswidrig». Andererseits wäre die Frau gemäss der Staatsanwaltschaft auch nicht in der Lage gewesen, die 36’000 Franken «umgehend auf das Konto des Geschädigten zurückzuerstatten».
Sechs Monate bedingt
Die heute 29-Jährige wurde deshalb wegen Veruntreuung verurteilt. Da die finanzielle Lage der Frau laut Strafbefehl «angespannt» ist und eine Geldstrafe «voraussichtlich nicht vollzogen werden kann», erhielt sie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, allerdings bedingt erlassen.
Kosten wird sie diese Veruntreuung trotzdem einiges. So wurden der Glattalerin noch eine Busse von 1500 Franken und Verfahrenskosten von 1000 Franken auferlegt. Und sie anerkennt, dass sie die widerrechtlich bezogenen 36’000 Franken retourzahlen muss.
