Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eines Deutschschweizer Kantons hatte Anfang 2018 eine Glattalerin zur Beiständin eines Mitgliedes der eigenen Familie ernannt. Zur Aufgabe der jungen Frau gehörte es dabei unter anderem, sich um die finanziellen Angelegenheiten des Verwandten, eines Mannes, zu kümmern.
Über 100 Bargeldbezüge
Das war ein eher ungeschickter Entscheid der KESB, denn die Frau machte von der ihr anvertrauten Vollmacht über das Postfinance-Konto des Mannes äusserst regen Gebrauch – jedoch zu ihren Gunsten.
Wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, bezog sie ab dem Konto 129 Mal Bargeld. Ein paar tausend Franken davon verwendete sie für sich, rund 5000 Franken zweigte sie für Mietzahlungen für ihre Wohnung ab.
Die Postfinance-Karte des Mannes nutzte sie aber auch «wöchentlich mehrere Male für persönliche Einkäufe in diversen Ladenlokalitäten, insbesondere Lebensmittelgeschäften, Möbelgeschäften und Restaurants», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Bei diesen Shoppingtouren gab sie weitere 12'100 Franken aus.

