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Allah sagte ihm, seine Schwiegermutter solle sterben – da griff er an

Im Wahn, ausgelöst durch einen Schub seiner psychischen Krankheit und ein Kriegstrauma, wollte ein Mann seine Schwiegermutter umbringen. Dafür schickt ihn das Bezirksgericht Pfäffikon nun in eine stationäre Therapie.

Das Bezirksgericht Pfäffikon musste sich mit einem gewalttätigen Mann befassen.

(Archivbild: Nicolas Zonvi)

Allah sagte ihm, seine Schwiegermutter solle sterben – da griff er an

Ein Mann, der an einem Herbstabend 2019 Schreie aus einer benachbarten Wohnung in Illnau-Effretikon hörte, alarmierte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, stiessen sie auf einen tobenden, stämmigen Mann, der auf einer älteren, verletzten Frau lag und diese noch immer malträtierte.

Die Reaktion des aufmerksamen Nachbarn und das sofortige Ausrücken der Polizei sorgten für eine doppelte Rettung: Einerseits bewahrte der Einsatz die Frau vor dem Tod, wie die mit dem Ereignis betraute Staatsanwältin überzeugt ist. Andererseits habe die Intervention ihn selbst gerettet, wie der Angreifer heute sagt.

In Wohnung eingeschlossen

Denn an jenem Abend hätte die Frau sterben sollen, wie es in der später verfassten Anklageschrift zum Fall geschildert wird. Der Mann nämlich hatte die Frau, bei der es sich um seine Schwiegermutter handelte, in der Wohnung eingeschlossen. Er beschwor sie, ja keine Türen oder Fenster aufzumachen, da ein Serbe seine ebenfalls anwesenden Kinder umbringen wolle und sie nun auch ihn beschützen müsse. Als Bewaffnung gab ihr der Mann zwei kleine Messer und steckte selber ein drittes Messer in die Hosentasche.

Opfer gebissen

Später zerstörte er das Handy der Schwiegermutter. Dann eröffnete er ihr laut Anklage, «sie sei der Teufel, er sei ein Löwe, er habe Kraft, und Allah sage, dass sie heute sterben werde». Die Frau versuchte zu flüchten, doch er griff sie an, schlug sie und biss sie ins Gesicht und den Arm und « sagte mehrfach, sie solle sterben» – Szenen, welche die Kinder teilweise mitansehen mussten. Nach seiner Festnahme versetzte er zudem einem Kantonspolizisten einen so starken Fusstritt gegen die Brust, dass der Mann zu Boden fiel und leicht verletzt wurde.

«Das hätte nie stattfinden sollen.»

Der Beschuldigte zur Tat

«Ich war nicht ich bei diesen Angriffen » , sagte der Mann, als er sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste. «Das hätte nie stattfinden sollen.»  Deshalb sei er auch froh gewesen, dass die Polizei ihn gestoppt habe.

Der Grund für den gewaltsamen Ausraster: seine psychische Krankheit, deren erneutes starkes Auftreten er Tage zuvor bemerkt habe. Deshalb suchte er dann auch Hilfe bei einem Arzt, der ihm jedoch per Telefondiagnose beruhigte, es sei alles in Ordnung. Am Abend selbst spürte er «eine Unruhe und Angstzustände», auch wegen traumatischer Erinnerungen an den Krieg im Kosovo, wo er herstammt.

Längere Therapie unumgänglich

Seit der Tat befindet sich der 36-Jährige in Haft, beziehungsweise seit einigen Monaten in einer psychiatrischen Klinik. Und dort soll er nach dem Willen der Staatsanwältin und einer Gutachterin auch bleiben, denn er benötige zwingend eine längere stationäre Behandlung. Im Rahmen dieser Therapie werden die passenden Medikamente für den Mann eruiert, und «er muss sich selber und seine Krankheit kennenlernen». Dazu gehört vor allem auch, dass er weiss, wie er bei einem nächsten Krankheitsschub reagieren muss.    

Denn der Angriff auf die Schwiegermutter sei in «einem akuten psychotischen Zustand» passiert, erklärte die Gutachterin. Bei einer solchen Störung können unter anderem eine Wahrnehmungsbeeinträchtigung und Wahnvorstellungen zutage treten.

«Die Gefahr für die Öffentlichkeit ist zu hoch mit einer nur ambulanten Therapie.»

Die Staatsanwältin

Für die Staatsanwältin war klar, dass der Mann beim Angriff auf seine Schwiegermutter «in Tötungsabsicht handelte». Aber wegen seiner psychischen Erkrankung sei er schuldunfähig. Doch da bei dem 36-Jährigen «die Einsicht in seine Krankheit fehlt», ohne engmaschige Behandlung aber ein hohes Rückfallrisiko für Gewalttaten bestehe, brauche es eine stationäre Therapie: «Die Gefahr für die Öffentlichkeit ist zu hoch mit einer nur ambulanten Therapie.»

Einigkeit – bis auf Behandlungsform

Genau gegenteiliger Meinung war der Verteidiger. Es bestehe zwar «Einigkeit über die Behandlungsbedürftigkeit des Beschuldigten». Aber für diese Behandlung reiche eine ambulante Variante. Bei der Tat habe der Mann «im wahnhaften Zustand» gehandelt, heute jedoch sei er psychisch viel stabiler und befolge alle Therapieanweisungen.

Worte, die das Gericht nicht vollends überzeugten. Der Mann habe die Tatbestände der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Gewalt und Drohung gegen Beamte und der einfachen Körperverletzung erfüllt, werde jedoch wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft. Aber um eine stationäre Therapie kommt er nicht herum. Die Kosten des Verfahrens von über 40‘000 Franken trägt die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden

Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/   (ehi)               

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