Raser und Drängler in Anti-Stress-Kurs geschickt
Was eine Polizeipatrouille, die an einem Abend Mitte Mai 2019 auf der A1 von Winterthur her Richtung Zürich unterwegs war, auf Video festhielt, ist ungewöhnlich: Ein Autofahrer bedrängte über mehrere Kilometer hinweg jeweils die vor ihm fahrenden Autos. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen betrug dabei lediglich fünf bis zehn Meter – und das bei Autobahntempo. Und, auf der Höhe von Lindau, sogar innerhalb einer Baustelle, wo ja besonders vorsichtig gefahren werden muss.
77 km/h zu schnell
Zwischendurch gab der Autofahrer tüchtig Gas. So beschleunigte er im 100er-Bereich auf 160 km/h, und im Baustellenbereich, wo eine Temporeduktion auf 60 galt, auf 137 km/h, wie die später zu diesem Fall erstellte Anklage schildert. Der Mann habe mit diesem Verhalten «wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern» in Kauf genommen, fand der Staatsanwalt.
«Ich war zu spät dran.»
Der Automobilist zum Grund seiner Raserfahrt
Der Autofahrer, ein heute 35-jähriger Syrer, gab dieses Fehlverhalten von Anfang an zu. «Ich war viel zu nah aufgefahren und ich war viel zu schnell», sagte er vor Bezirksgericht Pfäffikon, wo er sich vor ein paar Tagen verantworten musste.
Weshalb er so aggressiv gefahren sei, wollte die vorsitzende Richterin wissen. «Ich war zu spät dran», und das habe ihn gestresst. Er sei erst um 18.50 Uhr von seinem Wohnort in einer Gemeinde am nordöstlichen Rand des Kantons Zürich losgefahren – und hätte um 19 Uhr in Zürich-Altstetten sein sollen. Für diese Strecke benötigt man bei normalem Tempo fast eine Stunde.
Der Termin, zu dem er so hetzte, war nicht eine wichtige Besprechung oder ein Notfall, sondern – ein Salsa-Tanzkurs. Weitere Frage der Richterin: «Was wäre denn passiert, wenn sie dort erst eine halbe Stunde später als um 19 Uhr angekommen wären?» Er: «Nichts Schlimmes.»
Über 4000 Franken Kosten
Da der Prozess im abgekürzten Verfahren geführt wurde, lag ein vom Angeklagten akzeptierter Urteilsvorschlag vor, den das Gericht dann auch bestätigte: Schuldspruch wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln. Der Syrer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten – ein für das Gericht «am unteren Limit» liegendes Strafmass – und eine Busse von 1500 Franken. Zur Busse addieren sich Verfahrenskosten von rund 3000 Franken.
Ferner wurde der 35-Jährige verpflichtet, ein staatliches Lernprogramm für risikobereite Verkehrsteilnehmer zu absolvieren. Ein Programm, das er bereits seit über einem Jahr besucht. Es sei «ein sehr guter Kurs», erzählte er am Prozess, denn er lerne dort, Stress und Emotionen zu kontrollieren. Auch dank dieser Erkenntnisse könne er versprechen, dass er solche Raserfahrten «nie mehr machen werde».
Ein Versprechen, das er ohnehin in nächster Zeit nicht brechen kann. Denn wie es bei Verkehrsregelverletzungen dieser Schwere die Regel ist, hat sich auch das Strassenverkehrsamt ins Verfahren eingeklinkt und ihm den Führerausweis entzogen. «Auf unbestimmte Zeit», wie es in der Entzugsverfügung heisst.
