Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Busse, weil sie ihre Schwester «gäldgierigs Ludär» nannte

Eine Frau aus dem Bezirk Pfäffikon hat ihre Schwester mehrfach via Whatsapp heruntergemacht und bedroht. Nun muss die Beleidigerin zahlen.

Auch wer familienintern beleidigende Whatsapp-Nachrichten verschickt, kann verurteilt werden, wie eine Oberländerin nun erfuhr.

Symbolfoto: Pixabay

Busse, weil sie ihre Schwester «gäldgierigs Ludär» nannte

Zänkereien oder gar schwerwiegende Auseinandersetzungen gibt es in vielen Familien. Doch die meisten solcher Dispute bleiben dann auch innerhalb dieser Gemeinschaft – und damit in der Regel mindestens juristisch folgenlos.

Kosten von 1100 Franken

Nicht so im Fall einer Frau aus einer kleinen Gemeinde im Bezirk Pfäffikon. Die Oberländerin wurde nach einer Reihe von Beleidigungen gegenüber ihrer eigenen Schwester angezeigt. Und kürzlich nun von der regionalen Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt.

Die 41-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 450 Franken. Da diese Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden – ganz im Gegensatz zu einer zusätzlichen Busse von 300 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.

Streit um Geld

Gemäss den Angaben im Strafbefehl zu dem Fall hatte die 41-Jährige ihrer  Schwester im vergangenen Jahr mindestens vier Mal Whatsapp-Nachrichten mit üblen Titulierungen geschickt. Hintergrund der mit Schreibfehlern gespickten Schmähungen dürfte ein Streit um Geld sein.

«… ich het dir din dräcksgrind verschlage»
So drohte die Frau ihrer Schwester

Das Motiv zeigt sich schon beim Blick in die erste Nachricht: «du häsch eus usgsogä, abär gmacht häsch nüd all dia Jahr … gruusig bisch gruusig». Vor dieser an einem Abend abgeschickten Nachricht war es offenbar zu einer Begegnung der beiden Schwestern gekommen – und dort fast zum handfesten Streit: «Häsch chönä froh si, isch s’mami au no frad det gsie … ich het dir din dräcksgrind verschlage».

Sexuelle Beleidigung

Einen Tag später legte die Schreiberin im selben Sinn nach: «weisch, ich odär besser gseit mir plagät nur diä gäldgeilä scheiss Rattänä, wos nöd wänd ihgseh, wär schluss ändli am längere hebel ziäht». Im zweiten Teil der Nachricht folgte dann noch eine sexuelle Beleidigung.

Wochen danach kam es zu einer weiteren Einschüchterung: «pass eifach uf, wänd dis scheiss vorhabä värzellsch». Und auch in diesem Whatsapp wurde indirekt körperliche Gewalt angekündigt: «luäg dast eus niä begägnisch du Gäldgierigs Ludär».

Beschimpfungen als «massiv» eingestuft

Durch diese Nachrichten sei die Schwester nicht nur persönlich, sondern auch «massiv angegriffen» worden, heisst es im Strafbefehl. Die Beschimpfungen hätten die Empfängerin «offenkundig in ihrer Ehre verletzt». Und genau das sei von der Verfasserin der Schreiben auch «bezweckt worden».

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns