Zänkereien oder gar schwerwiegende Auseinandersetzungen gibt es in vielen Familien. Doch die meisten solcher Dispute bleiben dann auch innerhalb dieser Gemeinschaft – und damit in der Regel mindestens juristisch folgenlos.
Kosten von 1100 Franken
Nicht so im Fall einer Frau aus einer kleinen Gemeinde im Bezirk Pfäffikon. Die Oberländerin wurde nach einer Reihe von Beleidigungen gegenüber ihrer eigenen Schwester angezeigt. Und kürzlich nun von der regionalen Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt.
Die 41-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 450 Franken. Da diese Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden – ganz im Gegensatz zu einer zusätzlichen Busse von 300 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.
Streit um Geld

