Aus Pflegeheim heraus Betrugsserie begangen
Ein Pflegeheim als Basis für eine Serienbetrügerin: Das ist eine sehr ungewöhnliche Sache. Doch exakt eine solche Geschichte spielte sich in einem Heim im Bezirk Hinwil ab, wie ein kürzlicher erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zeigt.
Mit gestohlenen Kreditkarten-Angaben gearbeitet
Begonnen hatte die Geschichte im Frühling 2019 in einer Klinik in der Zentralschweiz. Dort hatte eine Patientin aus der Tasche einer Zimmergenossin deren Mastercard und Postfinance-Karte genommen und sich die Kartennummer, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode notiert. Das tat die Patientin «in der Absicht, hernach unter Verwendung dieser Angaben die Karten für ihren eigenen Nutzen zu verwenden, namentlich, um damit im Internet Ware zu bestellen», wie es im Strafbefehl heisst.
Von Handyhüllen bis zum Bilderrahmen
Die Absicht setzte sie dann auch in die Tat um. Sowohl von der Klink wie später vom Pflegeheim im Zürcher Oberland aus bestellte die Frau über ihr Smartphone Waren.
Und das nicht zu knapp: Über die Onlineportale von 16 Firmen wie Zalando, Tchibo und Tutti tätigte die Frau total 113 Käufe. Es handelte sich um unterschiedlichste Dinge wie Handyhüllen, ätherische Öle, Kleider aller Art von Jeans über einen Strohhut bis zu Glitzersocken, aber auch Einrichtungsgegenstände wie Bilderrahmen. All die Päckchen mit einem Gesamtwert von über 12’000 Franken liess sie sich ins Oberländer Heim liefern.
«Sich einen über ihren Verhältnissen liegenden Lebensstil leisten»
Motiv der Betrügerin
Einen Teil der Waren verwendete die Frau laut Strafbefehl für sich, einen anderen Teil verkaufte sie, und ein paar wenige Sachen verschenkte sie an Bekannte. Mit den Verkäufen habe sie «einen regelmässigen Zusatzverdienst» zu den etwas über fünf Franken erzielt, die sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) pro Tag zugesprochen erhielt. Diese Art der Finanzierung hat die Heimbewohnerin nach Ansicht der fallführenden Staatsanwältin gemacht, «um sich wie bis anhin einen über ihren Verhältnissen liegenden Lebensstil leisten zu können».
Geldstrafe von 3600 Franken
Die Sache flog auf, und die heute 53-Jährige wurde wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken. Zu diesen 3600 Franken kommen noch Verfahrenskosten von 800 Franken, total sind also 4400 Franken zu bezahlen.
Als sie die Bestellungen mit den Angaben fremder Zahlkarten aufgab, sei der Frau «stets bewusst» gewesen, dass sie das nicht hätte tun dürfen. Denn sie habe damit «eine Vermögensverschiebung zu ihren Gunsten» erreicht, wie es im Strafbefehl ausgedrückt wird. Und natürlich hat sie damit die richtige Karteninhaberin und die Onlineshops geschädigt.
«Beute» soll verkauft werden
Mehr als 70 der von der Frau widerrechtlich beschafften Gegenstände konnten übrigens noch sichergestellt werden. Sie gehen nun zurück an die Firmen. Wollen diese die Ware nicht mehr, versuchen die Behörden, sie zu verkaufen. Klappt das nicht, überlässt man die Dinge einer gemeinnützigen Organisation.
