Ein psychiatrischer Gutachter, der Staatsanwalt und auch der Verteidiger waren sich einig: Der Mörder, der am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster stand, ist schuldunfähig. Denn der 35-Jährige leidet unter einer wahnhaften Störung bei Asperger-Autismus. Das ist eine Entwicklungsstörung, die sich vor allem in schweren Problemen im sozialen Umgang zeigt. Probleme, die für Aussenstehende praktisch nicht erkennbar und wenn dann auch kaum nachvollziehbar sind.
«Kleine Verwahrung» beantragt
Wie bei einer solchen Ausgangslage üblich, beantragte der Ankläger deshalb keine Strafe, sondern eine stationäre Therapie. Eine derartige Behandlung dauert in der Regel mehrere Jahre und ist deshalb bei den Betroffenen auch als «kleine Verwahrung» gefürchtet.
Anderer Meinung waren die Rechtsvertreter der Hinterbliebenen des Mordopfers. Sie forderten eine Rückweisung der Anklage und Neuauflage, denn dass der Täter schuldunfähig sein soll, das sei «nicht nachvollziehbar».
«Ein Zusammenhang mit der Tat ist offensichtlich.»
Gericht zur Rolle der Krankheit des Täters

