Aus «unaushaltbarer Überforderung» eine junge Frau getötet
Ein psychiatrischer Gutachter, der Staatsanwalt und auch der Verteidiger waren sich einig: Der Mörder, der am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster stand, ist schuldunfähig. Denn der 35-Jährige leidet unter einer wahnhaften Störung bei Asperger-Autismus. Das ist eine Entwicklungsstörung, die sich vor allem in schweren Problemen im sozialen Umgang zeigt. Probleme, die für Aussenstehende praktisch nicht erkennbar und wenn dann auch kaum nachvollziehbar sind.
«Kleine Verwahrung» beantragt
Wie bei einer solchen Ausgangslage üblich, beantragte der Ankläger deshalb keine Strafe, sondern eine stationäre Therapie. Eine derartige Behandlung dauert in der Regel mehrere Jahre und ist deshalb bei den Betroffenen auch als «kleine Verwahrung» gefürchtet.
Anderer Meinung waren die Rechtsvertreter der Hinterbliebenen des Mordopfers. Sie forderten eine Rückweisung der Anklage und Neuauflage, denn dass der Täter schuldunfähig sein soll, das sei «nicht nachvollziehbar».
«Ein Zusammenhang mit der Tat ist offensichtlich.»
Gericht zur Rolle der Krankheit des Täters
Das Gericht entschied sich zu einem ungewöhnlichen Mittelweg: Es wies den Angeklagten in eine schnellstmöglich zu beginnende Therapie ein, fällte aber noch kein eigentliches Urteil. Es sei unbestritten, dass der Mann krank sei, und «und ein Zusammenhang mit der Tat ist offensichtlich». Da für das Gericht aber zu wenig klar war, wie direkt dieser Zusammenhang ist und damit in welchem Mass eine Schuldfähigkeit besteht, werde nun ein zweites psychiatrisches Gutachten zu dieser «hoch komplexen» Frage erstellt.
Das dauert vermutlich nun gegen ein Jahr. Anschliessend wird das Gericht weiter entscheiden, wobei es bereits antönte, dass dann wohl auch der definitive Entscheid auf eine stationäre Therapie herauslaufen werde.
Mit einem Fäustel erschlagen
Der Mann hatte im Februar 2019 in Dübendorf am frühen Morgen eine 29-Jährige, die er zuvor monatelang gestalkt hatte, mit mehreren Schlägen mit einem Fäustel – das ist ein schwerer, grosser Hammer – getötet. Schon am Tag darauf fasste die Polizei den Täter. Seither sitzt er in Haft.
Ja, er habe die Frau erschlagen, «ich stehe dazu», sagte der Mann am Prozess. Sein Motiv: «Ich liebte sie, doch sie wollte nicht». Diese Situation zwischen ihm und seiner früheren Arbeitskollegin «habe ich nicht ausgehalten». Zudem habe die Frau Unwahrheiten über ihn verbreitet, beispielsweise dass er sie einmal geschlagen habe.
«Ich sah keinen anderen Weg.»
Angeklagter, weshalb er zum Mörder wurde
Am Tag der Tat, die er laut seinen Aussagen so halbwegs geplant hat, wollte er von der 29-Jährigen eine Erklärung hören, weshalb sie negativ über ihn spreche und ihn ignoriere. «Ich bin aufgewacht und habe den Fäustel und anderes zusammengepackt». Anschliessend reiste er am frühen Morgen nach Dübendorf, lauerte der Frau auf und brachte sie um, als sie ihre Wohnung verliess. Da sein Opfer nach den ersten Hammerschlägen noch lebte, ging er an den Tatort auf offener Strasse zurück und schlug erneut zu. «Ich habe es nicht ertragen, dass sie noch leiden muss.»
Der Angeklagte selbst sieht sich aufgrund seines Autismus auch als schuldunfähig. Dass er etwas Falsches machte, «das war mir nicht bewusst»; heute bereut er die Tat. Doch damals «sah ich keinen anderen Weg».
Gefangen in den eigenen Gedanken
Der Gutachter in diesem Fall, ein renommierter Psychiatrieprofessor, referierte am Prozess zur zentralen Frage der Schuldfähigkeit. Rein auf die manuelle Ausführung des Mordes bezogen, liege beim Angeklagten wohl «keine Beeinträchtigung» vor. Doch der Mann sei eben «unfähig, Handlungsintentionen beiseite zu legen». Sprich: den einmal gefassten Tötungsgedanken konnte er schlicht nicht mehr aufheben.
Und da der Autist «kein Verständnis für die Emotionen seines Gegenübers hat», habe er nicht nachvollziehen können, dass die Frau ihn abwies. Diese «unaushaltbare Überforderung» habe letztlich die Tat ausgelöst.
Intensive Behandlung nötig
Der 35-Jährige habe in den letzten Monaten eine positive Entwicklung durchgemacht. Dennoch gebe es «einen intensiven Behandlungsbedarf» in den nächsten etwa fünf Jahren – und danach in etwas lockerem Rahmen bis ans Lebensende.
Sowohl der Staatsanwalt wie der Verteidiger baten deshalb das Gericht, den Mann zu einer Therapie zu verpflichten. Damit soll möglich werden, ihn «so zu behandeln, dass er keine Gefahr mehr darstellt».
Genau das passiert nun. – Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
