Oberländer vermittelt 16-Jährige an mehrere Freier
Als Fotomodell auf relativ einfache Art zu Geld und Ruhm zu gelangen: Eine Vorstellung, von der viele jungen Frauen träumen – trotz immer wieder abschreckender Berichte über die tatsächlichen Zustände im Modelbusiness.
Zum Beispiel Geschichten, wie sie ein Teenager aus dem Glatttal erlebt. Das Mädchen hatte sich 2013 auf einer Internetseite beworben. Was danach passierte, dazu gibt es zwei im zentralen Punkt widersprüchliche Versionen.
Viermal Sex mit fremden Männern
Version 1, so niedergeschrieben in einer später zu dem Fall erstellten Anklage: Der Zürcher Oberländer Betreiber der Internetseite soll sich mit der Bewerberin getroffen und ihr dabei vorgeschlagen haben, «anstelle des Modelns Escort-Dienste mit sexuellen Dienstleistungen» zu erbringen. Sie habe schliesslich eingewilligt und dann, immer vermittelt durch den Oberländer, viermal mit fremden Männern Sex gehabt. Und dies gemäss Anklage «mindestens einmal vor ihrem 16. Geburtstag», also vor Ende des Schutzalters.
«I ch war naiv und dumm und hatte noch nicht so viel Lebenserfahrung.»
Junge Frau vor dem Bezirksgericht Uster
Ja, sie habe eine Karriere mit «Modeschauen, Shootings etcetera» einschlagen wollen, sagte die heute 23-Jährige vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichts Uster, wo der Fall kürzlich verhandelt wurde. Doch vorerst einmal als Callgirl zu arbeiten, statt als Fotomodell, dazu habe sie der Websitenbetreiber überredet. «Und ich war naiv und dumm und hatte noch nicht so viel Lebenserfahrung.»
Die vier Sexeinsätze haben die junge Frau psychisch schwer mitgenommen. Sie musste, wie sie am Prozess erzählte, Berufsausbildungen abbrechen und ist heute, mehrere Jahre nach den Ereignissen, noch immer wegen einer Angststörung in Behandlung.
Gar kein Interesse am Modeln?
Version 2, beruhend auf den Aussagen des Websitebetreibers, tönt etwas anders. Das Mädchen habe bei der Online-Bewerbung, wo man angeben musste, was zu tun man bereit wäre, «alle Varianten für Sexservice angekreuzt». Er habe ihr zudem mehrere Angebote auch für Fotomodell-Einsätze gemacht, doch sie sei schlicht nie zu den Terminen erschienen.
Für Sex habe er sie nur zweimal, nicht viermal vermittelt, und vor allem erst, nachdem sie 16 Jahre alt geworden sei. Den Kunden habe man jeweils etwa 300 bis 400 Franken pro Stunde verrechnet. Von diesem Honorar musste ihm das Mädchen 30 bis 50 Prozent abliefern.
25‘000 Franken Genugtuung verlangt
Die Staatsanwältin hatte wegen Förderung der Prostitution, sexuellen Handlungen mit einem Kind und Fahrens in fahrunfähigem Zustand (der Mann war einmal nachts mit dem Auto «blau» in Hinwil unterwegs) eine bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten sowie den Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe von 1600 Franken gefordert.
Die Rechtsanwältin der jungen Frau wollte zudem eine Genugtuung und Schadenersatz von über 25‘000 Franken. Der Teenager sei von dem Mann in die Prostitution geführt worden – ein Vorgehen, das «in einem psychischen Debakel endete».
Sie machte den ersten Schritt
Der Verteidiger verlangte einen Freispruch, ausser für die «Blaufahrt», die mit einer Geldstrafe zu ahnden sei. Denn nicht der heute 35-jährige Mann habe den Teenager für den Job angeworben, «sondern sie hat sich beworben».
Und nach ihrer Bewerbung habe der Oberländer dem Mädchen aufgrund seines tiefen Alters «sogar davon abgeraten», als Prostituierte tätig zu sein. Die junge Frau, die früher harte Drogen konsumierte, «verwechselt Sachen», wenn sie nun das Gegenteil behaupte.
Mehrere zehntausend Franken Kosten
Die Einzelrichterin hingegen sah gar keine Anzeichen einer Verwechslung: Es sei klar, dass eine Vermittlung zu vier Freiern stattgefunden habe, wobei das Mädchen beim ersten Mal noch nicht 16 Jahr alt gewesen sei. Der Mann wurde deshalb anklagegemäss verurteilt, allerdings nicht zu einer bedingten Freiheitsstrafe, sondern zu einer hohen Geldstrafe von 275 Tagessätzen à 300 Franken. Und auch wenn er davon nur 99 Tagessätze bezahlen muss – der Rest gilt als Bewährungsstrafe – kommt ihn das auf 29’700 Franken zu stehen.
Doch damit ist die Sache noch nicht erledigt. Zusätzlich hat der Oberländer die widerrufene frühere bedingte Geldstrafe zu begleichen, mehr als 27’000 Franken Genugtuung und Prozessentschädigung sowie die Verfahrenskosten von rund 6000 Franken; insgesamt also über 60’000 Franken. Das ist viel Geld, auch wenn der heute im Ausland tätige Beschuldigte gemäss eigenen Angaben einen Monatslohn von 17’000 Dollar hat.
«Sie war vom Traum getrieben, Modell zu werden.»
Richterin am Bezirksgericht Uster
Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung auch auf das Machtverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen ein. «Der Beschuldigte hatte eine massive Überlegenheit». Denn als Bittsteller zu ihm sei damals ein Teenager gekommen, «der vom naiven Traum getrieben wurde, Modell zu werden». Bei dieser Ausgangslage «hatte er ein sehr leichtes Spiel», das unerfahrene Mädchen für Sexgeschäfte zu missbrauchen.
Eine Auslegung der Ereignisse, mit welcher der Verteidiger des Mannes gar nicht einverstanden war. Er kündete deshalb noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil an.
