Nach dem Suizidversuch kam die Rechnung
Mitten an einem Nachmittag im Februar dieses Jahres sollte das Leben eines Zürcher Oberländers ein Ende finden. Dazu hatte der Mann unweit des Bahnhofs Fehraltorf die SBB-Gleise betreten und lief dann zwischen den Schienen Richtung Pfäffikon. Zuvor hatte der Mann getrunken; spätere Abklärungen ergaben eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille. Zudem hatte er Antidepressiva eingenommen.
Passant verhinderte Schlimmstes
Ob es ihm trotz diesem Alkohol-Medikamenten-Cocktail ernst war mit Schlussmachen, das liess sich nicht erheben. In einer Strafuntersuchung, die aufgrund des Vorfalls eingeleitet und kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde, heisst es denn auch, der Mann sei «teilweise in suizidaler Absicht» unterwegs gewesen.
Dass die Sache dann nicht mit einem Toten endete, ist offenbar massgeblich einem Passanten zu verdanken. Er half laut der Schilderung im Strafbefehl dem Mann, die Geleise zu verlassen.
600 Franken Kosten
Ende gut, alles gut? Nicht ganz, denn die Staatsanwaltschaft wirft dem damals Lebensmüden vor, dass «er wusste, dass das Betreten der Geleise verboten ist». Entsprechend wurde der heute 50-Jährige wegen einer Übertretung des Eisenbahngesetzes bestraft.
Er erhielt eine Rechnung über 600 Franken: 200 Franken für eine Busse und 400 Franken für die Verfahrenskosten. Damit fährt er noch vergleichsweise günstig, kann die Busse für solche Übertretungen doch zuweilen auch mehr als doppelt so hoch ausfallen.
Bahnverkehr wurde gestört
Im Eisenbahngesetz steht, dass zur Rechenschaft gezogen werden kann, «wer vorsätzlich das Bahnbetriebsgebiet ohne Erlaubnis betritt, befährt oder es auf andere Weise beeinträchtigt». Ein Paragraf, der primär auf die öV-Benützer zielt, die vor allem in Bahnhöfen den schnellen, aber sehr gefährlichen und deshalb verbotenen Weg über die Schienen wählen, um auf den Perron zu gelangen. Ein Paragraf, der aber auch in Fällen wie demjenigen des 50-jährigen Oberländers angewendet wird. Denn obwohl der Aufenthalt des Mannes zwischen den Gleisen gut ausging, war es gemäss Strafbefehl zu einer Störung des Eisenbahnverkehrs und der Verspätung dreier Züge gekommen.
Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe
Dargebotene Hand, Telefonnummer 143, Internet www. 143.ch
Die Beratenden der Dargebotenen Hand sind erfahren darin, auch Menschen mit drängenden Suizidgedanken weiterzuhelfen.
Pro Juventute, Telefonnummer 147, Internet www. 147.ch
D as Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche von Pro Juventute ist vertraulich, kostenlos und hilft in Krisen weiter. Die Nummer erscheint nicht in der Telefonrechnung. (zo)
