Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Nach dem Suizidversuch kam die Rechnung

Ein Mann will sich auf den Bahngleisen bei Fehraltorf das Leben nehmen, lässt dann aber von seinem Vorhaben ab. Nun hat die Sache ein finanzielles Nachspiel.

Bahngleise betreten – aus welchem Grund auch immer – ist verboten und kann deshalb bestraft werden.

(Symbolfoto: Martin Mächler)

Nach dem Suizidversuch kam die Rechnung

Mitten an einem Nachmittag im Februar dieses Jahres sollte das Leben eines Zürcher Oberländers ein Ende finden. Dazu hatte der Mann unweit des Bahnhofs Fehraltorf die SBB-Gleise betreten und lief dann zwischen den Schienen Richtung Pfäffikon. Zuvor hatte der Mann getrunken; spätere Abklärungen ergaben eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille. Zudem hatte er Antidepressiva eingenommen.

Passant verhinderte Schlimmstes

Ob es ihm trotz diesem Alkohol-Medikamenten-Cocktail ernst war mit Schlussmachen, das liess sich nicht erheben. In einer Strafuntersuchung, die aufgrund des Vorfalls eingeleitet und kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde, heisst es denn auch, der Mann sei «teilweise in suizidaler Absicht» unterwegs gewesen.

Dass die Sache dann nicht mit einem Toten endete, ist offenbar massgeblich einem Passanten zu verdanken. Er half laut der Schilderung im Strafbefehl dem Mann, die Geleise zu verlassen.

600 Franken Kosten

Ende gut, alles gut? Nicht ganz, denn die Staatsanwaltschaft wirft dem damals Lebensmüden vor, dass «er wusste, dass das Betreten der Geleise verboten ist». Entsprechend wurde der heute 50-Jährige wegen einer Übertretung des Eisenbahngesetzes bestraft.

Er erhielt eine Rechnung über 600 Franken: 200 Franken für eine Busse und 400 Franken für die Verfahrenskosten. Damit fährt er noch vergleichsweise günstig, kann die Busse für solche Übertretungen doch zuweilen auch mehr als doppelt so hoch ausfallen.

Bahnverkehr wurde gestört

Im Eisenbahngesetz steht, dass zur Rechenschaft gezogen werden kann, «wer vorsätzlich das Bahnbetriebsgebiet ohne Erlaubnis betritt, befährt oder es auf andere Weise beeinträchtigt». Ein Paragraf, der primär auf die öV-Benützer zielt, die vor allem in Bahnhöfen den schnellen, aber sehr gefährlichen und deshalb verbotenen Weg über die Schienen wählen, um auf den Perron zu gelangen. Ein Paragraf, der aber auch in Fällen wie demjenigen des 50-jährigen Oberländers angewendet wird. Denn obwohl der Aufenthalt des Mannes zwischen den Gleisen gut ausging, war es gemäss Strafbefehl zu einer Störung des Eisenbahnverkehrs und der Verspätung dreier Züge gekommen.

 

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

Dargebotene Hand, Telefonnummer 143, Internet www. 143.ch
Die Beratenden der Dargebotenen Hand sind erfahren darin, auch Menschen mit drängenden Suizidgedanken weiterzuhelfen.
Pro Juventute, Telefonnummer 147, Internet www. 147.ch
D as Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche von Pro Juventute ist vertraulich, kostenlos und hilft in Krisen weiter. Die Nummer erscheint nicht in der Telefonrechnung. (zo)

 

 

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns