Lockdown-Raserfahrt: «Der grösste Seich, den ich in meinem Leben gemacht habe»
Leere Strassen, die Auto- und Töfffahrer zu Geschwindigkeitsexzessen verlockten: Eine der ungeahnten Folgen des Corona-Lockdowns im Frühling dieses Jahres. Oder wie es die Kantonspolizei Zürich aufgrund der Ergebnisse mehrerer Tempokontrollen damals formulierte: «Wir haben eine starke Zunahme von Raser- und Schnellfahrten festgestellt».
Fast 170 statt 80 km/h
Eine der extremsten solchen Fahrten passierte an einem Nachmittag Anfang April in Gossau: Mit mindestens 167 km/h war ein Jaguar auf der Mönchaltorferstrasse unterwegs, als er vom Lasermessgerät der Polizei erfasst wurde. Erlaubt sind auf dieser Strecke 80 km/h.
Der Staatsanwalt, der den Fall danach untersuchte, fand deutliche Worte: Der Lenker des Jaguars habe eine «unsinnige, waghalsige und riskante Fahrweise» an den Tag gelegt. Wer die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 87 km/h überschreite, schaffe eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
«Wenn ich das wüsste!»
Angeklagter zum Grund seiner Raserfahrt
Doch weshalb in aller Welt hatte es der Automobilist – mit 53 Jahren und einem Job in leitender Stellung definitiv kein typischer Raser – derart eilig? Eine zentrale Frage, die der Richter dem Mann stellte, der sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste. «Wenn ich das wüsste!», antwortete der Angeklagte.
Eine Million Autokilometer habe er schon hinter sich – klaglos: «Die Bussen lassen sich an einer Hand abzählen.» Als er an jenem Frühlingsnachmittag mit dem erst kurz zuvor als Occasion gekauften Jaguar von der Polizei vor Gossau gestoppt wurde, habe er wohl gewusst, dass er zu schnell unterwegs war, «aber als mir die Polizei das Tempo nannte, konnte ich es nicht glauben».
Zu einem solchen Vorfall soll es nie mehr kommen; künftig «werde ich aufpassen, wie ein ‹Häftlimacher›». Denn was da passiert sei, «ist wahrscheinlich der grösste Seich, den ich in meinem Leben gemacht habe».
13 Monate bedingt
Für diesen ‹Seich› beantragte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln. Zu bestrafen sei dies mit 13 Monaten bedingt und einer Busse von 1000 Franken.
Da der Angeklagte vollkommen geständig war und der Fall im sogenannten abgekürzten Verfahren behandelt wurde, bestätigte das Gericht den Urteilsvorschlag. Und der Mann sowie sein Verteidiger gaben sogleich zu Protokoll, dass sie sicher keine Berufung gegen den Entscheid einlegen werden.
Ein paar tausend Franken Kosten
Erledigt ist sein offenbar einmaliger automobiler Ausrutscher für den 53-Jährigen damit aber noch nicht. So kommen zur Busse noch Verfahrenskosten von fast 4000 Franken. Und, so hat es ihm der Richter schon mal angetönt, vermutlich werde er recht bald die einstweilen auf die Staatskasse genommenen Aufwendungen für den Pflichtverteidiger auch noch zu bezahlen haben.
«Ich denke jeden Tag daran»
Angeklagter zur Tat
Noch schwerer als die paar tausend Franken Kosten dürfte jedoch ein anderer Umstand wiegen: Dem Mann, der beruflich aufs Auto angewiesen ist, war bei der Tempokontrolle im April der Führerausweis sofort abgenommen worden. Wann er ihn zurück erhält, ist nicht bekannt – nach einer solchen Tat in der Regel aber frühestens nach zwei Jahren. Zudem wurde ihm von den Behörden bereits angekündigt, dass er sich vor der Rückgabe des Ausweises einer verkehrspsychologischen Abklärung stellen muss.
Die Raserfahrt in Gossau wird ihn deshalb noch länger plagen. «Ich denke jeden Tag daran», sagte er vor Gericht.
