Nach Mord an junger Dübendorferin: Stalker dürfte schuldunfähig sein
Die Tat, die sich am 13. Februar 2019 in Dübendorf ereignete, löste Entsetzen aus. Nicht nur, weil eine junge Frau auf sehr brutale Art zu Tode kam, sondern weil sich bald abzeichnete, dass sie wohl Opfer eines Stalkers wurde.
Eine These, die sich nun voll bestätigt, wie der Anklageschrift zu dem Fall zu entnehmen ist.
Aufgelauert und dann zugeschlagen
Gemäss der Anklage hatte sich ein im Oberland wohnhafter Mann an jenem Tag nach 5 Uhr auf den Weg nach Dübendorf gemacht. Versteckt in einer Tasche dabei hatte er einen Fäustel, ein schwerer Hammer mit grosser Aufschlagfläche. Sein Ziel war klar: der beim Flugplatz gelegene Wohnort einer früheren Arbeitskollegin, die er «erschlagen wollte».
Beim Haus angekommen, lauerte er über eine Stunde lang in einem Versteck, bis die Frau auf die Strasse trat. Der Mann lief auf sie zu, die 29-Jährige schrie – da schlug er «mit dem Fäustel mindestens sieben Mal kräftig zu», schildert die Anklage den Angriff.
Die Tote noch gefilmt
Die Frau versuchte noch, zu flüchten, sank dann aber auf einem Parkplatz zu Boden und starb dort aufgrund der schweren Verletzungen. Der Mann schlug ihr erneut den Hammer auf den Kopf und filmte die blutüberströmte Leiche mit einer Kamera, die er mitgenommen hatte.
Tatwaffe und Kamera entsorgte er danach in Effretikon. Einen Tag später nahm die Polizei den Mann fest; er gestand das Verbrechen sofort. Seither sitzt er in Haft.
Er wollte sie «bestrafen»
Für den untersuchenden Staatsanwalt ist das Motiv dieser «besonders skrupellosen Tötung» klar: Der Mann wollte die Frau «bestrafen, weil sie seine Zuneigung nicht erwiderte und keinerlei Kontakt zu ihm wollte». Denn die beiden kannten sich, weil sie ab 2007 zwei Jahre lang im selben Betrieb in Zürich arbeiteten. Der Mann hatte sich in die Kollegin verknallt, sie wollte aber nichts von ihm wissen.
Daraufhin versuchte der Abgewiesene laut Anklage «zwanghaft, mit ihr in Kontakt zu kommen» und stellte ihr mindestens eineinhalb Jahre lang sehr intensiv nach. Dann schalteten sich die Polizei und die Vormundschaftsbehörde ein, und es scheint bis Mitte 2018 Ruhe geherrscht zu haben – anschliessend begann der Terror von Neuem. Und endete mit der grauenhaften Tat in Dübendorf.
Stationäre Therapie beantragt
Schon bei der Vermeldung der Festnahme des Täters hatte die Kantonspolizei von einem «psychisch beeinträchtigten» Menschen gesprochen. Offensichtlich aber leidet der heute 35-Jährige unter einer sehr schweren Störung. Denn der Staatsanwalt klagt ihn wohl des Mordes an, da das Verbrechen aber «im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit» begangen worden sei, ist keine Bestrafung möglich.
Es wird jedoch beantragt, den laut einem Gutachten rückfallgefährdeten Mann zu einer stationären Therapie zu verpflichten. Diese in der Regel mehrere Jahre dauernde Massnahme ist auch bekannt als «kleine Verwahrung».
Urteil scheint klar
Über den Fall wird Anfang November am Bezirksgericht Uster entschieden. In aller Regel folgen die Gerichte bei schuldunfähigen Personen den Anträgen zur Therapie. Das Urteil wird also kaum mehr eine grosse Überraschung sein. Da auch am Gericht strenge Corona-Schutzmassnahmen gelten, werden höchstwahrscheinlich keine oder nur ganz wenige Zuschauer zum Prozess zugelassen.
Hilfe holen
Wer sich – etwa durch einen Stalker – bedroht fühlt, wendet sich rund um die Uhr über die Notrufnummer 117 an die Polizei. Hilfe und Informationen gibt es auch beim kantonalen Bedrohungsmanagement. (ehi)
