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Blaulicht

Nach Mord an junger Dübendorferin: Stalker dürfte schuldunfähig sein

Ein Mann hat Anfang 2019 in Dübendorf eine junge Frau umgebracht. Nun zeigt sich laut Anklage: Er kann wohl nicht bestraft werden. Denn er ist psychisch schwer gestört.

Die Tat, die sich am 13. Februar 2019 in Dübendorf ereignete, löste Entsetzen aus. Nicht nur, weil eine junge Frau auf sehr brutale Art zu Tode kam, sondern weil sich bald abzeichnete, dass sie wohl Opfer eines Stalkers wurde.

Eine These, die sich nun voll bestätigt, wie der Anklageschrift zu dem Fall zu entnehmen ist.

Aufgelauert und dann zugeschlagen

Gemäss der Anklage hatte sich ein im Oberland wohnhafter Mann an jenem Tag nach 5 Uhr auf den Weg nach Dübendorf gemacht. Versteckt in einer Tasche dabei hatte er einen Fäustel, ein schwerer Hammer mit grosser Aufschlagfläche. Sein Ziel war klar: der beim Flugplatz gelegene Wohnort einer früheren Arbeitskollegin, die er «erschlagen wollte».

Beim Haus angekommen, lauerte er über eine Stunde lang in einem Versteck, bis die Frau auf die Strasse trat. Der Mann lief auf sie zu, die 29-Jährige schrie – da schlug er «mit dem Fäustel mindestens sieben Mal kräftig zu», schildert die Anklage den Angriff.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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