Sex mit sturzbetrunkener 18-Jähriger war keine Schändung
Bis in die frühen Morgenstunden hatte eine Gruppe in einem Zürcher Klub feuchtfröhlich einen Geburtstag gefeiert, dann verliess eine 18-Jährige das Lokal. Sie wollte heim nach Dübendorf. Da sie schon viel getrunken hatte, liess sie sich von zwei jungen Männern begleiten. Als das Trio in der Wohnung im Glatttal ankam, sagte die Frau den Begleitern, sie sollen doch bei ihr schlafen.
«Es ergab sich so.»
Erklärung der Männer, wie es zum Sex kam
Alle legten sich gemeinsam ins Bett, wo schon auf dem Heimweg begonnene Küssereien bald in Streicheleien übergingen. Nicht viel später hatten beide Männer mit der Frau kurz und ungeschützt Sex.
«Es ergab sich so», erinnerten sich der heute 24-jährige und der 28-jährige Mann, die am Donnerstag wegen jener Nacht vor dem Bezirksgericht Uster standen. Die Initiative zum Sex sei «von beiden Seiten gekommen; sie wusste, was wir machen». Ja, die ihnen bislang unbekannte Frau habe sie sogar gelobt: «Ihr macht das so gut!». Alles sei einvernehmlich abgelaufen.
Vermutlich deutlich über zwei Promille
Die Frau selbst weiss von der Begegnung nur noch, dass man gemeinsam zu ihr fuhr, das Trio dann ins Bett ging, sie einschlief und lediglich einmal kurz erwachte und zu den Männern sagte, «höred uf!». Danach dämmerte sie wieder weg.
Denn sie sei betrunken gewesen – an mindestens zwei Gläser Proseco, etwa einen halben Liter Rum, einen halben Liter harte Drinks und einen Shot erinnerte sie sich vor Gericht. Rechtsmediziner errechneten später eine Blutalkoholkonzentration, die vermutlich zwischen 2,46 und absolut extremen 5,85 Promille lag; der erste Wert geht mit ausgeprägten gesundheitlichen Störungen einher, der zweite Wert bedeutet für die meisten Menschen den sicheren Tod.
Als sie aus ihrem Alkohol-Koma erwachte, sprach sie mit Vertrauenspersonen über das Ereignis. Alle waren sich einig, dass das kein normaler Sex, sondern eine Vergewaltigung gewesen sei. So machte die 18-Jährige einen Tag später eine Anzeige.
Landesverweis für einen Mann gefordert
Eingeklagt wurde schliesslich eine Schändung, also Sex mit einer « zum Widerstand unfähigen Person in Kenntnis ihres Zustandes », wie es das Gesetz formuliert. Die Männer «haben ignoriert», dass sich die Frau «angesichts ihres vorausgegangenen massiven Alkoholkonsums» nicht wehren konnten, sagte die Staatsanwältin am Prozess.
Sie forderte für die beiden je 24 Monate Gefängnis bedingt sowie eine Busse von 2000 Franken. Trotz des nicht einvernehmlichen Sex wiege das Verschulden «gerade noch leicht». Weniger leicht wog jedoch eine Zusatzforderung: Der jüngere der zwei Männer, der das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt, solle fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
«Der übermässige Alkoholkonsum kann ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden.»
Anwältin der Frau
Die Anwältin der Frau verlangte eine Genugtuung von 35‘000 Franken. Das sei für eine so schwere Persönlichkeitsverletzung eine Summe «eher am unteren Rand». Und die Anwältin betonte, in diesem Verfahren könne ihrer Mandantin «der übermässige Alkoholkonsum nicht zum Vorwurf gemacht werden».
Verteidigung wollte Freisprüche
Doch genau dieser Alkoholkonsum stand im Zentrum der Ausführungen der Verteidigung der beiden Beschuldigten: War die Frau, wie von der Anklage vorgeworfen, infolge ihres Zustandes unfähig zum Widerstand, und konnten das die Männer erkennen?
Nein, lautete die Antwort der Verteidigung, denn es sei «alles andere als klar», wie stark betrunken die 18-Jährige war. Dies, da nach der angeblichen Tat auf eine Blutalkoholprobe verzichtet wurde – «ein unverzeihlicher Fehler!» – und weil die Frau selber immer wieder andere Angaben machte, was sie damals alles konsumiert hat. Der Sex, wie er ablief, stelle «kein strafrechtlich relevantes Verhalten» dar, die Männer seien freizusprechen.
Zu grosse Zweifel an Vorwürfen
Eine Argumentation, der das Gericht folgte. Die Frau «hatte sicher zu viel getrunken», sagte der vorsitzende Richter. Aber wehrlos betäubt sei sie deswegen nicht gewesen, sondern «sie konnte noch genügend klar denken und Entscheidungen treffen». Beispielsweise den Männern genau erklären, wo in der Wohnung sie sich hinlegen sollen oder dass sie nicht mit der Pille verhüte.
Da diese und weitere Szenen in besagter Nacht beim Gericht für «erhebliche und unausräumbare Zweifel» an der Schändungsversion sorgten, «war relativ klar, dass es einen Freispruch gibt». Für den Tag, den die Männer von der Polizei inhaftiert worden waren, erhalten sie je 300 Franken.
«Sie hätten sich anständiger verhalten sollen.»
Richter zu den Beschuldigten
Doch trotz Freispruch gab es zum Schluss der Urteilsverkündung noch eine Ermahnung an die Männer. Wenn ein Mensch derart stark betrunken sei, wie es die Frau war, könne man das nicht einfach ignorieren und handeln, als wäre alles normal. Denn das sei moralisch verwerflich und vielleicht auch einmal rechtlich relevant: «Sie hätten sich anständiger verhalten sollen», sagte der Richter. «Ja!» lautete die gleichzeitige, wie aus der Kanone geschossene Antwort der beiden kopfnickenden Beschuldigten. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
