Widersprüchliche Aussagen im zentralen Punkt sind absolut typisch, wenn es um den Vorwurf einer Vergewaltigung geht. So war es auch beim Fall, mit dem sich vor ein paar Tagen das Bezirksgericht Pfäffikon beschäftigen musste. Deshalb am einfachsten hier einmal die Version der Anklage.
Gemäss dieser hat ein Mann Anfang 2019 in seiner Wohnung in einer Tösstaler Gemeinde seine Freundin, die sich gerade von ihm getrennt hatte, vergewaltigt. Das heisst, er entkleidete die Frau «gegen ihren Willen» und hatte dann Sex mit ihr, obwohl sie sich wehrte und ihm unter anderem sagte, «es tue ihr weh».
Sturmgewehr auf zwei Frauen gerichtet
Zwei Wochen später kreuzte die Frau gegen Mitternacht mit zwei Freundinnen – eine davon ebenfalls eine Ex-Partnerin des Tösstalers – beim Mann auf. Das Trio wollte dringend mit dem Mann reden.
Er aber wollte nicht, sondern bedrohte zwei der Besucherinnen mit seinem Armee-Sturmgewehr und machte dabei gut hörbare Ladebewegungen. Zudem fragte er seinen anwesenden Freund und zwei andere Frauen, ob er seine Ex-Freundin und eine ihrer Begleiterinnen «nun endlich abschiessen könne», wie es die Anklage schildert. Die völlig geschockten Bedrohten flüchteten, verfolgt vom Mann.

