Vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen aber trotzdem verurteilt
Widersprüchliche Aussagen im zentralen Punkt sind absolut typisch, wenn es um den Vorwurf einer Vergewaltigung geht. So war es auch beim Fall, mit dem sich vor ein paar Tagen das Bezirksgericht Pfäffikon beschäftigen musste. Deshalb am einfachsten hier einmal die Version der Anklage.
Gemäss dieser hat ein Mann Anfang 2019 in seiner Wohnung in einer Tösstaler Gemeinde seine Freundin, die sich gerade von ihm getrennt hatte, vergewaltigt. Das heisst, er entkleidete die Frau «gegen ihren Willen» und hatte dann Sex mit ihr, obwohl sie sich wehrte und ihm unter anderem sagte, «es tue ihr weh».
Sturmgewehr auf zwei Frauen gerichtet
Zwei Wochen später kreuzte die Frau gegen Mitternacht mit zwei Freundinnen – eine davon ebenfalls eine Ex-Partnerin des Tösstalers – beim Mann auf. Das Trio wollte dringend mit dem Mann reden.
Er aber wollte nicht, sondern bedrohte zwei der Besucherinnen mit seinem Armee-Sturmgewehr und machte dabei gut hörbare Ladebewegungen. Zudem fragte er seinen anwesenden Freund und zwei andere Frauen, ob er seine Ex-Freundin und eine ihrer Begleiterinnen «nun endlich abschiessen könne», wie es die Anklage schildert. Die völlig geschockten Bedrohten flüchteten, verfolgt vom Mann.
Kurz darauf wurde er von der alarmierten Polizei festgenommen und sass danach fast zwei Wochen in Hat. Die Armeewaffe wurde beschlagnahmt.
«Ich weiss, dass ich einen ‹Seich› gemacht habe.»
Angeklagter zur Aktion mit dem Gewehr
Zur vorgeworfenen Vergewaltigung sagte der heute 24-Jährige vor Gericht, das sei «garantiert nicht» passiert. Es könne sich an jenen Tag nur noch flüchtig erinnern, doch wenn es damals zu Sex mit seiner Ex gekommen sei, «war das im gegenseitigen Einvernehmen».
Die Aktion mit dem Sturmgewehr hingegen gab er unumwunden zu: «Ich weiss, dass ich einen ‹Seich› gemacht habe». Er habe einen gemütlichen Abend mit seinen Freunden verbringen wollen, und plötzlich seien unangemeldet die drei Frauen vor der Türe gestanden. Er habe nicht gewusst, was sie von ihm wollen, und er hatte auch absolut keine Lust, das zu ergründen, doch die Frauen machten keine Anstalten, zu verschwinden. Kurz: «Es war einfach mühsam».
«Völlig überfordert» von der ungeplanten Situation und «aus purer Verzweiflung» habe er dann halt das zerlegte Sturmgewehr aus dem Kleiderschrank geholt, zusammengesetzt und – so die Schätzung des Mannes – ein paar Sekunden lang gegen die Frauen gerichtet.
24 Monate bedingt gefordert
Die Staatsanwältin forderte wegen Vergewaltigung, Nötigung und mehrfacher Drohung eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten. Die Vorwürfe der Frau, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein, seien glaubhaft. Und für den Beschuldigten sei es damals «klar erkennbar gewesen, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wollte». Dass er etwas anderes sage, könne «die Aussagen der Frau nicht entkräften». Der Griff zum Sturmgewehr beim zweiten Vorfall bezeichnete die Staatsanwältin als «ein erschreckendes Verhalten».
«Sie hätte sich durchaus wehren können – hätte sie das auch gewollt.»
Verteidiger über das angebliche Vergewaltigungsopfer
Einen Schuldspruch wegen einfacher Drohung, in den anderen Punkten aber einen Freispruch – das war der Antrag des Verteidigers. Als Strafe könne man über maximal zwölf Monate bedingt reden.
Der Hauptvorwurf der Vergewaltigung «weist einige Lücken auf», sagte der Anwalt. So «wäre es für die Frau ein Leichtes gewesen, die Wohnung einfach zu verlassen», und ihre Schilderung, wie der erzwungene Sex vonstatten gegangen sein soll, sei doch «reichlich abenteuerlich». Der Verteidiger kam zum Schluss, dass sich die Frau «durchaus hätte wehren können – hätte sie das auch gewollt». Auch dass sie den Rest der Nacht noch mit ihrem angeblichen Peiniger im selben Bett verbrachte, mutete ihn sonderbar an.
«Offenbar Rache und Eifersucht» sei übrigens der Grund gewesen, weshalb es – erst Tage nach dem Sex – überhaupt zu einer Anzeige gekommen sei. Denn die Frau habe entdeckt, dass der Mann via Facebook zu einer seiner Ex-Freundinnen wieder Kontakt aufgenommen hatte.
Genugtuung für die Bedrohten
Das Gericht folgte keiner der beiden Parteien, sondern sprach den 24-Jährigen von der Vergewaltigung und der Drohung frei, verurteilte ihn aber wegen mehrfacher Nötigung zu 18 Monaten bedingt. Der Mann muss über 3000 Franken Verfahrenskosten zahlen und den beiden mit dem Gewehr bedrohten Frauen je 500 Franken Genugtuung.
Man habe erst nach «recht viel Beratungszeit» zum Freispruch in Bezug auf die Vergewaltigung gefunden, erklärte die vorsitzende Richterin. Das angebliche Opfer habe wohl «relativ widerspruchsfrei» den Sex an sich geschildert. Unklar sei aber, wie unmissverständlich ihr Nein zum Geschlechtsverkehr war: «Ob sie das in genügender Deutlichkeit gesagt hat, daran haben wir unsere Zweifel.» Zudem hatte sie später mit dem Mann noch einmal Sex – «Umstände, die aufhorchen lassen» und letztlich einen Schuldspruch verunmöglichten.
So blieben nur noch die Aktion mit dem Sturmgewehr zu beurteilen und die kurze Verfolgung der bedrohten Frauen durch den Mann. Das Gericht klassifizierte das als mehrfache Nötigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
