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«Einsicht bei Wirtschaftsdelinquenten ist schon relativ selten»

Verschachtelte Firmenkonstrukte, undurchsichtige Buchhaltungen, wenig auskunftsfreudige Beschuldigte: Die Aufklärung von Wirtschaftskriminalfällen ist sehr aufwändig. Damit diese Fälle kompetent bearbeitet und rechtzeitig abgeschlossen werden, arbeitet bei der regionalen Staatsanwaltschaft neu ein Spezialist.

Wirtschaftsstraftaten werden bei der regionalen Staatsanwaltschaft in Uster neu von einem Spezialisten bearbeitet., Donat Welti mit zwei Zügelkartons voller Akten: zuweilen füllen seine Wirtschaftskriminalfälle gleich mehrere solche Kisten.

(Fotos: Seraina Boner)

«Einsicht bei Wirtschaftsdelinquenten ist schon relativ selten»

«Para-WK» – die Bezeichnung für die jüngste Spezialdisziplin, der man sich bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster widmet, tönt so rätselhaft wie die Aussage eines millionenschweren Unternehmers, der beteuert, er habe wirklich absolut nichts zu versteuern. Die Erklärung: «WK» steht für Wirtschaftskriminalität, «Para» ist eine griechische Vorsilbe, die unter anderem «neben, gegen, wider» bedeutet. Das heisst, die Disziplin mit dem so kryptischen Namen steht für all die Wirtschaftskriminalfälle, die zu gross für einen «normalen» regionalen Staatsanwalt sind, aber noch nicht so riesig wie etwa ein Raiffeisenbank- oder Swissair-Fall, die dann von der spezialisierten und gegen 40 Mitarbeitende starken kantonalen Staatsanwaltschaft III bearbeitet werden.

Durchs Band komplexe Angelegenheiten

Sechs Para-WK-Staatsanwälte, verteilt über den ganzen Kanton, gibt es mittlerweile, derjenige in Uster heisst Donat Welti. Das lässt sich auch im Internet nachlesen; aus Sicherheitsgründen möchte der 43-jährige Jurist aber nicht zu erkennen sein. Dass alle mittelgrossen Wirtschaftskriminalfälle seit dem Frühjahr 2019 bei ein und derselben, nur für solche Aufgaben zuständigen Person landen, soll «sicherstellen, dass diese Fälle zeitgerecht erledigt werden», sagt Welti im Gespräch mit dieser Zeitung.

Denn eines ist all diesen Dossiers gemein: «Sie haben immer einen gewissen Umfang mit einer gewissen Komplexität, was eine aufwändige Verfahrensstruktur zur Folge hat.» Aufwändig, weil solche Fälle – etwa im Gegensatz zu einem Raub oder einem Sexualdelikt – oftmals viele Geschädigte, mehrere Beschuldigte oder Mitttäter sowie einen Auslandsbezug aufweisen. Was «viele Geschädigte» heisst, zeigt ein Blick auf ein pendentes Dossier, in welchem sage und schreibe gegen 140 Opfer aufgelistet sind.

«Der Klassiker meiner Fälle», so Welti, seien alle Arten von Betrügen sowie Veruntreuungen und ungetreue Geschäftsbesorgungen. Weitere typische Tatbestände bei seiner Arbeit sind Urkundenfälschung, Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und regelmässig  Betreibungs-  und Konkursdelikte.

Aufwändige Ermittlungen nötig

Die Komplexität der Fälle schlägt sich dann auch bei der Ermittlungsarbeit nieder. «Es gibt extrem viele Abklärungen zu machen», sagt Donat Welti. Denn beispielsweise nur schon die Beantwortung der für Laien immer sofort vollkommen klar scheinenden, grundlegenden Frage, ob gemäss gesetzlicher Definition wirklich ein Betrug vorliegt, wenn jemand bei einem Geschäft mit einer Firma Geld verloren hat, sei meistens sehr schwierig. Dasselbe gilt für weitere Ermittlungsschritte wie «der  Rekonstruktion von Geldabflüssen in einem verschachtelten Unternehmen».

Speziell auch bei Wirtschaftskriminalfällen: «Am Anfang herrscht oft eine zeitliche Dringlichkeit». Das heisst, innert Kürze müssen viele Akten gesichtet, Beweise erhoben und Befragungen vorgenommen werden. Und in dieser Phase kommt es auch ab und zu zur vorübergehenden Inhaftierung von Beschuldigten und Mittätern, damit diese sich nicht absprechen können.

«Es gibt Menschen, die wenig mit den ökonomischen Regeln
und Gesetzen am Hut haben und dadurch ziemlich viel Schaden verursachen können».

Staatsanwalt Donat Welti

Die Beschuldigten – gibt es da den typischen Wirtschaftskriminellen? «Nein», antwortet Welti spontan. Es handle sich wohl vor allem um Männer, und die meisten  «sind in eine Firma involviert», aber altersmässig gebe es alles «von ganz jung bis ganz alt».

Genau gleich präsentiert sich die Situation in Bezug auf das wirtschaftliche Know-how der Täter: «das ist total unterschiedlich». Es gibt Experten und «es gibt Menschen, die wenig mit den ökonomischen Regeln und Gesetzen wie dem Gesellschaftsrecht am Hut haben und dadurch ziemlich viel Schaden verursachen können». Gerade bei Aktivitäten von jüngeren Geschäftsleuten beobachtet Welti, «dass es halt schon viele Stolpersteine bei einer Firmengründung gibt», und dann fahrlässig oder vorsätzlich etwas Verbotenes getan wird.

Motiv: schlicht Geld

Ist beispielsweise bei Morden das Motiv überwiegend auf der zuweilen recht undurchsichtigen Beziehungsebene zu finden – der Klassiker: Ein Mann bringt seine Frau um, weil sie einen Liebhaber hat –, ist der Auslöser für Wirtschaftsstraftaten trivial: «Unter dem Strich geht es immer um Geld», sagt Donat Welti. Oder noch deutlicher: man wollte durch das illegale Tun «einfach viel Geld vereinnahmen». Es ist aber nicht nur der Drang nach mehr Vermögen, der die Täter antreibt. So spielen zuweilen noch andere, mit finanzieller Potenz aber eng verwandte Faktoren eine Rolle: «Wirtschaftsdelikte können auch mit dem Wunsch nach mehr Macht und mit Einflussbedürfnis zu tun haben.»  (ehi)

 

Beim Ustermer Para-WK-Staatsanwalt hält sich die Gruppe der Unwissenden und der unternehmerischen Cracks in etwa die Waage. Wobei auch hier eine klare Trennung schwierig sei: Die Grenzen zwischen schlichtem wirtschaftlichen Unvermögen der Täter, eiskalter Absicht und offenkundigem Desinteresse an Vorschriften, die sei vielfach «fliessend».

Hohe Schadensummen

Anders als bei den meisten Strafuntersuchungen erscheinen die Beschuldigten zu Einvernahmen bei Donat Welti von Anfang an in Begleitung eines Rechtsanwalts. Einerseits wegen der Komplexität der Materie, andererseits «weil bei Wirtschaftsdelikten infolge der höheren Schadensumme in der Regel härtere Strafen drohen». Bei Welti weisen praktisch alle Fälle eine Deliktssumme von weit über  100‘000 Franken auf, er hat aber auch solche, wo es «um mehrere Millionen» geht.

Ob sie diese Beträge mit krummen Geschäften erworben haben, dazu äussern sich die Beschuldigten unterschiedlich offen. Es gibt von «Aussageverweigerung von A–Z» bis zum Geständnis alles. Auffällig aber: «Einsicht bei Wirtschaftsdelinquenten ist schon relativ selten.» In ausgeprägtester Form zeigt sich Welti dieser Haltung, wenn Täter bis am Schluss der Strafuntersuchung total überzeugt sind, dass sie nichts Verbotenes getan hätten und dass beispielsweise ihr noch so riskantes Anlagevehikel sicher einmal funktioniert hätte.

«Es ist auffallend, wieviel spätere Geschädigte riskiert haben, weil sie glaubten, das grosse Geld zu sehen.»
Donat Welti

Doch der Schaden, den die Täter anrichten, der bleibt fast immer ungetilgt. «Es ist extrem häufig, dass halt schlicht ‹nüt meh ume isch›», sagt Donat Welti. Um finanziell zu retten, was noch zu retten ist, versuchen die Zürcher Staatsanwälte deshalb  immer gezielter, «Werte abzuschöpfen», wie das in der Juristensprache heisst. Sprich: Man beschlagnahmt möglichst früh Liegenschaften, Autos, Bargeld, sehr teure Uhren und anderes. Bei  Verfahrensende kann durch den Verkauf dieser Werte wenigstens ein Teil der Forderungen der Geschädigten und des Staates, der mit der Strafuntersuchung ja auch Kosten hat, beglichen werden.

Welti sagt aber auch klar, dass bei Wirtschaftsstraffällen immer wieder Leute zu Opfern werden, weil sie «einfach zu wenig aufpassten». So rät er allen, die wirtschaftliche Beziehungen eingehen, «die Sache zu hinterfragen», beispielsweise Verträge eben wirklich genau durchzulesen. Denn «es ist auffallend, wieviel spätere Geschädigte riskiert haben, weil sie glaubten, das grosse Geld zu sehen».

Ein Job mit Sinn

Nach einem Jahr als Oberländer Para-WK-Staatsanwalt sagt Donat Welti, «es war gut, dass man diesen Job geschaffen hat». Denn nicht nur aus Sicht der Strafverfolgung, sondern auch volkswirtschaftlich mache eine möglichst rasche und umfassende Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten Sinn. Und genau, «weil dieses Ziel eben Sinn macht», habe er sich damals auch beworben, die neue Stelle zu übernehmen.

Schaden von weit über 300 Millionen Franken

Welches Ausmass die Wirtschaftskriminalität in der Schweiz erreicht hat, zeigt ansatzmässig ein Blick ins aktuelle «Forensic Fraud Barometer» der KPMG, einer der führenden   Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften des Landes. So wurde gemäss diesem Unternehmen im Jahr 2019 durch  Wirtschaftsdelikte ein Schaden von 363 Millionen Franken verursacht. Die durchschnittliche Deliktsumme habe sich gegenüber dem Vorjahr von rund 3,3 auf 7,7 Millionen mehr als verdoppelt.

Diese Zahlen sind jedoch mit erheblicher Vorsicht zu geniessen, gründen sie laut KPMG doch «nur» auf einer Auswertung von über 4000 öffentlich verhandelten und vor allem in den Medien wiedergegebenen, grösseren Gerichtsfällen. Das bedeutet, in Realität dürfte die Schadensumme um ein Mehrfaches höher sein, da unter anderem nur ein Teil aller Straftaten je vor Gericht endet. (ehi)   

 

 

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