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Eritreer wollte Bubikerin umbringen – damit er ausgeschafft wird

Das Bezirksgericht Hinwil hat einen Eritreer in eine längere psychiatrische Behandlung geschickt. Der Mann wollte mit einem Tötungsdelikt in Bubikon die Rückkehr in sein Heimatland erwirken.

Mit einer Flasche, die etwas grösser als die abgebildete war, hatte der Eritreer zugeschlagen.

(Symbolfoto: Pixabay)

Eritreer wollte Bubikerin umbringen – damit er ausgeschafft wird

Wenn ausländische Straftäter von der Schweizer Justiz etwas fürchten wie der Teufel das Weihwasser, dann ist es nicht eine noch so hohe Geldstrafe oder gar ein Gefängnisaufenthalt, sondern die Landesverweisung. Der Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Hinwil dieser Tage zu befassen hatte, ist deshalb gerade auch unter diesem Gesichtspunkt eines der aussergewöhnlichsten Ereignisse der Zürcher Oberländer Kriminalgeschichte der vergangenen Jahre.

Schlag mit Flasche auf den Kopf

Der Fall, der bislang nicht publik wurde, lief gemäss der unbestrittenen Schilderung der Anklage wie folgt ab: Eines Abends Anfang August 2019 hatte ein Eritreer vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses in Wolfhausen (Bubikon) einer dort wohnenden 19-Jährigen von hinten eine Flasche über den Kopf geschlagen. Obwohl die Flasche – ein Modell, etwas grösser als eine Weinflasche – voll war, kam die junge Frau mit leichten Verletzungen davon. Dies wahrscheinlich, weil sie dem Schlag gerade noch etwas ausweichen konnte, nachdem sie den Mann in der Spiegelung der gläsernen Eingangstüre bemerkt hatte.

«Ich weiss nicht, was in mich gefahren ist.»

Der Angeklagte zur Tat

Seine Absicht sei gewesen, die Frau beim Angriff zu töten, gab der heute 20-Jährige vor Gericht unumwunden zu. Und zwar, «weil ich ausgeschafft werden wollte». Also, weil er quasi eine Landeverweisung erzwingen wollte. «Gab es dazu keinen anderen Weg?», fragte die Gerichtspräsidentin. «Mit ist nichts eingefallen», antwortete der Mann. Was passiert sei, «tut mir leid; ich weiss nicht, was in mich gefahren ist».

Am liebsten in Eritrea als Coiffeur arbeiten

Trotzdem: Er möchte wirklich sehr gerne zurück in sein Heimatland «um zu arbeiten, als Coiffeur vielleicht, weil mir das gefällt». Eine Ausbildung als Coiffeur oder in sonst einem Beruf hat er jedoch nicht. Ebenso, wie er die Schulzeit in der Schweiz nicht abgeschlossen hat, nachdem er in der Oberstufe auf die schiefe Bahn geraten war.

Kurz nach der Tat in Wolfhausen wurde der Eritreer, der als Neunjähriger mit dem Flugzeug in die Schweiz geflüchtet war, in Haft genommen. Nach acht Monaten im Gefängnis wurde er in eine psychiatrische Klinik verlegt.

Sie war ein Zufallsopfer

Denn der Mann leidet an «einer schweren psychischen Störung», wie die Staatsanwältin am Prozess sagt. Und da es laut einem Gutachter «mit hoher Wahrscheinlichkeit» zu weiteren Delikten, auch Gewalttaten, komme, wenn man den Eritreer nicht behandle, verlangte die Anklagevertreterin die Anordnung einer stationären Therapie, auch bekannt als «kleine Verwahrung». Beim Angriff in Wolfhausen handle es sich um eine versuchte Tötung, aber begangen in «nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit». Deshalb kommt statt einer Strafe nur eine sogenannte Massnahme wie eine Therapie in Frage.

Laut der Staatsanwältin hatte es sich bei der Frau um ein absolutes Zufallsopfer gehandelt. Der Mann habe in einer Einvernahme einmal gesagt, «es sei ihm egal gewesen, wem er die Flasche auf den Kopf schlage».

Kein Tötungsvorsatz?

«Der Beschuldigte ist unbestrittenermassen schuldunfähig», sagte auch die Verteidigerin. Sie schloss sich denn auch den Forderungen der Staatsanwältin an.

Einzig bei der rechtlichen Qualifikation war sie anderer Meinung. Der Mann habe nicht mit einem Tötungsvorsatz gehandelt, und selbst der Wille, eine schwere Körperverletzung zu verursachen, sei hier nicht eindeutig erkennbar.

Wunschziel rückt in weite Ferne

Für das Gericht war es dann aber relativ schnell klar: Der Mann hat einen Tötungsversuch begangen sowie einen Hausfriedensbruch und einen geringfügigen Diebstahl (er klaute in einen Zürcher Laden, wo er Hausverbot hatte, eine Flasche Whiskey). Ebenso klar bejahte man die Schuldunfähigkeit des Täters und die Notwendigkeit, dass er eine längere Therapie absolvieren muss

Die Behandlung wird in einer spezialisierten Einrichtung irgendwo in der Schweiz stattfinden. Der vom 20-Jährigen erhoffte Gratis-Trip nach Eritrea rückt damit in weite Ferne. Die Kosten von gegen 34‘000 Franken, welche dieses Strafverfahren verursacht hat, werden der Staatskasse belastet. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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