Wenn ausländische Straftäter von der Schweizer Justiz etwas fürchten wie der Teufel das Weihwasser, dann ist es nicht eine noch so hohe Geldstrafe oder gar ein Gefängnisaufenthalt, sondern die Landesverweisung. Der Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Hinwil dieser Tage zu befassen hatte, ist deshalb gerade auch unter diesem Gesichtspunkt eines der aussergewöhnlichsten Ereignisse der Zürcher Oberländer Kriminalgeschichte der vergangenen Jahre.
Schlag mit Flasche auf den Kopf
Der Fall, der bislang nicht publik wurde, lief gemäss der unbestrittenen Schilderung der Anklage wie folgt ab: Eines Abends Anfang August 2019 hatte ein Eritreer vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses in Wolfhausen (Bubikon) einer dort wohnenden 19-Jährigen von hinten eine Flasche über den Kopf geschlagen. Obwohl die Flasche – ein Modell, etwas grösser als eine Weinflasche – voll war, kam die junge Frau mit leichten Verletzungen davon. Dies wahrscheinlich, weil sie dem Schlag gerade noch etwas ausweichen konnte, nachdem sie den Mann in der Spiegelung der gläsernen Eingangstüre bemerkt hatte.
«Ich weiss nicht, was in mich gefahren ist.»
Der Angeklagte zur Tat
Seine Absicht sei gewesen, die Frau beim Angriff zu töten, gab der heute 20-Jährige vor Gericht unumwunden zu. Und zwar, «weil ich ausgeschafft werden wollte». Also, weil er quasi eine Landeverweisung erzwingen wollte. «Gab es dazu keinen anderen Weg?», fragte die Gerichtspräsidentin. «Mit ist nichts eingefallen», antwortete der Mann. Was passiert sei, «tut mir leid; ich weiss nicht, was in mich gefahren ist».

