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«Kei Zit» ist kein empfehlenswerter Spruch bei einer Polizeikontrolle

Wer in eine Polizeikontrolle gerät und nicht sicher ist, was denn nun genau passiert, sollte nachfragen. Das nicht zu tun und dafür die Polizisten mit einem schnippischen Spruch abzufertigen kann nämlich teuer werden, wie ein Oberländer erfuhr.

Gerät man in eine Verkehrskontrolle, sollte man den Anweisungen Folge leisten – sonst können Konsequenzen drohen.

(Symbolfoto: Kantonspolizei Zürich)

«Kei Zit» ist kein empfehlenswerter Spruch bei einer Polizeikontrolle

Es war eine kurze Szene, die einen Zürcher Oberländer in die Mühlen der Justiz und letztlich um einen halben Monatslohn brachte. Der Mann war Mitte Februar mit seiner Frau im Auto Richtung Wald unterwegs, als sie nach 22.30 Uhr in eine Verkehrskontrolle der Gemeindepolizei Rüti gerieten. Ein Polizist forderte den Lenker auf, nach rechts auf einen Parkplatz zu fahren. Und dann passierte das Folgenreiche: Der Automobilist antwortete durch das geöffnete Fenster des Wagens, «Nei, für das han ich jetzt echt kei Zit» – und fuhr davon.

So mindestens schildert es die Anklageschrift, über die vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verhandelt wurde. Eine Schilderung, die auf einem Missverständnis beruht, wie der Automobilist erklärte.

Nur ein Verständigungsproblem?

Ja, er habe «eine schnippische Bemerkung gemacht» und sei danach weitergefahren, gab der 44-Jährige zu. Doch was er genau gesagt habe, wisse er nicht mehr. Den in der Anklage wiedergegebenen Spruch jedenfalls «habe ich bestimmt so nicht gesagt». Zudem habe er an jenem Abend Zahnschmerzen gehabt und deshalb «eine verwaschene Sprache», im Auto sei Musik gelaufen und der Motor war an. Soll heissen: Wahrscheinlich hat der Polizist ja einfach etwas ganz Falsches verstanden.

Auch sei wegen der Zahnschmerzen sein Hörvermögen etwas beeinträchtigt gewesen, ergänzte der Autofahrer. Deshalb habe er vielleicht die Anordnungen des Polizisten nicht so genau verstanden und sei weitergefahren. Dies, zumal er auch «keinen Grund sah», weshalb man ihn überhaupt hätte kontrollieren sollen.

«Wir haben nichts Falsches gemacht.»

Die Frau des Autofahrers

Die Frau des Automobilisten, die auf seinen Antrag hin vom Gericht als Zeugin einvernommen wurde, bestätigte diese Aussage: «Für mich war die Situation völlig klar: Wir dürfen weiterfahren. Wir haben nichts Falsches gemacht.»

Was ihr Mann zum Polizisten gesagt hatte, daran konnte auch sie sich nicht mehr erinnern – nur noch daran, dass es ein für ihren Gatten «typisch zynischer» Spruch gewesen sei. Ein Spruch, der sie nervte, weil sie ihn als völlig überflüssig betrachtete.

Kosten von gegen 3000 Franken

Das Gericht fällte dann, wie von der Anklage beantragt, einen Schuldspruch wegen «Hinderung einer Amtshandlung». Es gebe für den Polizisten, der den Autofahrer belastete, «kein Motiv, etwas Falsches auszusagen», erklärte die Richterin. Es könne durchaus sein, dass der Automobilist die damalige Situation falsch eingeschätzt und die Anweisungen des Polizisten nicht genau verstanden habe, doch da hätte er halt «unbedingt nachfragen müssen» und nicht einfach weiterfahren.

Der 44-Jährige fasste eine Geldstrafe von 880 Franken, die jedoch bedingt erlassen wurde, Zu zahlen hat er hingegen eine Busse von 200 Franken und Verfahrenskosten von mindestens 2600 Franken, total also 2800 Franken. Das entspricht fast einem halben Monatslohn des Mannes.

Busse wird vielleicht «abgesessen»

Und dieser halbe Monatslohn wird ihm weh tun. Denn momentan hat er laut seinen Angaben keinen Rappen vorig, aber einige unbezahlte Rechnungen. «Ich muss meine Kosten senken», sagte er an der Verhandlung, und erkundigte sich deshalb bereits konkret bei der Richterin, wo er denn die Busse statt zu bezahlen «absitzen» könnte – eine Möglichkeit, die das Gesetz vorsieht und in jedem Urteil auch so erwähnt wird, aber extrem selten Thema an einem Prozess ist.

Es wäre auch einfacher gegangen

Und was den Mann noch mehr wurmen wird: Er hätte alles günstiger und schneller haben können. Denn ursprünglich war dieser Fall mit einem Strafbefehl mit einer bedingten Strafe von 1650 Franken und einer Busse von 400 Franken sowie 1600 Franken Verfahrenskosten abgehandelt worden. Dagegen hatte der Mann Einsprache erhoben, wollte diese dann aber wieder zurückziehen, was nicht mehr ging. So bleibt er nun statt auf Kosten von 2000 Franken auf solchen von 2800 Franken sitzen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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