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Blaulicht

«Kei Zit» ist kein empfehlenswerter Spruch bei einer Polizeikontrolle

Wer in eine Polizeikontrolle gerät und nicht sicher ist, was denn nun genau passiert, sollte nachfragen. Das nicht zu tun und dafür die Polizisten mit einem schnippischen Spruch abzufertigen kann nämlich teuer werden, wie ein Oberländer erfuhr.

Es war eine kurze Szene, die einen Zürcher Oberländer in die Mühlen der Justiz und letztlich um einen halben Monatslohn brachte. Der Mann war Mitte Februar mit seiner Frau im Auto Richtung Wald unterwegs, als sie nach 22.30 Uhr in eine Verkehrskontrolle der Gemeindepolizei Rüti gerieten. Ein Polizist forderte den Lenker auf, nach rechts auf einen Parkplatz zu fahren. Und dann passierte das Folgenreiche: Der Automobilist antwortete durch das geöffnete Fenster des Wagens, «Nei, für das han ich jetzt echt kei Zit» – und fuhr davon.

So mindestens schildert es die Anklageschrift, über die vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verhandelt wurde. Eine Schilderung, die auf einem Missverständnis beruht, wie der Automobilist erklärte.

Nur ein Verständigungsproblem?

Ja, er habe «eine schnippische Bemerkung gemacht» und sei danach weitergefahren, gab der 44-Jährige zu. Doch was er genau gesagt habe, wisse er nicht mehr. Den in der Anklage wiedergegebenen Spruch jedenfalls «habe ich bestimmt so nicht gesagt». Zudem habe er an jenem Abend Zahnschmerzen gehabt und deshalb «eine verwaschene Sprache», im Auto sei Musik gelaufen und der Motor war an. Soll heissen: Wahrscheinlich hat der Polizist ja einfach etwas ganz Falsches verstanden.

Auch sei wegen der Zahnschmerzen sein Hörvermögen etwas beeinträchtigt gewesen, ergänzte der Autofahrer. Deshalb habe er vielleicht die Anordnungen des Polizisten nicht so genau verstanden und sei weitergefahren. Dies, zumal er auch «keinen Grund sah», weshalb man ihn überhaupt hätte kontrollieren sollen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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