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Mann verkaufte Konzerttickets, die er gar nicht besass

Er bot Konzerttickets an, liess sich dafür bezahlen – lieferte dann aber nie. Für dieses Geschäftsmodell wurde ein Oberländer nun verurteilt. Ungewöhnlich: Ein beachtlicher Teil des Schadens ist bereits beglichen.

Wer ein Konzertticket bei einem Privaten kauft, muss mit Verlusten rechnen, wie ein grosser Fall am Gericht Pfäffikon zeigte.

(Symbolfoto: Pixabay)

Mann verkaufte Konzerttickets, die er gar nicht besass

Die Masche ist simpel und – obwohl bestens bekannt – funktioniert immer wieder: Jemand schreibt im Internet etwas zum Verkauf aus, verlangt dafür Vorauskasse und liefert dann einfach nichts. Genau so machte es auch ein Zürcher Oberländer. Der heute 40-jährige offerierte zwischen 2016 und 2017 im Web und dort meistens auf den Plattformen Anibis und Tutti Tagespässe für Openair-Festivals, Karten für Konzerte beispielsweise von Justin Bieber oder Guns n‘ Roses sowie SBB-Gutscheine.

Über 100‘000 Franken eingenommen

Mehr als 170 Menschen aus verschiedenen Kantonen tätigten eine Bestellung und überwiesen Beträge zwischen 100 und 3200 Franken. Insgesamt kamen so rund 105‘000 Franken zusammen, wie die Polizei später errechnete.

Doch der Anbieter war gar nicht im Besitz dieser Eintrittsbillette. Und vor allem: Er hatte auch «nie die Absicht, den Käufern die Tickets oder Gutscheine zuzuschicken», wie es in der Anklage zu dem Fall heisst.

Geld im Casino verspielt

Der Verkäufer, der sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste, war voll geständig. Seit zehn Jahren handle er mit Konzerttickets, bei deren Vermittlung er pro Stück so zwischen 5 und 30 Franken verdiene. Dass er ab etwa 2016 dann aber nur noch einkassiert und nicht mehr geliefert habe, sei darauf zurückzuführen, dass sich «meine persönliche Situation verändert hatte: ich begann zu trinken und zu spielen». Und in Sachen Finanzen «hatte ich die Übersicht nicht mehr».

Der äusserst offen und selbstkritisch antwortende Angeklagte schilderte vor Gericht, wie er wieder aus dem Schlamassel herausfand. Er ging von sich aus in eine Suchttherapie, die er erfolgreich abschloss, und veranlasste selber eine Sperre bei dem Casino, in dem er beim Black-Jack-Spielen einen grossen Teil des unrechtmässig eingenommenen Geldes verjubelt hatte.

Schuldspruch unbestritten

Der Staatsanwalt stufte das Geschäftsmodell des 40-Jährigen als gewerbsmässigen Betrug ein. Er verlangte eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten.

Ein Antrag, mit dem der Verteidiger absolut einverstanden war, wenn er auch eine leicht reduzierte Strafe von 14 Monaten forderte. Der Beschuldigte sei mehrere Jahre ein «seriöser und vertrauenswürdiger» Tickethändler gewesen. Bis dann eben seine persönliche Krise kam und damit Laster, «durch die er aus der Spur geriet».

«Ich hoffe, ich kann in den nächsten zwei Jahren
alles Geld zurückzahlen.»

Der reuige Betrüger    

Das Gericht folgte erwartungsgemäss den Anträgen: Schuldspruch und 16 Monate bedingt. Zudem hat der Mann Verfahrenskosten von rund 8000 Franken zu übernehmen.

Der 40-Jährige beteuerte in seinem Schlusswort, was passiert sei, «tut mir extrem leid». So etwas sagt ab und zu mal ein Betrüger an einem Prozess – aber danach passiert dann nicht viel. Ganz anders in diesem Fall: Der Tickethändler hat schon rund einen Drittel der einkassierten Beträge an die Opfer retour überwiesen. «Und ich hoffe, ich kann in den nächsten zwei Jahren alles Geld zurückzahlen. Ich bin zuversichtlich.» – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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