Im regionalen Rotlichtmilieu kam’s zu etlichen Corona-Sünden
Das Coronavirus bescherte der Schweiz nicht nur neue Gebote wie das Social Distancing, sondern auch verbindliche und damit rechtlich ahnbare Vorschriften.
So brachten die in kürzester Zeit eingeführten Bestimmungen unter anderem ein Versammlungsverbot, der Zugang zu Läden und Restaurants wurde behördlich vorübergehend abgeklemmt, und man erliess eine Schutzkonzeptpflicht für Geschäfte.
«Missachtung der Massnahmen
in Sachen Covid-19-Verordnung 2»
Tatbestand der meisten «Corona-Verurteilungen» in der Region
Dass sich auch im Zürcher Oberland nicht alle an diese neuen Regeln hielten, konnte jeder sehen – doch nun gibt es erstmals konkrete Informationen, wer denn wo die Sondergesetze ignorierte. Und vor allem auch, was das für Folgen hatte. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland führt mehrere Strafverfahren wegen «Missachtung der Massnahmen in Sachen Covid-19-Verordnung 2». Einige dieser Verfahren sind seit kurzem per Strafbefehl rechtskräftig abgeschlossen.
Verbotenerweise Freier bedient
So wurde zu Beginn des Lockdown Mitte März gerade im Rotlichtmilieu noch wacker gesündigt, wie ein Blick in die erledigten Verfahren zeigt. In einem Bordell in Bubikon beispielsweise, das hätte geschlossen sein müssen, bediente eine Spanierin einen Freier.
Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1500 Franken, dazu eine Busse von 400 Franken. Und sie muss 800 Franken Verfahrenskosten zahlen. Die insgesamt geschuldeten 1200 Franken liegen übrigens bereits in der Staatskasse – der Betrag wurde mit Bargeld beglichen, das bei der Prostituierten beschlagnahmt worden war.
Keine Schutzmassnahmen getroffen
Nicht nur ein einzelner Kunde, sondern eine unbestimmte Zahl Männer fand während der heissesten Corona-Phase über mehrere Wochen hinweg in einem Erotiksalon in Lindau Befriedigung. Im Etablissement arbeiteten mindestens drei Frauen, die laut Strafbefehl «mit Kunden sexuelle Dienstleistungen mit persönlichem Körperkontakt vollzogen». Und das, «obschon diese Art von Dienstleistungen zufolge der Corona-Pandemie untersagt war und zudem keine bezüglich der Pandemie notwendigen Schutzmassnahmen ergriffen wurden».
Während die Verfahren gegen die Prostituierten noch laufen, wurde der Betreiber des Salons bereits verurteilt. Der 36-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 4000 Franken. Ferner eine Busse von 1200 Franken, zu der sich noch 800 Franken Verfahrenskosten addieren.
Teure Partys
Auch Freizeitvergnügen anderer Art während des Lockdowns endeten teuer. So erhielten zwei 30-jährige Kosovaren neben bedingten Geldstrafen von mehreren hundert Franken noch je eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken aufgebrummt.
Der eine Verurteilte hatte sechs Personen in seine Bar im Bezirk Pfäffikon eingeladen. Gemäss Strafbefehl traf man sich, um «gemeinsam zu putzen und aufzuräumen, um anschliessend Shisha zu rauchen, Gesellschaftsspiele zu spielen und Getränke sowie Lebensmittel zu konsumieren». Damit hatte der Mann gegen das Veranstaltungsverbot verstossen.
Auch der andere Kosovare wollte es nur ein bisschen locker haben. Er hatte eines Aprilabends im Garten seiner Wohnung in Wangen-Brüttisellen eine Grillparty mit elf Teilnehmern ausgerichtet. Auch das war damals natürlich eine verbotene Veranstaltung. Zudem hatte er – wie sein Landsmann in der Bar – keine Corona-Schutzmassnahmen angeordnet.
Kredit-Betrüge durch Oberländer Firmen?
Noch sind in der Region einige Corona-Verfahren pendent. Ging es in einer ersten Phase primär um Verstösse gegen das Versammlungsverbot sowie das Tätigkeitsverbot im Sexgewerbe, dominieren nun in einer zweiten Phase mögliche Betrügereien beim Bezug staatlicher Hilfskredite. Mehrere solche Verdachtsfälle bei Oberländer Firmen werden derzeit abgeklärt.
Betrugsfälle dieser Art beschäftigen die Strafverfolger im ganzen Land zu Dutzenden. Alleine im Kanton Zürich beträgt die mutmassliche Deliktsumme gemäss offiziellen Angaben in dieser Tatkategorie über fünf Millionen Franken. Mit weiteren, eher schwerwiegenden Vermögensdelikten ist zu rechnen, wenn Kontrolleure in nächster Zeit dann auf Schummeleien im Zusammenhang mit Kurzarbeitsentschädigungen stossen werden.
Insgesamt wenige Gesetzesverstösse
Doch auch wenn zu allen coronabedingten Gesetzesverstössen korrekterweise noch die paar Bussen zu zählen sind, welche die Polizei und die Bezirks-Statthalterämter für kleinere Übertretungen aussprachen sowie das Strafverfahren, das gegen den Autofahrer läuft, der in Gossau während des Lockdowns mit 167 Stundenkilometern über eine 80er-Strecke bretterte, oder falsche Helfer, die sich in Seniorenwohnungen einschleichen wollten : Insgesamt kam es im Zürcher Oberland zu wenigen und meistens geringfügigen, allerdings durchs Band vorsätzlichen Taten. Dies sagen übereinstimmend mehrere Vertreter von Justiz und Polizei, mit denen diese Zeitung sprach.
«Hohes Verantwortungsbewusstsein»
Führungsstab Bachtel zum Benehmen der Oberländer
Dass während der Pandemiezeit gezielt delinquiert wurde, sei denn auch «kein Massenphänomen», schreibt etwa die Eidgenössische Finanzkontrolle. Und der Regionale Führungsstab Bachtel lobte gar mehrfach in Bulletins «das so hohe Verantwortungsbewusstsein» der Oberländer. Die meisten Menschen hätten sich an die neuen Corona-Vorschriften gehalten und auch in der ausserordentlichen Lage die Gesetzte befolgt. Die Polizei habe «nur vereinzelt Verstösse festgestellt».
Corona: Anlass für vielerlei krumme Geschäfte
Kriminelle sind zuweilen kreativ – das zeigt sich gerade in der Coronakrise. Die Pandemie bietet Ganoven vielerlei Gelegenheit für krumme Geschäfte. Alleine übers Internet werden gemäss einer Aufstellung der Kantonspolizei Zürich unter anderem folgende Maschen angewandt:
Coronavirus-Maps: Interaktive Karten auf Webseiten, welche die Virusverbreitung aufzeigen, können von Cyberkriminellen manipuliert werden und dann beim Anklicken einen Download mit Malware auslösen.
Betrügerische Spendenaufrufe: Vermeintliche Wohltätigkeitsorganisationen rufen zu Spenden auf, um einen Impfstoff für Covid-19 zu entwickeln.
Fake-Shops für medizinische Produkte: Onlineshops, auf denen medizinische Produkte wie Schutzmasken angeboten werden. Die Waren werden dann aber trotz Bezahlung nicht geliefert.
Erpressung: Per E-Mail wird dem Angeschriebenen gedroht, bei Nichtzahlung einer Geldforderung die Familie des Angeschriebenen mit dem Coronavirus zu infizieren.
Voice Phishing: Anrufe im Namen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), um an persönliche Informationen zu gelangen.
Gegen solche Tricks kann man sich schützen. Die wichtigsten Tipps dazu gibt’s unter anderem auf der neuen, ständig mit den aktuellsten Tricks der Gauner ergänzten Website www.cybercrimepolice.ch. (ehi)
