Ausraster bringt Drogenkonsumenten ins Gefängnis
Es waren bedrohliche Szenen, die sich um die Mittagszeit eines Frühlingstages im Jahr 2019 im Ur-Dörfli in Pfäffikon abspielten: Ein Bewohner der stationären Suchthilfeeinrichtung der Sozialwerke Pfarrer Sieber «rastete in seinem Zimmer komplett aus». Dies aufgrund von «ausschweifendem Alkohol- und Drogenkonsum». So wird in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu dem Ereignis die Situation geschildert. Der damals 33-Jährige habe sich «gegenüber seinen Mitbewohnern und dem Personal äusserst aggressiv verhalten».
«Ich schlitze euch die Bäuche auf!»
Drohung gegenüber den angerückten Polizisten
So aggressiv, dass die Polizei aufgeboten wurde. Als zwei Beamte eintrafen, konnten auch sie den Mann «nur mit viel Mühe in Schach halten». Und der Tobende liess sich kein bisschen beruhigen – im Gegenteil: Laut Strafbefehl wurden die Polizisten «wiederholt verbal mit dem Tod bedroht». So soll der Mann gesagt haben, «ich mache euch kaputt» und «ich schlitze euch die Bäuche auf».
Ins Gesicht gespuckt
Als die Polizei den 33-Jährigen dann überwältigt hatte, kam es zu einem erneuten Zwischenfall: Beim Verladen des Festgenommenen in den angeforderten Gefängnisbus spuckte er dem einen Polizisten «absichtlich ins Gesicht».
Eine nicht nur äusserst ekelhafte Sache, sondern im vorliegenden Fall auch eine potentiell gefährliche, leidet der Mann doch unter Hepatitis C. Dabei handelt es sich um eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die zu schweren Leberschäden führen kann. Sie wird – und das war das «Glück» für den betroffenen Polizisten – primär durch Blut übertragen.
Schlechte Prognose
Der Mann wurde nun verurteilt wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrfachem Betäubungsmittelkonsum – zum Ereignis in Pfäffikon kamen noch eine Reihe von Heroin-Einnahmen andernorts. Er muss vier Monate ins Gefängnis. Zusätzlich hat er eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 1000 Franken zu zahlen.
Dass man für solche Delikte hinter Gitter wandert, ist ungewöhnlich. Die Erklärung: Der Mann ist schon mehrfach vorbestraft, und sein erneuter Rauschgiftkonsum fiel in die Probezeit einer früheren, bedingten Strafe. Zudem kam für den Ausraster in Pfäffikon eine bedingte Strafe nicht in Frage, da die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Mann «nicht bereit ist, sich rechtskonform zu verhalten».
