Ausraster am Bahnhof Dübendorf kommt Mann teuer zu stehen
Die Szene, die sich an einem Septemberabend 2019 am Bahnhof Dübendorf abspielte, dauerte nur sieben Minuten – doch in dieser kurzen Zeit schaffte es ein Mann, fünf Straftaten zu begehen, sogar zum Teil mehrfach: einfache Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung, Drohung. Dies ist einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen.
Der Vorfall begann, als der Mann einen Kunden anrempelte, der gerade ein Geschäft am Bahnhof betreten hatte. Gleich nach dem Anrempeln schlug der Angreifer dem Opfer mit der Faust ins Gesicht, sodass der Kunde eine schwere Verletzung unterhalb des Auges erlitt. Drei Tage lang konnte er nicht mehr arbeiten gehen.
«Ich bringe euch alle um und steche euch ab!»
Der Angreifer
Zwei Security-Mitarbeiter, welche die Szene mitbekommen hatten, kamen hinzu «und wollten weitere Übergriffe verhindern», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Schon als die beiden Männer dem Angreifer entgegenliefen, habe er sie als «Arschloch», «Wixer» und «Hurensohn» betitelt. Und er drohte: «Ich bringe dich um! Deine Familie ist auch fällig! Ich bringe euch alle um und steche euch ab!».
Jacke schützte vor offener Verletzung
Dann ging die verbale Gewalt in körperliche über. Der Angreifer kickte dem einen Security zweimal ins Knie. Dem zweiten Sicherheitsmann versuchte er zweimal in den Oberarm zu beissen. Dass diese ungewöhnliche Attacke nicht mit einer offenen Wunde endete, sondern nur mit Blutergüssen, ist laut Strafbefehl einzig «der dicken Jacke, die der Mann trug», zu verdanken.
Die Untersuchung des Falls ergab, dass dem Angreifer zum Tatzeitpunkt «jegliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit» abhandengekommen war. Und zwar weil der Glatttaler zuvor «eine erhebliche Menge an alkoholischen Getränken» konsumiert hatte; der zuständige Staatsanwalt spricht von «mutmasslich einer Flasche Whisky». Das habe «ausgeprägt» bewusstseinstrübend gewirkt.
Da der Mann gemäss Strafbefehl aber «aufgrund seiner Erfahrung» sehr wohl wusste, welche Wirkung der Alkohol haben kann, war das Blackout während des Ausrasters nicht einfach eine Episode, die sich nicht beeinflussen liess, sondern ein Zustand, den er selber herbeigeführt hatte. Deshalb konnte man den Schläger strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen.
Der heute 33-Jährige wurde verurteilt wegen der «Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit». Er erhielt eine Geldstrafe von 3600 Franken. Dazu sind noch 800 Franken Verfahrenskosten zu addieren. So kommt ihn die Sieben-Minuten-Szene am Bahnhof Dübendorf auf total 4400 Franken zu stehen.
