An einem Samstagmorgen im Frühling 2018 holte ein Mann seine damals zweijährige Tochter bei seiner getrennt von ihm lebenden Frau in Uster ab. Vorgesehen war, dass er das Kind am frühen Sonntagabend wieder zurückbringt.
Nach Izmir geflogen
Aus dem in einer Eheschutz-Regelung zugestandenen Besuchs-Wochenende wurden dann aber zehn Tage – und statt in der Schweiz befand sich das Mädchen während dieser Zeit in der Türkei, dem Heimatland seines Vaters. Denn der Türke hatte sich und das Kind vom Zürcher Oberland aus mit einem Taxi nach München fahren lassen und war von dort aus nach Izmir geflogen. Erst nachdem die Kindsmutter dann unter anderem die Polizei einschaltete, konnte man dem Vater das Mädchen wegnehmen und der Mutter übergeben.
Eine Gefahr für die Kinder?
Die Staatsanwältin klagte ein «Entziehen von Minderjährigen» ein sowie drei weitere Tatbestände. So habe der Mann seiner Frau unter anderem mit dem Tod gedroht und damit, dass er mit der Tochter nach Syrien reisen werde. Zudem hatte er über 13 Monate hinweg die monatlichen Unterhaltsbeiträge von 1150 Franken für das Mädchen und ihren Bruder nicht bezahlt.

