Fünf Jahre Landesverweis für Vater, der Tochter entführte
An einem Samstagmorgen im Frühling 2018 holte ein Mann seine damals zweijährige Tochter bei seiner getrennt von ihm lebenden Frau in Uster ab. Vorgesehen war, dass er das Kind am frühen Sonntagabend wieder zurückbringt.
Nach Izmir geflogen
Aus dem in einer Eheschutz-Regelung zugestandenen Besuchs-Wochenende wurden dann aber zehn Tage – und statt in der Schweiz befand sich das Mädchen während dieser Zeit in der Türkei, dem Heimatland seines Vaters. Denn der Türke hatte sich und das Kind vom Zürcher Oberland aus mit einem Taxi nach München fahren lassen und war von dort aus nach Izmir geflogen. Erst nachdem die Kindsmutter dann unter anderem die Polizei einschaltete, konnte man dem Vater das Mädchen wegnehmen und der Mutter übergeben.
Eine Gefahr für die Kinder?
Die Staatsanwältin klagte ein «Entziehen von Minderjährigen» ein sowie drei weitere Tatbestände. So habe der Mann seiner Frau unter anderem mit dem Tod gedroht und damit, dass er mit der Tochter nach Syrien reisen werde. Zudem hatte er über 13 Monate hinweg die monatlichen Unterhaltsbeiträge von 1150 Franken für das Mädchen und ihren Bruder nicht bezahlt.
Für diese Taten forderte die Anklägerin am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster, wo sich der Mann verantworten musste, eine bedingte Gefängnisstrafe von 20 Monaten. Und, massiv schwerwiegender, eine Landesverweisung von zehn Jahren, weil der heute 31-Jährige «eine Gefahr für die Sicherheit der Kinder darstellt».
Die Staatsanwältin befürchtet nämlich, dass der Mann, wenn er aus der momentanen, seit über acht Monaten andauernden Sicherheitshaft entlassen wird, das Mädchen und seinen Bruder erneut unerlaubt in die Türkei bringt. Denn er befindet sich mit seiner Frau und Mutter der Kinder in einem Scheidungsverfahren. Und was dabei die Sorgerechtszuteilung angeht, ist ist für den Mann klar: «Meine Kinder wollen nur mich».
«Eine auf Dauer angelegte Ortsveränderung»
Die Anwältin der Mutter
Für die Anwältin der Ehefrau stellte das Handeln des Mannes nicht nur eine Kindesentziehung dar, sondern zusätzlich noch eine Entführung und damit die rechtliche Steigerungsform des eingeklagten Tatbestandes. Mit der Reise in die Türkei habe der Beschuldigte «eine auf Dauer angelegte Ortsveränderung erwirkt». Auf Nichtjuristen-Deutsch: Der Mann habe mit dem Kind möglicherweise für immer in seinem Heimatland bleiben wollen.
Der Frau Lügen vorgeworfen
«Es war ein grosser Fehler», dass er mit seinem Töchterchen einfach in die Türkei verreiste, gab der Vater am Prozess zu. «Aber das war keine Entführung.» Er hab maximal zwei Wochen in seiner Heimat bleiben und dann zurückkehren wollen. Dass er eine Entführung geplant habe sowie all die anderen Vorwürfe seien reine Erfindungen seiner Frau, die mit diesen Lügen einfach ihre Stellung im laufenden Scheidungsverfahren stärken wolle.
«Seine gesundheitlich schwer angeschlagenen Eltern
sollten seine Tochter ein letztes Mal sehen können.»
Der Verteidiger zum Grund der Türkei-Reise
«Die Anklageschrift ist haltlos», sagte denn auch der Verteidiger und verlangte einen Freispruch. Hier liege keine Straftat vor, sondern bei der Reise in die Türkei handle es sich um die Verwirklichung «des grossen und einzigen Anliegens» des Mannes, «dass seine gesundheitlich schwer angeschlagenen Eltern seine Tochter ein letztes Mal sehen können». Er habe seine Ehefrau mehrmals angefleht, mit den Kindern in die Türkei reisen zu dürfen, doch sie habe es abgelehnt. Also «war ihm keine andere Wahl geblieben», als unerlaubt wegzufliegen.
Und vor allem: «Das Wohl der Tochter war keine Sekunde lang gefährdet». Zudem hatte der Vater die ganze Zeit in der Türkei über Kontakt zur Mutter in Uster, die deshalb auch genau wusste, wo sich ihr Kind befand.
Schadenersatz und Genugtuung
Das Gericht sprach den 31-Jährigen der Kindesentziehung und der Entführung schuldig. In den Nebenanklagepunkten erfolgte ein Freispruch, in Sachen Unterhaltszahlungen eine Verfahrenseinstellung.
Die Strafe: 18 Monate bedingt und eine Landesverweisung von fünf Jahren. Zudem muss er seiner Frau 21‘000 Franken Schadenersatz und Genugtuung zahlen; sie hatte 48‘000 Franken gefordert. Der Mann wird sofort aus der Haft entlassen und muss vermutlich demnächst ausreisen.
«Sicher kein Härtefall»
Der Richter zum Punkt der Landesverweisung
Der Angeklagte habe sein Kind wohl «für mehrere Wochen, aber nicht dauerhaft» in der Türkei behalten wollen, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Damit sei die Kindesentziehung «zweifellos erfüllt», jedoch auch der Tatbestand der Entführung. Und da das Gesetz für diese Tat eine obligatorische Landesverweisung für Ausländer vorschreibt und hier «sicher kein Härtefall» vorliege, kam es zur entsprechenden Sanktion. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
