Erneute Therapie als allerletzte Chance für Vergewaltiger
Eine Verwahrung ist die massivste Sanktion im Schweizer Strafrecht. Diese «Dauer-Haft» wird im Schnitt pro Jahr denn auch nur jeweils für eine Handvoll Kriminelle zur Realität, wie eine Statistik des Bundes zeigt.
Dass sich das Bezirksgericht Hinwil innerhalb von lediglich einem Monat gleich zweimal mit einem solchen Fall befassen musste, ist deshalb ein extrem ungewöhnlicher Zufall. War es im Juni ein 42-jähriger, mehrfach vorbestrafter und psychisch gestörter Pädophiler, der sich einfach nicht therapieren lassen wollte und deshalb in die Verwahrung geschickt wurde, stand nun kürzlich ein 54-Jähriger vor Schranken.
Ex-Freundin massiv missbraucht
Der Mann war 2015 zu einer stationären Therapie verurteilt worden, zu deren Gunsten man eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren aufschob. Er hatte in seiner Wohnung im Bezirk Hinwil seine Ex-Partnerin vergewaltigt und zu mehreren sexuellen Handlungen gezwungen. Dabei übte er auf sehr brutale Art Druck auf das Opfer aus, indem er es mit einem illegal beschafften Elektroschockgerät einschüchterte. Zudem filmte er einen Teil des Geschehens mit zwei Kameras.
Nach dieser Tat hatte ihm die Staatsanwaltschaft im Rahmen des anlaufenden Strafverfahrens jeden weiteren Kontakt zu der Frau verboten. Nichtsdestotrotz suchte er – dieses Mal bewaffnet mit einem Messer – zwei Wochen später die frühere Freundin auf, und es kam erneut zu einem Missbrauch. Durch die zwei Vergewaltigungen erlitt die Frau eine derart schwere posttraumatische Belastungsstörung, dass sie monatelang arbeitsunfähig war.
Nach Fortschritten Therapie abgebrochen
Im Anschluss an seine Verurteilung für diese Taten hatte der Mann rund ein Jahr lang eine Therapie besucht. Dabei wurden gemäss den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) der kantonalen Justizdirektion auch «erste Fortschritte» erzielt. Dann habe er jedoch «die Zusammenarbeit mit dem Behandlungsteam verweigert». Seither befindet er sich im Gefängnis im normalen Strafvollzug. Da ohne Behandlung laut einem Gutachten aber von einem klaren Risiko «für einschlägige Sexualdelikte und Gewaltdelikte» auszugehen ist, bleibt nach Ansicht der BVD jetzt nur noch die Verwahrung.
«Erregbarkeit durch sexuelle Gewalt»
Der Verwahrungs-Antrag zur Psyche des Straftäters
Dem Oberländer fehlt aber nicht nur die Einsicht zur dringend nötigen Therapie, sondern er ist gemäss Gutachten auch psychisch gestört. Wie schwer diese Störung ist und in welchem Mass sie heute noch anhält, dazu wollte sich der vom Gericht befragte Gutachter unter anderem wegen «einer zum Teil sehr lückenhaften Datenlage» nicht festlegen.
Es sei jedoch klar, dass es beim 54-Jährigen «ein über längere Zeit beeinträchtigtes Funktionsniveau» der Psyche gab. Im Antrag der BVD, weshalb der Mann verwahrt werden soll, ist zudem beispielsweise die Rede von «Erregbarkeit durch sexuelle Gewalt», «unsichere, narzisstische Persönlichkeitszüge» und «Waffenaffinität».
Staatsanwalt sieht nur zwei Möglichkeiten
Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, dass es jetzt nur noch zwei Möglichkeiten für den Mann gäbe: entweder eine stationäre, eng überwachte Therapie, mit der das Risiko für künftige Delikte reduziert werden soll, oder dann eben die Verwahrung. Und da der Oberländer eine stationäre Therapie ablehnt, bleibe nur die «sehr einschneidende» zweite Variante.
«Es hat doch eine erhebliche Persönlichkeitsentwicklung stattgefunden.»
Selbstdiagnose des Täters
Davon wollte der Betroffene selbst nichts wissen. In den vergangenen Jahren, die er in Haft verbrachte, «hat doch eine erhebliche Persönlichkeitsentwicklung stattgefunden», sagte er über sich. Und: «Meine Zukunft wird eine komplette Neuorientierung beinhalten».
Eine Zukunft, die er am liebsten begleitet von einem Therapeuten in Freiheit verbringen würde. Dass es für ihn als mehrfach Vorbestraften und verschiedentlich gewalttätig gewordenen Menschen dabei Probleme geben könnte, da hat er keine Bedenken. Er habe während seiner bisherigen Therapien – er wurde schon dreimal in eine stationäre Behandlung geschickt – Bewältigungsstrategien erlernt: «Ich habe heute jedes Mal eine friedliche Lösung parat».
Einfach die falschen Therapeuten?
Entsprechend diesen Wünschen forderte der Verteidiger des Mannes denn auch den Verzicht auf eine Verwahrung, dafür aber eine ambulante Therapie. Denn hinter Gittern sei sein sehr wohl therapiewilliger und auch therapierbarer Mandant «definitiv am falschen Ort». Dass die bisherigen, stationären Behandlungen nicht erfolgreich waren, das sei ja vielleicht einfach auf «das Geschick der Therapeuten zurückzuführen».
Klappts nicht, gehts in die Verwahrung
Das Gericht wählte dann einen Mittelweg: keine Verwahrung, aber eine stationäre Therapie. Welches die Beweggründe für diesen Entscheid sind, ist nicht klar, da erst ein unbegründetes Urteil vorliegt. Klar ist aber, dass diese Therapie eine allerletzte Chance für den Mann darstellt: Bricht er die Behandlung wieder ab oder ist sie erfolglos, führt kaum mehr ein Weg an der Verwahrung vorbei.
Die Verfahrenskosten von rund 16‘000 Franken werden der Staatskasse belastet. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
