Eine Verwahrung ist die massivste Sanktion im Schweizer Strafrecht. Diese «Dauer-Haft» wird im Schnitt pro Jahr denn auch nur jeweils für eine Handvoll Kriminelle zur Realität, wie eine Statistik des Bundes zeigt.
Dass sich das Bezirksgericht Hinwil innerhalb von lediglich einem Monat gleich zweimal mit einem solchen Fall befassen musste, ist deshalb ein extrem ungewöhnlicher Zufall. War es im Juni ein 42-jähriger, mehrfach vorbestrafter und psychisch gestörter Pädophiler, der sich einfach nicht therapieren lassen wollte und deshalb in die Verwahrung geschickt wurde, stand nun kürzlich ein 54-Jähriger vor Schranken.
Ex-Freundin massiv missbraucht
Der Mann war 2015 zu einer stationären Therapie verurteilt worden, zu deren Gunsten man eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren aufschob. Er hatte in seiner Wohnung im Bezirk Hinwil seine Ex-Partnerin vergewaltigt und zu mehreren sexuellen Handlungen gezwungen. Dabei übte er auf sehr brutale Art Druck auf das Opfer aus, indem er es mit einem illegal beschafften Elektroschockgerät einschüchterte. Zudem filmte er einen Teil des Geschehens mit zwei Kameras.
Nach dieser Tat hatte ihm die Staatsanwaltschaft im Rahmen des anlaufenden Strafverfahrens jeden weiteren Kontakt zu der Frau verboten. Nichtsdestotrotz suchte er – dieses Mal bewaffnet mit einem Messer – zwei Wochen später die frühere Freundin auf, und es kam erneut zu einem Missbrauch. Durch die zwei Vergewaltigungen erlitt die Frau eine derart schwere posttraumatische Belastungsstörung, dass sie monatelang arbeitsunfähig war.

