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Wegen blockierter Nummer: Ex-Partnerin mit dem Tod bedroht

Eine erbittert geführte Auseinandersetzung eines früheren Paares um das gemeinsame Kind und eine gesperrte Telefonnummer gipfelt in Todesdrohungen durch den Mann. Dafür wurde er nun vom Bezirksgericht Uster verurteilt.

Eine Frau blockierte den Kontakt ihres Ex-Partners im Telefon, er flippte aus – und musste jetzt vor Gericht antraben.

(Symbolfoto: Pixabay)

Wegen blockierter Nummer: Ex-Partnerin mit dem Tod bedroht

Sie waren einst ein Paar, haben zusammen einen Sohn, doch seit mehreren Jahren tobt zwischen dem Mann aus Dübendorf und seiner früheren Partnerin ein hässlicher Streit. Ein Streit, der sich mittlerweile «in Aktenbergen bei der Kesb spiegelt», wie der Anwalt des Mannes am Dienstag vor dem Bezirksgericht Uster den Umfang des Konfliktes umschrieb. Und in einer Anklage, die einen Höhe-, beziehungsweise Tiefpunkt der Auseinandersetzung nachzeichnet.

Auch der Mutter gedroht

Laut dieser Anklage hat der heute 31-jährige Mann eines Abends im Herbst 2019 seiner Ex-Partnerin über Dritte ausrichten lassen, sie solle ihn anrufen. Das tat sie dann auch, wobei er ihr «sinngemäss mit schweren Verletzungen respektive dem Tod» gedroht habe, wenn sie seine Nummer auf ihrem Telefon weiter blockiere. Zudem beschimpfte er die Frau etwa als «behindert» und «Hure».

Nach dem Anruf suchte der Dübendorfer die Mutter der Ex auf. Ihr sagte er gemäss Anklage unter anderem, «wenn ich in Italien leben würde, wäre deine Tochter schon lange tot, und du wirst bald sehen, dass dies auch hier möglich ist».

«Du hast keine Ahnung, wie sie ist. Sie ist eine Sau.»

Beschuldigter zu einer Kollegin über seine Ex

Zudem hatte der Mann am Tag des Anrufes in einem Geschäft in Dübendorf eine Kollegin seiner früheren Partnerin getroffen. Ihr habe er unter anderem über seine Ex gesagt: «Du hast keine Ahnung, wie sie ist. Sie ist eine Sau, schlägt unser Kind». Dieser Vorwurf der Kindsmisshandlung war laut Anklage jedoch nicht wahr.

Nonstop herumgeschrien

Der Mann bestritt die schwersten Vorwürfe gegen ihn. Das Telefonat habe tatsächlich stattgefunden, doch «ich weiss nicht, was ich gesagt habe», meinte er.

Da die Frau den Anruf jedoch verbotenerweise mitgeschnitten hatte, weiss man sehr wohl, was gesagt wurde: nämlich exakt das, was in der Anklage steht. Davon konnten sich die Anwesenden vor Gericht beim Abspielen der Aufzeichnung überzeugen. Dass man den Mann in der Aufnahme nonstop herumschreien hört, während die Frau ruhig bleibt und ihm am Schluss nur sagt, «du häsch ja ein Dachschade!», versuchte er zu erklären. «Sie wollte mich provozieren», sagte er. Zudem sei es schon immer schwierig gewesen, mit ihr zu reden. Aber «ich weiss, wie ich mich benehmen muss. Doch wenn es um meinen Sohn geht, geht mir das schon zu Herzen.».

Auf die Frage der Einzelrichterin, was er denn mit dem Ausdruck, «ich werde dich kaputt machen» meinte, antwortete er: «Nüt. Und nüt isch passiert.». Ergänzte dann aber, kaputt machen sei « vielleicht nicht das passende Wort» gewesen. Und bei den Beschimpfungen, ja, da «könnte mir ein ‹Mongo› rausgerutscht sein».

Einfach überängstlich?

Die Staatsanwältin hatte Drohung, Beschimpfung, üble Nachrede und versuchte Nötigung eingeklagt. Dafür sowie für den vom Beschuldigten eingestandenen Besitz eines verbotenen Messers und von 0,19 Gramm Kokain verlangte sie eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken. Zudem sei eine Busse von 2300 Franken zu zahlen.

Der Verteidiger forderte einen weitgehenden Freispruch und maximal eine bedingte Strafe von fünf Tagessätzen sowie eine Busse von 200 Franken. «Der Beschuldigte kümmert sich rührend um seinen Sohn» – doch da sei halt eben dieser Streit mit der Kindsmutter. Das verbotenerweise mitgeschnittene Telefongespräch, aufgrund dessen noch eine Strafuntersuchung gegen die Frau läuft, dürfe das Gericht nicht als Beweis verwenden. Deshalb und nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» sei davon auszugehen, dass die Drohungen nie stattgefunden hätten.

Und wenn auch: Die Frau sei einfach «überängstlich». Denn ein Begriff wie «kaputt machen» sei «nicht geeignet», einen Durchschnittsmenschen in Angst zu versetzen.

Audiodatei als Beweis zugelassen

Das Gericht sah das ganz anders: Der «aggressiv» aufgetretene Mann habe der Frau eindeutig schwere Konsequenzen angedroht, sollte sie die Nummernsperre nicht aufheben. Deshalb kam es zu einer Verurteilung gemäss Anklage; einzig die Bussenhöhe wurde auf 500 Franken reduziert.

Die Verwertbarkeit der illegalen Aufzeichnung des Telefongesprächs, wie sie in ähnlichen Fällen immer sehr umstritten ist, stellte für das Gericht kein Problem dar. Auf die Audiodatei dürfe man sich stützen, sie sei «ein klares und deutliches Beweismittel», sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.

«Es geht nicht, dass man sich so aufführt!»

Die Richterin zum Beschuldigten

Das Verschulden des 31-Jährigen wurde, abgesehen von der Drohung, als leicht eingestuft. Dennoch und auch wenn die Beziehung des Mannes zu seiner Ex-Partnerin seit Jahren von «einer sehr unguten Dynamik» geprägt sei: «Es geht nicht, dass man sich so aufführt!».

Verteidiger gerügt

Ein Satz, welcher am Verteidiger vorbeigegangen zu sein scheint: Der Anwalt fiel der Richterin mit dem lauten Zwischenruf «ein total falsches Urteil!» ins Wort und meldete sogleich Berufung an. Wegen mehrfacher verbaler wie nonverbaler Unmutsäusserungen musste er in den folgenden Minuten der Urteilseröffnung dann sogar gerügt werden – eine äusserst ungewöhnliche Szene an einem Gericht.   

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