Unvorsichtiger Schweisser löste Brand mit hohem Schaden aus
Im Mai 2019 wurden an einem Nebengebäude der Eishalle in Wetzikon Sanierungsarbeiten vorgenommen. Dabei begann es eines Nachmittags plötzlich stark zu rauchen: Ein Mottbrand war ausgebrochen. Zwei Personen mussten mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Spital gebracht werden, und an verschiedenen Teilen primär im Inneren des Gebäudes – unter anderem in der VIP-Lounge – entstand ein Schaden von über 400‘000 Franken.
Folgenreicher Funkenwurf
Für die ermittelnde Kantonspolizei war vorerst nicht klar, weshalb das Feuer ausgebrochen war. Jetzt jedoch kennt man den Grund: «Funkenwurf, der bei Schweissarbeiten verursacht worden war». So hält es ein kürzlich erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft fest.
Der Verantwortliche für diesen Funkenwurf, ein 36-jähriger tschechischer Metallbauer, wurde wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst» verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 1200 Franken. Da diese bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu begleichen sind hingegen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken.
Zuwenig Schutzdecken verwendet
Für die Staatsanwaltschaft hat der Handwerker seine Sorgfaltspflicht missachtet. Der Mann sei kurz vor Brandausbruch mit Schweissarbeiten an der dafür geöffneten Fassade beschäftigt gewesen. Doch «entgegen der ihm bekannten Richtlinien unterliess er es, genügend Schweissdecken zu verwenden». Mit solchen Decken aus feuerfestem Stoff lässt sich das Umfeld beim Schweissen abschirmen, damit Funken oder wegspritzendes, glühend heisses Material keinen Schaden anrichten können.
Gefahr war «offensichtlich»
Genau ein solcher Schaden entstand dann, indem Isolationsmaterial an der Fassade Feuer fing. Mit einem Zwischenfall dieser Art hätte der Handwerker rechnen müssen, war doch laut Strafbefehl diese «Brandgefahr offensichtlich vorhanden». Ja, es sei für den Mann sogar «ohne weiteres vorhersehbar » gewesen, dass beim Schweissen hohe Temperaturen und Funkenflug üblich seien «und somit eine Gefahr für die Entfachung eines Brandes bestand».
