«Nicht herunterladen, nicht weiterverbreiten, sondern sofort löschen» – so lautet der Rat der Kantonspolizei Zürich, wenn man übers Internet Texte, Bilder oder Videos mit verbotenem Inhalt erhält. Ein Rat, der einem vor rechtlichem Ungemach schützt.
Dennoch handeln vor allem junge Leute genau gegenteilig und verbreiten täglich massenhaft solches Material. Doch auch einige Erwachsene sind da nicht gescheiter, wie ein ungewöhnlicher Fall zeigt, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich abgeschlossen hat.
Kleinkind malträtiert
So hatte eine Südamerikanerin, die in Wetzikon wohnt, Ende 2019 als Teilnehmerin eines Whatsapp-Chats ein Video erhalten. Das Filmchen von einer Minute Länge zeigt primär, wie eine Frau mit den Füssen auf ein etwa dreijähriges, liegendes Mädchen tritt. Das Kind weint und schreit während der Quälerei. Zudem hustet es – für die Staatsanwaltschaft ein klares Zeichen, dass das Mädchen «unter kurzzeitiger Atemnot leidet».
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