Von Wetzikon aus ein Kinderquälervideo verbreitet
«Nicht herunterladen, nicht weiterverbreiten, sondern sofort löschen» – so lautet der Rat der Kantonspolizei Zürich, wenn man übers Internet Texte, Bilder oder Videos mit verbotenem Inhalt erhält. Ein Rat, der einem vor rechtlichem Ungemach schützt.
Dennoch handeln vor allem junge Leute genau gegenteilig und verbreiten täglich massenhaft solches Material. Doch auch einige Erwachsene sind da nicht gescheiter, wie ein ungewöhnlicher Fall zeigt, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich abgeschlossen hat.
Kleinkind malträtiert
So hatte eine Südamerikanerin, die in Wetzikon wohnt, Ende 2019 als Teilnehmerin eines Whatsapp-Chats ein Video erhalten. Das Filmchen von einer Minute Länge zeigt primär, wie eine Frau mit den Füssen auf ein etwa dreijähriges, liegendes Mädchen tritt. Das Kind weint und schreit während der Quälerei. Zudem hustet es – für die Staatsanwaltschaft ein klares Zeichen, dass das Mädchen «unter kurzzeitiger Atemnot leidet».
Auf zwei Plattformen hochgeladen
Da die Frau das Video dann nicht nur auf Instagram, sondern auch gleich noch auf Facebook hochlud, machte sie es mehr oder weniger öffentlich zugänglich. Das ist verboten. Deshalb wurde die Südamerikanerin per Strafbefehl wegen «Gewaltdarstellung» verurteilt.
Sie fasste eine Geldstrafe von 1600 Franken. Da es sich um eine bedingte Strafe handelt, muss sie nicht bezahlt werden. Zu zahlen hat die Frau jedoch eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken – also 1200 Franken für das Weiterverbreiten eines einzigen Videos.
