Rückfallgefährdeter Pädophiler wird verwahrt
Der Fall scheint klar. «Zusammenfassend kommen wir zum Schluss, dass aufgrund der nicht gegebenen Behandelbarkeit und der mit seiner schweren psychischen Störung im Zusammenhang stehenden sehr hohen Rückfallgefahr für schwerwiegende Sexualdelikte die Voraussetzungen für die Anordnung einer Verwahrung erfüllt sind.» Mit diesem langen Satz schliesst ein mit 15 eng beschriebenen Seiten passend langer Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) der Justizdirektion des Kantons Zürich. Ein Antrag, wie mit einem heute 42-Jährigen zu verfahren sei.
Seit Jahren mit Gesetz in Konflikt
Der Mann war in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehrmals verurteilt und zuletzt in eine stationäre Behandlung eingewiesen worden. Bei seinen Dutzenden von versuchten und effektiv ausgeführten Taten, die er meistens im Zürcher Oberland verübte, ging es jeweils um sexuelle Vergehen gegenüber Kindern.
Die Schwere der Delikte hatte dabei zwar immer etwas zugenommen, aber beispielsweise mit dem Betatschen von Mädchen nie auch nur annähernd schlimmste Formen erreicht, wie sie im Rahmen sexuellen Missbrauchs sonst bekannt sind.
Schwer gestört
Mit der Verpflichtung, eine stationäre Behandlung zu absolvieren, war der Mann gemäss den Schilderungen des BVD gar nicht einverstanden: Er verweigerte seine Mitwirkung, und es gab immer wieder Probleme – unter anderem vor wenigen Monaten eine Flucht, die nach einem Tag in Jona endete. Der Mann, dem Gutachter eine Pädophilie und eine schwere Persönlichkeitsstörung attestieren, hätte dringend eine Therapie benötigt. Doch alle Versuche scheiterten an der, wie es in einem Bericht umschrieben wird, «brüchigen Motivation».
Und so kamen die Vollzugs-Fachleute zum Schluss: Es gibt nur noch eine Möglichkeit: die Verwahrung. Die Begründung: «wegen Aussichtslosigkeit» all der Bemühungen einer ganzen Reihe von Spezialisten, den Sexualstraftäter zu behandeln.
«Ich bin schockiert, dass man mir das androht.»
Der Mann, der verwahrt werden soll
«Okay. Akzeptiert.», lautete gemäss BVD die sehr ungewöhnliche Antwort des Mannes, als man ihm nun Anfang Jahr eröffnete, dass für ihn nur noch eine Verwahrung in Frage käme. Ganz anders tönte es dann vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil, das über den Antrag zur Verwahrung zu entscheiden hatte. «Ich bin schockiert, dass man mir das androht», sagte der 42-Jährige. Er habe sich in den letzten Jahren gut verhalten. Unter anderem in den Hunderten Stunden, in denen er während Therapien unbegleitet Ausgang hatte.
Mittlerweile könne er sich «keine einzige Situation» mehr vorstellen, in der er rückfällig werden könnte. «Ich bin reifer, erwachsener, entspannter geworden». Und für seine Taten, für die habe er nun wirklich genug gesühnt.
Einen «Neustart» ermöglichen
Was «genug» bedeutet, erklärte sein Verteidiger. Seit über zehn Jahren – einem Vielfachen der einst gegen ihn ausgesprochene Freiheitsstrafe von 18 Monaten – ist der Mann mehr oder weniger eingesperrt und sollte Therapien absolvieren, von denen er aber praktisch alle für nicht zielführend hält.
Heute «weiss mein Mandant, dass wenn er noch einen kleinen ‹Seich› in Richtung Sexualdelikte macht, ist der Zug abgefahren». Deshalb werde sich der Mann nichts mehr zuschulden kommen lassen. Und folglich könne man ihn, nachdem er sich seit dem Abbruch der letzten Behandlung in Sicherheitshaft befindet, nun sofort freilassen. Auf eine Verwahrung sei zu verzichten. So könne man dem Mann «einen Neustart in ein rechtschaffenes Leben» ermöglichen.
«Sämtliche Mittel sind ausgeschöpft.»
Die Vollzugs-Fachfrau zu den Therapiemöglichkeiten
Solche Forderungen waren für eine Vertreterin des Vollzugsdienstes sowie den Staatsanwalt absolut indiskutabel . Es sei klar, sagte die BVD-Fachfrau: «Man kann eine Pädophilie nicht wegtherapieren», aber Betroffenen zeigen, wie sie damit umgehen können, ohne Dritten zu schaden. Das wollte man auch im vorliegenden Fall machen, und «man hat alles Mögliche probiert» – erfolglos. Und da nun «sämtliche Mittel ausgeschöpft sind» und «eine besonders besorgniserregende Langzeitprognose» vorliege, gebe es nur noch die Verwahrung.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das sah auch das Gericht so und ordnete eine Verwahrung an. Die Kosten von über 11’000 Franken für das Verfahren, das zu diesem Entscheid geführt hat, werden der Staatskasse belastet. Eine Begründung zu dem Beschluss liegt noch nicht vor.
Der Mann wird nun in eine Strafanstalt oder eine spezielle sogenannte Massnahmevollzugseinrichtung eingeliefert. Frühestens nach zwei Jahren und danach jährlich wird überprüft, ob die Verwahrung noch gerechtfertigt ist.
Ob es in diesem Fall soweit kommt, ist allerdings noch ungewiss. Denn das Urteil aus Hinwil dürfte mit grösster Wahrscheinlichkeit weitergezogen werden. Mindestens bis zu einem allfälligen nächsten Entscheid bleibt der Mann weiter in Haft.
