Der Fall scheint klar. «Zusammenfassend kommen wir zum Schluss, dass aufgrund der nicht gegebenen Behandelbarkeit und der mit seiner schweren psychischen Störung im Zusammenhang stehenden sehr hohen Rückfallgefahr für schwerwiegende Sexualdelikte die Voraussetzungen für die Anordnung einer Verwahrung erfüllt sind.» Mit diesem langen Satz schliesst ein mit 15 eng beschriebenen Seiten passend langer Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) der Justizdirektion des Kantons Zürich. Ein Antrag, wie mit einem heute 42-Jährigen zu verfahren sei.
Seit Jahren mit Gesetz in Konflikt
Der Mann war in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehrmals verurteilt und zuletzt in eine stationäre Behandlung eingewiesen worden. Bei seinen Dutzenden von versuchten und effektiv ausgeführten Taten, die er meistens im Zürcher Oberland verübte, ging es jeweils um sexuelle Vergehen gegenüber Kindern.
Die Schwere der Delikte hatte dabei zwar immer etwas zugenommen, aber beispielsweise mit dem Betatschen von Mädchen nie auch nur annähernd schlimmste Formen erreicht, wie sie im Rahmen sexuellen Missbrauchs sonst bekannt sind.
Schwer gestört

