Herr Meyer, wieso haben Sie als Bundesgerichtspräsident eine Bundesstrafrichterin als «magersüchtig», «mit einem giftigen Blick» und als «quasselig» bezeichnet und gesagt, Sie könnten sie nicht länger als zwei Sekunden anschauen?
Wohl einfach, weil Menschen Fehler machen. Diese Äusserungen waren falsch, sie entsprechen auch nicht meinem Bild dieser Kollegin, die ich sehr schätze. Ich bedauere diesen Fehler und habe mich bei ihr in aller Form entschuldigt.
Sie untersuchten Anfang Jahr, als Sie das sagten, mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichts Vorkommnisse am Bundesstrafgericht wie angeblichen Sexismus und mögliches Mobbinggegen Tessiner Angestellte. Die Befragung der betroffenen Richterin stand an. Können Sie den genauen Kontext Ihrer Entgleisung beschreiben?
Die Äusserungen wurden im Anschluss an die Einvernahme eines anderen Bundesstrafrichters gemacht, während dieser kurz den Saal verlassen hatte.
Weshalb wurde Ihre Äusserung auf Band aufgenommen?

