Wildpinkeln brachte einen 27-Jährigen fast ins Gefängnis
Ein kleiner Seich im doppelten Sinn des Wortes endete mit einem Fall, der vor ein paar Tagen eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil beschäftigte. Wie nicht wenige andere Besucher auch, hatte ein junger Mann an der Wetziker Chilbi 2019 schon einiges getrunken, als er gegen 4 Uhr nachts den Drang verspürte, die Blase zu erleichtern. Das tat der Mann dann auch, und zwar direkt auf der Seite eines Festzeltes. Noch während des verbotenen Urinierens wurde er von drei Männern zur Rede gestellt.
Gurtschnalle als Waffe benützt
Bis dahin decken sich die Schilderungen aller Beteiligter an dieser nächtlichen Episode. Danach gehen die Aussagen teilweise stark auseinander.
Hier deshalb zuerst die Version der Anklage. Sie erläutert, wie es zwischen dem in flagranti erwischten Wildpinkler und den drei Männern sofort zu einem Disput mit Handgreiflichkeiten kam. Der Ertappte habe telefonisch Verstärkung herbeigerufen, und danach mit drei bis vier zur Hilfe geeilten Kollegen den Streit fortgesetzt, wobei er seinen mit einer Metallschnalle versehenen Hosengurt abzog und als Waffe einsetzte. Mit dem Gurt und durch mehrere Faustschläge habe der Wildpinkler dann einem der drei Männer diverse Kopfverletzungen zugefügt.
«Ich habe mich so bedroht gefühlt, dass ich nicht mehr
denken konnte.»
Der Angeklagte
Und nun die Version des Beschuldigten. Nicht drei, sondern zeitweise bis zu sechs Männer hätten sich vor ihm aufgestellt, als er da mit offener Hose beim Festzelt am Werk war. «Ich habe mich so bedroht gefühlt von diesen Personen, dass ich nicht mehr denken konnte», erzählte der 27-Jährige vor Gericht. «Ich habe niemandem etwas antun wollen, aber ich musste mich wehren». Zumal er auf sich alleine gestellt gewesen sei und nicht die von der Anklage erwähnte Kollegen-Hilfe hatte.
Den Gurt habe er lediglich zur Abschreckung herumgeschwungen. «Ich wollte nur, dass die Männer weggehen von mir». Dass dann einer der Männer «in den Gurt lief», sei ja nicht seine Schuld.
Verteidigerin spricht von «Notwehr»
Die Anklage forderte wegen Angriffs und einfacher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von acht Monaten – acht Monate unbedingt, denn der Beschuldigte hatte schon zwei Vorstrafen. Die Pflichtverteidigerin des 27-Jährigen hingegen verlangte einen Freispruch und mehrere tausend Franken Entschädigung für die eineinhalb Monate, die ihr Mandant nach dem Streit an der Chilbi in Untersuchungshaft verbrachte.
«Es hat eine Notwehrsituation vorgelegen», sagte die Anwältin. Der Wildpinkler habe «sich lediglich verteidigt», als ihm plötzlich mehrere stämmige Männer gegenübergestanden seien. Am Ablauf des Ereignisses, wie es in der Anklage dargestellt werde, gebe es «erhebliche Zweifel». Auch deshalb sei ein Freispruch unumgänglich.
«Sie waren in dieser Situation der Hauptaggressor.»
Die Richterin zum Angeklagten
Das Gericht folgte dann aber der Anklage und fällte einen Schuldspruch – allerdings mit einer bedingten Freiheitsstrafe. Der 27-jährige kommt damit knapp um einen Aufenthalt im Gefängnis herum, sofern er sich in der Probezeit von drei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Die Einzelrichterin sagte, beim Streit habe keine Notwehrsituation geherrscht. Und sie machte dem Angeklagten auch klar, wer für die Auseinandersetzung verantwortlich war: «Sie waren in dieser Situation der Hauptaggressor». In den Aussagen der Beteiligten gebe es zwar «bei allen Personen gewisse Vorbehalte», da diese Chilbibesucher leicht bis mittelgradig betrunken waren. Aber die Vorwürfe gegen den Angeklagten seien «im Grundsatz glaubhaft», während die Erklärungen des Pinklers das Gericht nicht immer zu überzeugen vermochten.
Sogleich Berufung angemeldet
Für diesen Entscheid hatte der Mann absolut kein Verständnis. Er liess durch seine Verteidigerin noch im Gerichtssaal Berufung anmelden. So wird sich nun wahrscheinlich noch das Zürcher Obergericht mit dem Seich-Fall der Wetziker Chilbi befassen müssen.
