Ein kleiner Seich im doppelten Sinn des Wortes endete mit einem Fall, der vor ein paar Tagen eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil beschäftigte. Wie nicht wenige andere Besucher auch, hatte ein junger Mann an der Wetziker Chilbi 2019 schon einiges getrunken, als er gegen 4 Uhr nachts den Drang verspürte, die Blase zu erleichtern. Das tat der Mann dann auch, und zwar direkt auf der Seite eines Festzeltes. Noch während des verbotenen Urinierens wurde er von drei Männern zur Rede gestellt.
Gurtschnalle als Waffe benützt
Bis dahin decken sich die Schilderungen aller Beteiligter an dieser nächtlichen Episode. Danach gehen die Aussagen teilweise stark auseinander.
Hier deshalb zuerst die Version der Anklage. Sie erläutert, wie es zwischen dem in flagranti erwischten Wildpinkler und den drei Männern sofort zu einem Disput mit Handgreiflichkeiten kam. Der Ertappte habe telefonisch Verstärkung herbeigerufen, und danach mit drei bis vier zur Hilfe geeilten Kollegen den Streit fortgesetzt, wobei er seinen mit einer Metallschnalle versehenen Hosengurt abzog und als Waffe einsetzte. Mit dem Gurt und durch mehrere Faustschläge habe der Wildpinkler dann einem der drei Männer diverse Kopfverletzungen zugefügt.
«Ich habe mich so bedroht gefühlt, dass ich nicht mehr
denken konnte.»
Der Angeklagte

