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Blaulicht

Todkrankem Büsi erlösende Spritze verwehrt: Ehepaar gebüsst

Mehrmals haben Tierärzte einem Oberländer Ehepaar geraten, seine schwerstkranke Katze einschläfern zu lassen – doch der Wunsch nach einem Tod in Gnade stiess auf taube Ohren. Dann haben die Behörden durchgegriffen.

«Massiv dehydriert, urinverschmiert, speichelt stark». Liest man nur schon einen Teil des Befundes einer Oberländer Tierarztpraxis nach der Untersuchung einer Katze, ist auch für einen Laien klar: Diesem Tier geht es nicht gut.

In die Praxis gebracht worden war die Katze im Herbst 2019 von einem Ehepaar in den 60ern aus dem Bezirk Hinwil. Der Grund für den Besuch: Das Büsi habe seit einigen Tagen nichts mehr gegessen, sagten die Tierhalter. So wird der Beginn einer leidvollen Geschichte geschildert, die kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft endete.

«Das Tier litt stark.»

Zustand beim ersten Tierarztbesuch

Die Tierärztin, welche die Katze untersuchte, riet zum Einschläfern. Denn der vierjährige Kater war nicht einfach vernachlässigt und deshalb nicht mehr so fit, sondern das Tier präsentierte sich «in einem hochgradig gestörten Allgemeinzustand und litt stark», hält der Strafbefehl fest. Ja, der Kater «war bereits derart geschwächt, dass er sich im Sterben befand».

Doch das Ehepaar verweigerte eine sanfte Beschleunigung dieses Sterbens. So musste sich die Tierärztin darauf beschränken, dem Büsi ein Mittel gegen Schmerzen und Übelkeit zu geben, bevor die Besucher die Praxis verliessen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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