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Todkrankem Büsi erlösende Spritze verwehrt: Ehepaar gebüsst

Mehrmals haben Tierärzte einem Oberländer Ehepaar geraten, seine schwerstkranke Katze einschläfern zu lassen – doch der Wunsch nach einem Tod in Gnade stiess auf taube Ohren. Dann haben die Behörden durchgegriffen.

Die Katze war schwer krank, hatte starke Schmerzen – aber durfte nicht sterben.

(Symbolfoto: Pixabay)

Todkrankem Büsi erlösende Spritze verwehrt: Ehepaar gebüsst

«Massiv dehydriert, urinverschmiert, speichelt stark». Liest man nur schon einen Teil des Befundes einer Oberländer Tierarztpraxis nach der Untersuchung einer Katze, ist auch für einen Laien klar: Diesem Tier geht es nicht gut.

In die Praxis gebracht worden war die Katze im Herbst 2019 von einem Ehepaar in den 60ern aus dem Bezirk Hinwil. Der Grund für den Besuch: Das Büsi habe seit einigen Tagen nichts mehr gegessen, sagten die Tierhalter. So wird der Beginn einer leidvollen Geschichte geschildert, die kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft endete.

«Das Tier litt stark.»

Zustand beim ersten Tierarztbesuch

Die Tierärztin, welche die Katze untersuchte, riet zum Einschläfern. Denn der vierjährige Kater war nicht einfach vernachlässigt und deshalb nicht mehr so fit, sondern das Tier präsentierte sich «in einem hochgradig gestörten Allgemeinzustand und litt stark», hält der Strafbefehl fest. Ja, der Kater «war bereits derart geschwächt, dass er sich im Sterben befand».

Doch das Ehepaar verweigerte eine sanfte Beschleunigung dieses Sterbens. So musste sich die Tierärztin darauf beschränken, dem Büsi ein Mittel gegen Schmerzen und Übelkeit zu geben, bevor die Besucher die Praxis verliessen.

Anruf des Arztes abrupt beendet

Zwei Tage später erschienen die Oberländer wieder in der Praxis. Da der Zustand der Katze unverändert schlecht war, riet die Tierärztin erneut zum Einschläfern. Und sie machte dem Paar klar, dass nun «jedes Hinauszögern Tierquälerei sei». Erfolglos – das Büsi musste wieder nach Hause.

Der Fall scheint die Mitarbeitenden der Praxis beschäftigt zu haben. So rief am Folgetag einer der dort tätigen Tierärzte das Paar an und erkundigte sich nach dem Zustand der Katze. Laut Strafbefehl antwortete der Ehemann dann, dem Kater gehe es soweit gut. Als der Arzt dennoch erwähnte, er ziehe nun eine Meldung ans kantonale Veterinäramt in Betracht, «bedankte sich der Mann und beendete das Telefonat».

Veterinäramt eingeschaltet

Nun handelte man in der Praxis: es gab sofort eine Meldung ans Veterinäramt. Kaum war das Schreiben aus dem Oberland beim Amt in Zürich eingegangen, läutete eine Mitarbeiterin dem Paar an – und erfuhr vom Mann, dass die Katze am morgen früh gestorben sei. Der Kater hatte, wie sich dann herausstellte, unter anderem extremes Untergewicht, das zu einem starken Kräfteverfall führte.

Bussen von mehreren hundert Franken

Das Veterinäramt erstattete Anzeige, und in der Folge lief ein Strafverfahren gegen das Ehepaar an, das jetzt mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tierquälerei endete. Nebst je einer bedingten Geldstrafe erhielten der Mann eine Busse von 800 Franken und die Frau eine Busse von 300 Franken. Zudem haben beide noch je 800 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen.

Qualen eines Tieres nicht verhindert

Die Staatsanwältin, die sich mit dem Fall befasste, hält im Strafbefehl fest, dass sich sowohl der Mann wie die Frau «über den Rat zur Euthanasie hinweggesetzt» und das schwerkranke Tier wieder mit nach Hause genommen hatten. Und das, obwohl «durch verschiedene Tierärzte mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Kater stark litt und Schmerzen hatte». Dieses mehrtägige Leiden eines Büsis «hätte verhindert werden können», wenn das Paar seinen «Pflichten als Tierhalter und dem Rat der Fachleute nachgekommen wäre». 

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