«Sorglos-Paket» aus dem Webshop brachte jungem Modellbauer eine Busse ein
« Es handelt sich um ein kostengünstiges ‹R undum-Sorglos-Paket › , welches andere Hersteller nicht bieten. » Das Werbeversprechen einer deutschen Firma, die Raketenmodelle verkauft, muss in den Ohren eines 22-jährigen Volketswilers wie ein Hohn klingen. Denn er hatte einige Sorgen, nachdem er beim Unternehmen zum Kunden wurde.
Raketenbausätze bestellt
Die Geschichte begann im Sommer 2019, als der Volketswiler übers Internet eine Bestellung im Umfang von gegen 900 Euro aufgab. Im Webshop der deutschen Raketenmodellbaufirma orderte er verschiedene Raketenbausätze, Elektrozünder und Raketenmotoren.
Nur: Die Lieferung wurde dann vom Zoll abgefangen. Und in der Folge begann bei der regionalen Staatsanwaltschaft in Uster ein Strafverfahren zu laufen. Denn der junge Mann hätte für den Import eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei benötigt.
Vergessen, sich über Gesetzeslage zu informieren
Der Glatttaler sei von der «irrigen Annahme» ausgegangen, die Modellbausätze «ohne irgendeine Auflage oder Bewilligung in die Schweiz einführen zu können», heisst es in einem Strafbefehl, der kürzlich zu diesem Fall erging. Der Mann habe beim Bestellen übers Internet unvorsichtig gehandelt und nicht an die hierzulande geltenden Gesetze gedacht und sich zuvor auch nicht kundig gemacht, welche Bedingungen bei der Einfuhr von Pyrotechnik gelten. Doch sich vorher zu informieren, das wäre ihm «problemlos möglich gewesen und hätte von ihm auch erwartet werden können».
700 Franken Kosten
So wurde der 22-Jährige per Strafbefehl wegen einer Übertretung des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe verurteilt. Das vermeintlich absolut harmlose Hobby Modellbau mündete damit in der Anwendung eines Tatbestandes, auf den die Justiz sonst nicht zuletzt bei terroristischen Anschlägen zurückgreift.
Immerhin hielten sich die Folgen der Sanktion noch in einem vergleichsweise eher tiefen Bereich: eine Busse von 300 Franken und die Übernahme von Verfahrenskosten von 400 Franken. Und einen Teil seiner beschlagnahmten Bestellung kann der Volketswiler zurückfordern – sofern er nun eine gültige Einfuhrgenehmigung organisiert.
