Zehn Monate Gefängnis für Missbrauch einer Neunjährigen
Die Anklage schildert relativ genau, was hier nur grob zusammengefasst wiedergegeben werden soll. Ein Türke soll in der Wohnung in Effretikon, in der er mit seiner damaligen Frau lebte, deren neunjährige Tochter massiert haben. Dabei lag sie bäuchlings auf dem Bett und er kniete über ihr.
Obwohl sich das Mädchen wehrte und schrie, zog er ihm die Hosen und den Slip nach unten und führte dann sein nacktes Glied zwischen die Gesässbacken des Mädchens. «Als er aufhörte, hatte die Geschädigte eine Flüssigkeit, eventualiter Sperma, an ihrem Gesäss», endet die Beschreibung in klassischem Juristendeutsch. Zudem soll der Mann vier Jahre später im Kanton Aargau mit einem Geschäfts-Lieferwagen beim Rückwärtsmanövrieren einen Kollegen angefahren haben.
Wenig hilfreiche Aussagen
Ganz anders als die recht exakten Schilderungen der Anklage präsentierten sich die Aussagen des heute 32-Jährigen, der sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste. Obwohl die zur Diskussion stehenden Taten schon bis zu sieben Jahre zurückliegen, vermochte er sich wohl noch daran zu erinnern, seine Ausführungen dazu waren dann aber oft so abschweifend, dass letztlich kaum etwas Konkretes dabei herauskam.
«Ich habe das nicht gemacht, ich bin kein kranker Mensch».
Der Beschuldigte zum Missbrauchsvorwurf
Ausser, dass er nicht schuldig sei, vor allem in Bezug auf den Hauptvorwurf des Übergriffs auf seine damalige Stieftochter: «Ich habe das nicht gemacht, ich bin kein kranker Mensch». Dass das Mädchen behauptet, es sei missbraucht worden, sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Mutter, die ihn mit einer Scheidung unter Druck setzte, dem Kind entsprechende Vorwürfe eingetrichtert habe. « Doch in meinem ganzen Leben habe ich niemandem Schaden zugefügt.»
Staatsanwältin glaubt Mädchen
Das sah die Staatsanwältin anders. Es gäbe keinen Grund für das Mädchen, den Mann, den sie sehr gemocht habe, mit falschen Vorwürfen zu belasten. Die Aussagen des Kindes seien «von hoher Überzeugungskraft» und deshalb glaubhaft, während die Beteuerungen des Mannes «nicht besonders logisch » seien .
Die Anklägerin forderte wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind und fahrlässiger Körperverletzung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten, wovon der 10 Monate abzusitzen seien. Und viel schwerwiegender: einen Landesverweis von sieben Jahren.
«Schlussendlich weiss niemand, was da passiert ist.»
Der Verteidiger
Der Verteidiger des Türken wollte einen Freispruch. Für beide vorgeworfenen Vorfälle lägen keine Beweise vor, und vor allem zum Missbrauchsvorwurf gäbe es «nicht überwindbare Zweifel» an der Täterschaft des Mannes. «Schlussendlich weiss niemand, was da passiert ist.»
Ein Unbekannter als Täter?
Doch: «Es kann gut sein, dass der Missbrauch begangen wurde – aber nicht vom Beschuldigten», gab der Anwalt zu bedenken, und brachte die These eines unbekannten Pädophilen ins Spiel. Vielleicht sei der Übergriff ja durch einen anderen Partner der Ex-Frau begangen worden. Zudem sei auffällig, dass der angebliche Vorfall erst fünf Jahre später der Polizei gemeldet wurde.
10‘000 Franken Genugtuung für Mädchen
Die These mit dem Unbekannten griff nicht – das Bezirksgericht folgte fast gänzlich dem Antrag der Anklage: Schuldspruch in allen Punkten und eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Zehn Monate davon müssen abgesessen werden.
Auf eine Landesverweisung wird jedoch verzichtet, ebenso auf den Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe wegen Schnellfahrens, wie dem noch unbegründeten Urteil zu entnehmen ist. Hingegen muss der 32-Jährige dem Missbrauchsopfer eine Genugtuung von 10‘000 Franken zahlen und Verfahrenskosten von gegen 9000 Franken übernehmen.
Ob das Pfäffiker Urteil Bestand haben wird, ist noch unklar. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Beschuldigte haben bereits Berufung dagegen eingelegt.
