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Über 100 Anrufe in vier Tagen – Todesdrohungen inklusive

Eine psychisch Kranke terrorisiert einen Mann mit Dutzenden Anrufen und kündigt ihm den Tod an. Für das Bezirksgericht Pfäffikon ein klarer Fall.

Tatwaffe Telefon: Das Bezirksgericht Präffikon verurteilte eine Frau, die einen Mann bedrohte.

(Symbolfoto: Pixabay)

Über 100 Anrufe in vier Tagen – Todesdrohungen inklusive

Es war kurz vor 20 Uhr an einem Februarabend 2019, als eine Frau im Tösstal zum Telefon griff. Sie rief einen Bekannten aus der Region an und sagte zu ihm: «Weil du der Teufel bist, komme ich vorbei und werde dich aufschlitzen. Es wird nicht lange gehen.» Das war jedoch nicht der einzige Anruf, den der Mann erhielt und auch nicht die einzige Todesdrohung. Insgesamt 119 Mal hatte die Frau innerhalb von vier Tagen angeläutet – davon an einem einzigen Tag 89 Mal.

Dem Mann war das nicht mehr geheuer. Er fürchtete einen Angriff der Frau und installierte deshalb Überwachungskameras bei seiner Wohnung. Und auf den Spaziergang mit seinem Hund nahm er zeitweise zur Verteidigung bei einem möglichen Angriff einen Stock und eine schwere Taschenlampe mit.

«Was ich gesagt habe, war anders gemeint.»
Die Stalkerin

Die Stalkerin wurde kurz nach den Drohanrufen festgenommen und sass anschliessend knapp zwei Monate in Haft. Am Freitagnachmittag stand sie vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichts Pfäffikon – und gab alles zu.

Allerdings betonte sie: «Was ich gesagt habe, war anders gemeint.» Sie habe den Mann nie töten wollen. Zudem «hat er es in gewisser Weise provoziert». Denn er habe sie mehrfach angemacht, und sie habe ihn zurückgewiesen. «Ich frage mich, wer denn da der Stalker ist».

Taten während Krankheitsschub

Die Drohanrufe passierten «krankheitshalber, sicher nicht mutwillig», sagte die 41-Jährige. Dass sie schon länger psychisch krank ist, ist nicht nur ihr selbst klar, sondern das hat auch ein Gutachter festgestellt. Nach dessen Meinung geschahen die Taten in einem akuten Krankheitsschub und in einer Angstphase.

Unter welchen Problemen sie denn genau leide, wollte die Richterin wissen. «Das kann ich nicht erklären», antwortete die Frau, die schon mehrfach in einer Klinik in Behandlung war. Denn «die Probleme, die ich habe, sind nicht so einfach lösbar».

Schon freiwillig in Behandlung

Die Staatsanwältin beantragte, infolge «nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit» auf eine Bestrafung der Frau zu verzichten. Aber man solle die Stalkerin zu einer ambulanten Therapie verpflichten. Für diese Forderung hatte die Angeklagte kein Verständnis. Denn nach der Haftzeit begann sie bereits aus eigenem Antrieb eine solche Therapie. «Ich gehe freiwillig zum Psychiater; es ist sinnlos, dass das Gericht mich dazu zwingt.»

Das fand auch die Verteidigerin der Frau. Ihre Mandantin, die «mehr oder weniger nur Bagatelldelikte» begangen habe und nicht gefährlich sei, müsse man nicht in eine gerichtlich angeordnete Behandlung schicken. «Der freiwillige Weg ist der Richtige.»

«Kein unverhältnismässiger Eingriff ins Grundrecht»
Die Richterin zur Therapiepflicht

Das Gericht sah die eingeklagten Tatbestände der mehrfachen Drohung, des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und – weil die Frau noch einen verbotenes Minidolch besass – des Vergehens gegen das Waffengesetz als erfüllt an. Auf eine Strafe wurde antragsgemäss verzichtet, nicht aber auf die Anordnung einer Therapie.

Hier sei man «klar der Meinung», dass eine Verpflichtung der 41-Jährigen zur psychiatrischen Behandlung nötig sei. Eine Pflichtbehandlung, die auch «keinen unverhältnismässigen Eingriff ins Grundrecht» eines Menschen darstelle, wie die Richterin sagte. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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