Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

«Kleine Verwahrung» für einen Entführer

Beziehungsdiskussion mit extremem Ende: Ein Mann entführte seine Ex-Freundin für mehrere Stunden in einen Wald bei Wila. Dafür schickt ihn das Gericht nun in eine stationäre Therapie.

Das Bezirksgericht Pfäffikon schickte einen Entführer in eine «dringend» nötige Therapie.

Archivfoto: Nicolas Zonvi

«Kleine Verwahrung» für einen Entführer

Das Treffen eines damals 34-Jährigen mit seiner fast gleich alten früheren Freundin eines Abends im Frühling 2019 sollte einfach eine Diskussion über ihre Beziehungsprobleme werden. Doch der Mann fuhr die Frau in ihrem eigenen Auto in einen Wald bei Wila, sprach dort stundenlang auf sie ein, bedrohte sie und schlug sie. Nach acht Stunden Panik und Todesangst gelang es der Frau, sich am frühen Morgen zu befreien. Ihr Peiniger wurde kurz danach in Hittnau verhaftet und sitzt seither hinter Gittern.

Urteil wie von Anklage gefordert

Der Mann musste sich Anfang April vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten – nun liegt das Urteil vor. Der Oberländer wurde der Freiheitsberaubung und Entführung sowie zweier Nebendelikte schuldig gesprochen.

Er fasste eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie eine Busse von 500 Franken. Ferner muss der Sozialhilfebezüger, der laut eigenen Angaben Schulden von 150‘000 Franken hat, Verfahrenskosten von über 15‘000 Franken bezahlen.

Die Ex-Freundin für eine Aussprache über Nacht entführt

06.04.2020

Bezirksgericht Pfäffikon

Eine Beziehungsdiskussion eines Paares endete für die Frau mit einem mehrstündigen nächtlichen Zw Beitrag in Merkliste speichern Die Gefängnisstrafe wird jedoch zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben. Eine solche Behandlung ist auch bekannt unter dem Begriff «kleine Verwahrung», da sie einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht exakt dem Antrag des Staatsanwaltes.

«Perfide» Vorgehensweise

Das Gericht wertete die Tat-Schilderungen der Frau «insgesamt als glaubhaft» –  ganz im Gegenteil zu denjenigen des Mannes. Der Angeklagte sei «äusserst perfid» vorgegangen, und es sei plausibel, dass es in jener Nacht «der Geschädigten aus Angst nicht möglich war, sich einfach so von ihm zu entfernen», heisst es im Urteil.

Wie von einem Gutachter empfohlen, findet auch das Gericht eine stationäre Behandlung des Mannes sinnvoll. Das sogenannte Delinquenzverhalten des mehrfach vorbestraften Oberländers habe mittlerweile «ein Mass angenommen, welches sich unter keinen Umständen mehr tolerieren lässt» und deshalb dringend zu behandeln sei.

«Es ist höchste Zeit, dass er andere Problemlösungsstrategien kennenlernt.»
Der Staatsanwalt zur Therapienotwendigkeit des Täters

Die Ansicht des Gerichtes entspricht auch derjenigen des Staatsanwaltes. Er hatte vor Gericht betont, der Mann habe bei der Entführung sowohl physische wie psychische Gewalt gegen seine Ex-Freundin ausgeübt. «Es ist höchste Zeit, dass er andere Problemlösungsstrategien kennenlernt», sagte der Ankläger. Deshalb sei eine stationäre Therapie für den unter einer Persönlichkeitsstörung leidenden Mann angebracht.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch und die sofortige Entlassung aus der Haft verlangt. Der Mann habe die Frau zugegebenermassen schlecht behandelt. Aber eine Entführung, «das ist ein massiver Vorwurf, der vom Beschuldigten nicht erfüllt wurde», sagte der Anwalt.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns